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Volksanwaltschaft kritisiert Wien: Massive Probleme bei MA 35 und Kindergärten

24. März 2026 um 16:20
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Der 46. Bericht der Volksanwaltschaft für das Jahr 2024 offenbart erhebliche Mängel in der Wiener Stadtverwaltung. Mit 1.682 Beschwerden – einem Anstieg von acht Prozent gegenüber dem Vorjahr – ger...

Der 46. Bericht der Volksanwaltschaft für das Jahr 2024 offenbart erhebliche Mängel in der Wiener Stadtverwaltung. Mit 1.682 Beschwerden – einem Anstieg von acht Prozent gegenüber dem Vorjahr – gerät die Hauptstadt in mehreren Bereichen unter Druck. Besonders die MA 35 (Einwanderung und Staatsbürgerschaft), die Elementarpädagogik und soziale Dienste stehen im Fokus der Kritik.

MA 35: Endlose Wartezeiten trotz Reformversprechen

Die Magistratsabteilung 35, zuständig für Einwanderung und Staatsbürgerschaft, bleibt ein Dauerbrenner in den Beschwerden. Trotz genehmigter Sonderzahlungen für Reformschritte und Versprechungen der Stadtregierung zeigen sich kaum Verbesserungen bei den Verfahrensdauern. "Ein Liegenlassen von Anträgen ist weder gesetzeskonform noch bürgerfreundlich", kritisierte Volksanwalt Dr. Christoph Luisser deutlich.

Die MA 35 ist eine der wichtigsten Anlaufstellen für Menschen, die österreichische Staatsbürger werden wollen oder aufenthaltsrechtliche Fragen haben. In Wien leben rund 750.000 Menschen mit Migrationshintergrund – das entspricht etwa 40 Prozent der Bevölkerung. Für viele von ihnen ist die MA 35 der erste Kontakt mit der österreichischen Bürokratie. Umso problematischer sind die anhaltenden Wartezeiten und organisatorischen Mängel.

Luisser führt die Probleme auf Personalknappheit, organisatorische Mängel und komplexe rechtliche Grundlagen zurück. Diese seien jedoch "keine triftigen Gründe für die lange Dauer der Verfahren". Die Antragszahlen werden künftig weiter steigen, was zusätzliche Reformen erforderlich macht. Während andere österreichische Landeshauptstädte wie Graz oder Linz ähnliche Herausforderungen meistern, hinkt Wien bei der Digitalisierung und Effizienzsteigerung hinterher.

Kindergärten: Dramatischer Personalmangel bei Inklusion

Besonders dramatisch stellt sich die Situation bei Kindergartenplätzen für Kinder mit Behinderungen dar. Der Personalmangel in der Elementarpädagogik führt dazu, dass betroffene Familien oft monatelang auf einen geeigneten Platz warten müssen. Dies betrifft nicht nur die Kinder, sondern belastet ganze Familien existenziell.

Die Elementarpädagogik umfasst die Betreuung und Bildung von Kindern im Alter von null bis sechs Jahren. In Wien gibt es rund 350 städtische Kindergärten und etwa 500 private Einrichtungen. Das pädagogische Personal benötigt spezielle Ausbildungen für die Integration von Kindern mit besonderen Bedürfnissen – ein Bereich, in dem qualifizierte Fachkräfte besonders rar sind.

Die Stadt Wien hat zwar Maßnahmen ergriffen, wie Bildungskampagnen und die Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze, doch reichen diese nicht aus. Zentrale Probleme sind die mangelnde Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie eine nicht leistungsgerechte Entlohnung. Während in Deutschland Erzieher durchschnittlich 3.200 Euro brutto verdienen, liegt das Einstiegsgehalt in Wien bei etwa 2.800 Euro – bei deutlich höheren Lebenshaltungskosten.

Vergleich mit anderen Bundesländern

Im Vergleich zu anderen österreichischen Bundesländern zeigt sich ein gemischtes Bild. Salzburg und Tirol haben ähnliche Herausforderungen bei der Personalgewinnung, können aber durch geringere Bevölkerungsdichte flexibler reagieren. Die Steiermark setzt verstärkt auf private Träger und hat dadurch mehr Spielraum bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen. Oberösterreich investiert gezielt in die Ausbildung und bietet höhere Gehälter, was zu weniger Personalmangel führt.

Bildungsbereich: Monatelange Wartezeiten bei Gehaltsberechnungen

Auch im Bildungsbereich häufen sich die Beschwerden. Ein besonders eklatanter Fall betraf die Berechnung von Vordienstzeiten für Lehrkräfte, die mehrere Monate dauerte. Der betroffene Lehrer musste mit einem deutlich geringeren Einstiegsgehalt auskommen, obwohl ihm aufgrund seiner Vorerfahrung eine höhere Entlohnung zugestanden hätte.

"Ich bin der Meinung, dass der Bildungsbereich händeringend Personal sucht und daher sollte auch die Besoldungsberechnung zeitnah erfolgen", betonte Volksanwalt Luisser. Diese Kritik trifft einen wunden Punkt: Wien sucht dringend Lehrkräfte, vergrämt aber gleichzeitig neue Mitarbeiter durch bürokratische Hürden.

Die Vordienstzeitenanrechnung ist ein komplexes Verfahren, bei dem frühere berufliche Tätigkeiten in verwandten Bereichen auf die Gehaltsstufe angerechnet werden. In anderen Bundesländern wie Niederösterreich oder dem Burgenland funktioniert dieser Prozess deutlich schneller, meist innerhalb von vier bis sechs Wochen.

Soziale Dienste: Ungerechte Regelungen bei Pflegeeltern und Klimaanlagen

Die Volksanwaltschaft kritisiert auch mehrere Regelungen im sozialen Bereich als unfair und diskriminierend. Bei Wiener Wohnen können Klimaanlagen nur ab Pflegestufe sechs installiert werden. Herzkranke, Schwangere oder Menschen mit anderen gesundheitlichen Problemen sind davon ausgeschlossen – eine Regelung, die dringend adaptiert werden müsse.

Pflegestufen sind ein österreichweites System zur Bewertung des Pflegebedarfs. Stufe sechs bedeutet einen außergewöhnlich hohen Betreuungsaufwand von mehr als 180 Stunden pro Monat. Viele Menschen mit chronischen Erkrankungen, die unter Hitze besonders leiden, fallen nicht in diese Kategorie, benötigen aber dennoch Klimatisierung für ihre Gesundheit.

Besonders problematisch ist auch die ungleiche Behandlung von Pflegeeltern. Verwandte, die Pflegekinder aufnehmen, erhalten deutlich weniger finanzielle Unterstützung als nicht-verwandte Pflegeeltern. "Gerade in Anbetracht der mangelnden Pflegeeltern" sei diese Regelung nicht zeitgemäß, kritisierte Volksanwalt Bernhard Achitz.

Dramatische Fälle: Von Magersucht bis zu ehemaligen Heimkindern

Achitz prangerte auch die fehlende Versorgung bei Magersucht an. Menschen, die Hilfe suchen und schwer von der Krankheit betroffen sind, bekommen je nach Body-Mass-Index keine Unterstützung. Der BMI ist jedoch bei Magersucht ein problematischer Indikator, da die Krankheit oft psychische Ursachen hat, die nicht allein am Körpergewicht messbar sind.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft ehemalige Heimkinder. Diese können für zwischen 1945 und 1999 erlittene Gewalt in Einrichtungen pauschalierten Schadenersatz beantragen – allerdings zahlt Wien keine Entschädigungen mehr. "Der Grundgedanke, dass sich die Betroffenen zeitnah melden mussten, widerspricht der Tatsache, dass viele Betroffene Zeit brauchen, ihre eigene Vergangenheit aufzuarbeiten", so Achitz.

Österreichweit wurden etwa 16.000 Anträge auf Entschädigung gestellt. Die meisten anderen Bundesländer zahlen weiterhin Entschädigungen zwischen 5.000 und 25.000 Euro, abhängig von der Schwere des erlittenen Unrechts.

Mindestsicherung: Drei Monate Wartezeit bei akuter Not

Bei der Mindestsicherung hat sich zwar die maximale Bearbeitungsdauer verbessert, dennoch kritisiert die Volksanwaltschaft Wartezeiten von über drei Monaten als unzumutbar. "Gerade bei Menschen, die dringend Hilfe benötigen, ist eine Wartedauer von mehr als drei Monaten unzumutbar", betonte Achitz.

Die Wiener Mindestsicherung beträgt für Alleinstehende 978 Euro monatlich. Zum Vergleich: In Deutschland liegt das Bürgergeld bei 563 Euro, allerdings sind dort Miete und Heizkosten zusätzlich gedeckt. Menschen in Notlagen sind oft auf schnelle Hilfe angewiesen, um Delogierungen oder andere existenzielle Probleme zu vermeiden.

Menschen mit Behinderung: Absurde 70-Tage-Regel

Besonders kritisiert wird eine Regelung für Menschen mit Behinderung in entsprechenden Einrichtungen. Wer durch Urlaube oder Krankenhausaufenthalte mehr als 70 Tage nicht anwesend ist, muss für weitere Fehltage zahlen. Diese Regel schränkt die Bewegungsfreiheit behinderter Menschen massiv ein und widerspricht modernen Inklusionsansätzen.

In Deutschland gibt es ähnliche Regelungen, allerdings mit 28 Fehltagen pro Jahr deutlich großzügiger gestaltet. Die Schweiz kennt solche Beschränkungen gar nicht und setzt vollständig auf individuelle Lösungen.

Opposition fordert strukturelle Reformen

Stadtrat Stefan Berger (FPÖ) kritisierte, dass die städtische Infrastruktur und Verwaltung mit dem Bevölkerungswachstum nicht mehr Schritt halten könne. Wien wächst jährlich um etwa 25.000 Einwohner – das entspricht einer Kleinstadt wie Bludenz oder Hallein. Diese Dynamik erfordert massive Investitionen in Personal und Infrastruktur.

Berger verwies auch auf die Sicherheitslage: Obwohl diese in die Zuständigkeit des Bundes falle, müsse Wien die richtigen Maßnahmen setzen. Die Kriminalitätsstatistik zeigt in Wien einen leichten Anstieg bei bestimmten Delikten, während andere Großstädte wie München oder Zürich stabilere Entwicklungen aufweisen.

Volksanwaltschaft als Partner, nicht als Kritiker

Volksanwältin Gaby Schwarz betonte, dass sich die Volksanwaltschaft als Partner der Verwaltung verstehe. "Grundsätzlich sehen wir uns auch als Partner der Verwaltung. Denn wir weisen auf Missstände und Fehler hin und geben so die Möglichkeit, Dinge zu verbessern."

Sie forderte eine bessere Fehlerkultur in der öffentlichen Verwaltung: "Wir machen alle Fehler. Dennoch wünsche ich mir von öffentlicher Verwaltung, dass man sich bei Betroffenen auch entschuldigt. Das kostet nichts und verbessert die Atmosphäre zwischen der Verwaltung und der Bevölkerung enorm."

Diese Aussage trifft einen wichtigen Punkt: In nordischen Ländern wie Dänemark oder Schweden gehört es zur Verwaltungskultur, Fehler einzugestehen und sich zu entschuldigen. Dies führt zu höherem Vertrauen in staatliche Institutionen.

Zukunftsperspektive: Dringender Reformbedarf

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Mit einem Anstieg der Beschwerden um acht Prozent auf 1.682 Fälle zeigt sich ein klarer Trend. Die meisten Beschwerden betreffen Straßenangelegenheiten und Staatsbürgerschaftsverfahren – zwei Bereiche, die direkt das tägliche Leben der Wiener Bevölkerung betreffen.

Besonders problematisch ist, dass viele der kritisierten Punkte bereits in früheren Berichten angesprochen wurden, ohne dass ausreichende Verbesserungen eingetreten sind. Dies deutet auf strukturelle Probleme hin, die über einzelne Maßnahmen hinausgehen.

Die demografische Entwicklung Wiens – mit steigender Bevölkerungszahl und zunehmendem Anteil älterer Menschen – wird die Herausforderungen in den kommenden Jahren weiter verschärfen. Experten prognostizieren, dass Wien bis 2030 die Zwei-Millionen-Marke erreichen wird. Dies erfordert massive Investitionen in Personal, Digitalisierung und Infrastruktur.

Andere europäische Großstädte wie Hamburg oder Barcelona haben ähnliche Herausforderungen durch verstärkte Digitalisierung, Bürgerbeteiligung und flexible Personalmodelle gemeistert. Wien könnte von diesen Erfahrungen lernen und Best-Practice-Modelle adaptieren.

Der einstimmig zur Kenntnis genommene Bericht der Volksanwaltschaft sendet ein klares Signal: Die Wiener Stadtregierung muss handeln, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger nicht zu verlieren. Die Opposition hat bereits konkrete Anträge eingebracht, die jedoch nicht die notwendige Mehrheit fanden. Es bleibt abzuwarten, welche Maßnahmen die Stadtregierung in den kommenden Monaten setzen wird, um die kritisierten Missstände zu beheben.

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