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Wohin mit Kryptowerten? FMA rät zur Anbieterprüfung

Die FMA erklärt in der Info-Reihe „Reden wir über Geld“, woran lizensierte Krypto-Anbieter zu erkennen sind

3. Juni 2026
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Seit 2025 gilt MiCAR europaweit. Die FMA nennt Zahlen zu österreichischen CASPs, erläutert Zulassungsprüfungen und verweist auf ihre Unternehmensdatenbank.

Kryptowerte sind laut der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) vor allem bei jungen Anleger:innen kein Nischenthema mehr. Gleichzeitig stelle sich häufig die Frage, welche Unternehmen Kauf, Verkauf und Verwahrung anbieten dürfen und welche Anforderungen sie dafür erfüllen müssen, heißt es in der aktuellen Ausgabe der Verbraucherinformationsreihe „Reden wir über Geld“.

Die FMA erläutert in der neuen Ausgabe der Reihe, woran man lizensierte Anbieter erkennt und wie man deren Zulassung überprüfen kann. Zudem behandelt die Ausgabe das Thema Kryptobetrug und die Unterschiede zwischen regulierten Anbietern aus dem Europäischen Wirtschaftsraum und Anbietern aus Drittländern.

MiCAR und die Zulassung von CASPs

Mit der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) gilt seit 2025 erstmals ein einheitlicher europäischer Rechtsrahmen für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen. In Österreich hat die FMA bis Ende 2025 acht Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen (CASP – Crypto Asset Service Provider) zugelassen; mittlerweile seien es neun, berichtet die Aufsicht.

Sieben dieser Anbieter hätten bereits den EU‑Pass für grenzüberschreitende Tätigkeiten genutzt. Die von österreichischen CASPs verwahrten Kryptowerte beliefen sich Ende 2025 auf mehr als 4,4 Milliarden Euro; rund eine Million Nutzer:innen hätten im Jahr 2025 mindestens einmal gehandelt. Zusätzlich könnten aktuell 93 europäische CASPs ihre Dienste in Österreich anbieten, so die FMA-Angaben.

Wie die FMA die Zulassung prüft

Die Zulassung von CASPs in Österreich erfolgt durch die FMA. Nach Angaben der Aufsicht stellt die Zulassung sicher, dass Anbieter vor Aufnahme ihrer Tätigkeit umfassend geprüft werden – unter anderem hinsichtlich ihrer Organisation, finanziellen Ausstattung, IT‑Sicherheit und Unternehmensführung.

Lizenzierte CASPs müssten laufend gesetzliche Anforderungen erfüllen, führt die FMA weiter aus. Als Beispiele nennt die Aufsicht die sichere und getrennte Verwahrung von Kundengeldern und Kryptowerten, Maßnahmen zum Risikomanagement sowie die transparente Information der Kundschaft.

Kryptobetrug: Erscheinungsbild und Prüfhinweise

Die neue Ausgabe von „Reden wir über Geld“ greift auch das Thema Kryptobetrug auf. Die FMA weist darauf hin, dass betrügerische Anbieter häufig einen professionellen Eindruck erwecken und zuweilen nur schwer von seriösen Angeboten zu unterscheiden seien.

Die Aufsicht erläutere in der Publikation, wie die Zulassung eines Anbieters überprüft werden kann und welche Unterschiede zwischen regulierten Anbietern innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums und Anbietern aus Drittländern bestünden. Konkrete Prüfwege listet die Aussendung als Gegenstand der FMA‑Information auf.

Wie die FMA die genannten Zahlen einordnet

Die FMA nennt konkrete Zahlen zur Zulassungspraxis und zu Nutzer‑ beziehungsweise Verwahrungsgrößen: acht bis neun national zugelassene CASPs bis Ende 2025, sieben Anbieter mit genutztem EU‑Pass, mehr als 4,4 Milliarden Euro an verwahrten Kryptowerten sowie rund eine Million Nutzer:innen mit mindestens einem Handel im Jahr 2025. Zusätzlich wird die Zahl von aktuell 93 europäischen CASPs genannt, die ihre Dienste in Österreich anbieten können.

Diese Angaben stammen aus der aktuellen Ausgabe der Informationsreihe und werden von der Aufsicht als Bestandsaufnahme präsentiert. Die Nennung von Zulassungszahlen, EU‑Pass‑Nutzung und Volumina dient in der Aussendung als Grundlage, um Verbraucher:innen auf Informationsangebote und Prüfwege hinzuweisen.

MiCAR, CASP, EU‑Pass, Verwahrung und Risikomanagement erklärt

MiCAR: Die Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) ist laut FMA seit 2025 der erste einheitliche europäische Rechtsrahmen für Anbieter von Kryptowerte‑Dienstleistungen. In der Aussendung wird MiCAR als zentraler regulatorischer Bezugspunkt genannt, auf den sich Zulassungsanforderungen beziehen.

CASP: Als Bezeichnung führt die FMA den Begriff CASP (Crypto Asset Service Provider) an. CASPs sind in der Aussendung jene Anbieter, die Dienstleistungen rund um Kryptowerte anbieten und eine Zulassung benötigen.

EU‑Pass: Die Mitteilung stellt fest, dass der EU‑Pass von Anbietern genutzt werden kann, um grenzüberschreitende Tätigkeiten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums zu erbringen. Die FMA nennt, dass sieben österreichische CASPs diesen Weg bereits eingesetzt hätten.

Verwahrung: Die FMA nennt unter den gesetzlichen Anforderungen die sichere und getrennte Verwahrung von Kundengeldern und Kryptowerten. In der Aussendung steht Verwahrung für die Aufbewahrung von Kundengeldern und digitalen Vermögenswerten durch lizenzierte Anbieter; die Trennung von Kundenvermögen und Unternehmensvermögen wird dabei ausdrücklich als Prüfpunkt genannt.

Risikomanagement: Als weiterer Prüfpunkt führt die Aufsicht Maßnahmen zum Risikomanagement auf. In der Veröffentlichung ist Risikomanagement Teil jener laufenden gesetzlichen Anforderungen, die lizenzierte CASPs erfüllen müssen, etwa zur Identifikation und Steuerung operationeller oder finanzieller Risiken.

Was bei der Auswahl von Krypto‑Anbietern zu prüfen ist

Die FMA hebt in ihrer Informationsreihe mehrere Prüfelemente hervor, die bei der Auswahl eines Anbieters herangezogen werden können. Konkrete Prüfwege und Hinweise sind Gegenstand der Publikation.

  • Zulassung prüfen: Vergewissern Sie sich, ob der Anbieter eine Zulassung als CASP hat. Die FMA nennt die Unternehmensdatenbank als zentrale Quelle für Informationen zur Zulassung von Anbietern.
  • EU‑Pass‑Status: Prüfen Sie, ob ein Anbieter Leistungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums über den EU‑Pass anbietet beziehungsweise genutzt hat. Die FMA führt die Nutzung des EU‑Passes in ihrer Bestandsaufnahme auf.
  • Verwahrung und Trennung von Kundengeldern: Achten Sie auf Angaben zur sicheren und getrennten Verwahrung von Kundengeldern und Kryptowerten, da dies in der Aussendung als gesetzliche Anforderung genannt wird.
  • Risikomanagement und IT‑Sicherheit: Informieren Sie sich, ob der Anbieter Angaben zu Risikomanagement und IT‑Sicherheit macht; diese Punkte werden in der Zulassungsprüfung durch die FMA explizit genannt.
  • Unternehmensorganisation und finanzielle Ausstattung: Die FMA führt Organisation und finanzielle Ausstattung als Teil der Zulassungsprüfung an; entsprechende Angaben können Hinweise auf die regulatorische Einordnung geben.
  • Achten Sie auf Warnsignale: Die FMA weist darauf hin, dass betrügerische Anbieter oft professionell auftreten. Die Publikation erläutert deshalb Prüfwege, um Zulassungen zu verifizieren.

Fragen und Antworten zur Anbieterzulassung

Was regelt MiCAR?

MiCAR ist laut FMA die Verordnung über Märkte für Kryptowerte, die seit 2025 erstmals einen einheitlichen europäischen Rechtsrahmen für Anbieter von Kryptowerte‑Dienstleistungen schafft. In der Aussendung wird MiCAR als Grundlage genannt, auf die sich die Zulassung und Regulation bezieht. Die FMA ordnet ihre Zulassungspraxis innerhalb dieses Rahmens ein.

Wie viele CASPs waren bis Ende 2025 in Österreich zugelassen?

Die FMA gibt an, dass bis Ende 2025 acht Anbieter von Kryptowerte‑Dienstleistungen in Österreich zugelassen worden seien; mittlerweile seien es neun. Die Zahl bezieht sich auf nationale Zulassungen durch die FMA, wie in der Aussendung dokumentiert.

Welche Größenordnungen nennt die FMA zu verwahrten Kryptowerten und Nutzerzahlen?

Die Mitteilung nennt die Summe der von österreichischen CASPs verwahrten Kryptowerte mit mehr als 4,4 Milliarden Euro zum Ende des Jahres 2025. Außerdem führt die FMA an, dass rund eine Million Nutzer:innen im Jahr 2025 mindestens einmal gehandelt haben; diese Angaben werden in der Aussendung als Bestandsgrößen ausgewiesen.

Was bedeutet der EU‑Pass in diesem Kontext?

Die Aussendung stellt fest, dass sieben der österreichischen CASPs bereits den EU‑Pass für grenzüberschreitende Tätigkeiten genutzt haben. Der EU‑Pass wird in der Mitteilung als Instrument genannt, das grenzüberschreitende Aktivitäten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ermöglicht.

Wie schwer lassen sich betrügerische Anbieter von seriösen unterscheiden?

Die FMA weist in ihrer Publikation darauf hin, dass betrügerische Anbieter häufig einen professionellen Eindruck erwecken und zuweilen nur schwer von seriösen Angeboten zu unterscheiden sind. Aus diesem Grund erläutert die Aufsicht in der Ausgabe Wege zur Überprüfung der Zulassung sowie Unterschiede zwischen regulierten EWR‑Anbietern und Anbietern aus Drittländern.

Wo finde ich weitere Informationen zur Zulassung?

Die FMA verweist auf ihre Informationsreihe „Reden wir über Geld" und die Unternehmensdatenbank, in der Informationen zur Zulassung von Anbietern bereitgestellt werden. Die aktuelle Ausgabe der Reihe und die Unternehmensdatenbank werden in der Aussendung als zentrale Bezugsquellen genannt.

Quellen und Kontakt

Quelle: Finanzmarktaufsicht (FMA), Presseinformation.

Weitere Informationen: https://redenwiruebergeld.fma.gv.at/; Unternehmensdatenbank der FMA: https://www.fma.gv.at/unternehmensdatenbank-suche/; Instagram: https://www.instagram.com/redenwiruebergeld/

Kontakt für Medienanfragen: FMA‑Mediensprecher Boris Gröndahl, Telefon: +43 1 24959-6010 / +43 676 8824 9995, E‑Mail: boris.groendahl [at] fma.gv.at.

Schlagworte

#Kryptowerte#FMA#CASP#MiCAR#Anbieterzulassung

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