Der 46. Bericht der Volksanwaltschaft für das Jahr 2024 offenbart erhebliche Mängel in der Wiener Stadtverwaltung. Mit 1.682 Beschwerden – einem Anstieg von acht Prozent gegenüber dem Vorjahr – ger...
Der 46. Bericht der Volksanwaltschaft für das Jahr 2024 offenbart erhebliche Mängel in der Wiener Stadtverwaltung. Mit 1.682 Beschwerden – einem Anstieg von acht Prozent gegenüber dem Vorjahr – stehen mehrere Bereiche in der Kritik. Besonders die MA 35 (Einwanderung und Staatsbürgerschaft), die Elementarpädagogik und soziale Dienste wurden mehrfach thematisiert.
Die Magistratsabteilung 35, zuständig für Einwanderung und Staatsbürgerschaft, war mehrfach Gegenstand der Beschwerden. Trotz genehmigter Sonderzahlungen für Reformschritte zeigten sich Verbesserungen bei den Verfahrensdauern nur unzureichend. "Ein Liegenlassen von Anträgen ist weder gesetzeskonform noch bürgerfreundlich", kritisierte Volksanwalt Christoph Luisser.
Luisser führte die Probleme auf Personalknappheit, organisatorische Mängel und die rechtliche Grundlage zurück. Er betonte, dass dies keine triftigen Gründe für die langen Verfahrensdauern seien und dass mit steigenden Antragszahlen weitere Reformen notwendig werden.
Die Volksanwaltschaft hob fehlende Plätze im Kindergarten für Kinder mit Behinderungen hervor. Dies sei auf den Personalmangel in der Elementarpädagogik zurückzuführen. Zwar wurden Maßnahmen ergriffen, etwa Bildungskampagnen und die Schaffung weiterer Ausbildungsplätze, doch zeigten sich weiterhin strukturelle Herausforderungen. Zentral seien die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie eine leistungsgerechte Entlohnung, um den Bereich attraktiver zu machen.
Auch im Bildungsbereich gab es Beschwerden, etwa zur Berechnung von Vordienstzeiten für Lehrkräfte, die in einzelnen Fällen mehrere Monate dauerte. Betroffene mussten dadurch vorübergehend mit einem deutlich geringeren Einstiegsgehalt auskommen. Luisser betonte, dass die Besoldungsberechnung zeitnah erfolgen sollte, gerade weil im Bildungsbereich Personal dringend benötigt wird.
Die Volksanwaltschaft kritisierte Regelungen im sozialen Bereich. Ein Beispiel ist die Praxis von Wiener Wohnen zur Installation von Klimaanlagen, die derzeit erst ab einer hohen Pflegestufe vorgesehen ist; dies schloss bestimmte Gruppen aus. Weiters beanstandete Volksanwalt Bernhard Achitz die ungleiche finanzielle Abgeltung für Pflegeeltern, wonach verwandte Pflegeeltern deutlich weniger Unterstützung erhalten.
Achitz thematisierte die Situation ehemaliger Heimkinder, die zwischen 1945 und 1999 in Einrichtungen untergebracht waren und dort Gewalt erfahren haben. Er wies darauf hin, dass die Stadt Wien derzeit keine Entschädigungszahlungen leistet und empfahl, die Frage zu prüfen.
Weiter kritisierte er Versorgungslücken bei Magersucht, wo Hilfesuchende teilweise keine Unterstützung erhalten, sowie die Bearbeitungsdauer bei der Mindestsicherung, die für dringend Hilfe Suchende teilweise zu lang sei. Außerdem wurde die Regelung genannt, nach der Menschen mit Behinderung, die in entsprechenden Einrichtungen untergebracht sind, bei längerer Abwesenheit finanziell belastet werden, was als unfair bewertet wurde.
StR Stefan Berger (FPÖ) kritisierte, dass bisher lediglich zwei Redner der Regierungsparteien zum Bericht Stellung genommen hätten, und verwies auf den Wert der Volksanwaltschaft als Hilfsorgan des Wiener Landtages. Er thematisierte Personalmangel in Bereichen wie Elementarpädagogik und Schulen sowie die Herausforderungen der Stadtverwaltung angesichts des Bevölkerungswachstums.
Volksanwältin Gaby Schwarz betonte das Selbstverständnis der Volksanwaltschaft als Partner der Verwaltung und forderte eine bessere Fehlerkultur: Man solle Missstände benennen, aber auch gegenüber Betroffenen Fehler eingestehen und sich entschuldigen können.
Der 46. Bericht der Volksanwaltschaft 2024 an den Wiener Landtag wurde einstimmig zur Kenntnis genommen. Die Anträge der Opposition fanden keine notwendige Mehrheit.