VKI erreicht außergerichtliche Einigung - Anträge noch bis März 2026 möglich
Der Verein für Konsumenteninformation hat eine Einigung mit der WSK Bank erzielt. Kunden erhalten unzulässige Kreditbearbeitungsgebühren zurück.
Gute Nachrichten für Kunden der WSK Bank: Nach einem erfolgreichen Verfahren des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) erhalten Betroffene unzulässig eingehobene Kreditbearbeitungsgebühren zurückerstattet. Der Oberste Gerichtshof hatte die entsprechenden Klauseln als rechtswidrig eingestuft.
Das vom VKI im Auftrag des Sozialministeriums geführte Verfahren gegen die WSK Bank war erfolgreich. Der Oberste Gerichtshof erklärte diverse Gebühren, insbesondere die Kreditbearbeitungsgebühr, für unzulässig. Statt eines langwierigen Gerichtsverfahrens konnte der VKI mit der WSK Bank eine pragmatische außergerichtliche Lösung erzielen.
"Wir freuen uns, gemeinsam mit der WSK Bank eine unbürokratische Lösung für die betroffenen Konsument:innen erzielt zu haben", erklärt Dr. Petra Leupold, Leiterin Intervention im VKI. Die Einigung ermöglicht es betroffenen Kunden, ihre Ansprüche unkompliziert geltend zu machen.
Teilnahmeberechtigt sind alle Kunden der WSK Bank, deren Kreditverträge die strittigen Entgeltklauseln enthalten und deren Vertragsabschluss nicht länger als 30 Jahre zurückliegt. Dies betrifft eine erhebliche Anzahl von Verbrauchern, die in den vergangenen Jahrzehnten Kredite bei der WSK Bank aufgenommen haben.
Besonders relevant ist die Regelung für Kunden mit überschneidenden Entgeltklauseln. Diese erhalten nicht nur die bezahlten Entgelte zurück, sondern auch Zinsen in Höhe von 7 Prozent auf die volle Kreditlaufzeit. Diese Verzinsung macht die Rückerstattung für viele Betroffene zu einem beachtlichen Betrag.
Die Antragstellung ist denkbar einfach und kann auf zwei Wegen erfolgen:
Wichtig ist die Einhaltung der Frist: Anträge müssen bis spätestens 3. März 2026 eingebracht werden. Der VKI empfiehlt Betroffenen dringend, diese Chance zu nutzen und ihre Ansprüche rechtzeitig anzumelden.
Das Verbandsverfahren gegen die WSK Bank ist Teil der kontinuierlichen Arbeit des VKI zum Schutz von Verbraucherrechten im Bankensektor. Kreditbearbeitungsgebühren sind seit Jahren ein strittiges Thema in der österreichischen Bankenlandschaft. Der Oberste Gerichtshof hat in mehreren Entscheidungen klargestellt, dass bestimmte Gebührenstrukturen unzulässig sind.
Die WSK Bank zeigt sich kooperativ und ermöglicht durch die außergerichtliche Einigung eine schnelle und unbürokratische Abwicklung. Dies erspart allen Beteiligten langwierige Gerichtsverfahren und ermöglicht den Kunden eine rasche Rückerstattung ihrer Ansprüche.
Der Erfolg des VKI gegen die WSK Bank sendet ein klares Signal an die gesamte Bankenbranche. Unzulässige Gebührenklauseln werden von den Gerichten nicht toleriert, und Verbraucher haben das Recht auf Rückerstattung unrechtmäßig eingehobener Beträge.
Für Kunden anderer Banken könnte dies ein Anlass sein, ihre eigenen Kreditverträge zu überprüfen. Ähnliche Klauseln finden sich häufig auch bei anderen Kreditinstituten, und der VKI führt regelmäßig entsprechende Verfahren.
Kunden der WSK Bank sollten ihre Kreditunterlagen heraussuchen und prüfen, ob sie von den strittigen Klauseln betroffen sind. Alle relevanten Dokumente wie Kreditverträge, Gebührenaufstellungen und Kontoauszüge sollten für den Antrag bereitgehalten werden.
Die Antragstellung ist kostenlos und verpflichtet zu nichts. Im Zweifelsfall lohnt es sich daher, einen Antrag zu stellen. Die beiden Websites des VKI und der WSK Bank bieten detaillierte Informationen und Hilfestellungen für den Antragsprozess.
Die erfolgreiche Einigung zwischen VKI und WSK Bank könnte Modellcharakter für ähnliche Verfahren haben. Sie zeigt, dass außergerichtliche Lösungen im Interesse aller Beteiligten sein können und zu schnelleren Ergebnissen führen als langwierige Gerichtsverfahren.
Der VKI wird seine Arbeit im Verbraucherschutz fortsetzen und bei Bedarf weitere Verfahren gegen unfaire Geschäftspraktiken einleiten. Für Konsumenten bedeutet dies einen stärkeren Schutz vor unzulässigen Gebühren und Klauseln.
Betroffene WSK-Kunden haben nun fast zwei Jahre Zeit, ihre Ansprüche geltend zu machen. Der VKI empfiehlt jedoch, nicht bis zum letzten Moment zu warten, sondern den Antrag zeitnah zu stellen. Weitere Informationen und Unterstützung bei der Antragstellung finden Interessierte auf der Website www.vki.at/wsk-vergleich.