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Umsatzsteuersenkung für Grundnahrungsmittel beschlossen

Bundesrat stimmt auch einstimmig für Novelle des Organtransplantationsgesetzes

3. Juni 2026
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Der Bundesrat senkt die Mehrwertsteuer auf bestimmte Grundnahrungsmittel von 10 % auf 4,9 % ab 1. Juli 2026; parallel passierte die Novelle zum Organtransplantationsgesetz einstimmig.

Der Bundesrat hat sich mehrheitlich für eine Novelle zum Umsatzsteuergesetz ausgesprochen, mit der die Mehrwertsteuer auf bestimmte Grundnahrungsmittel ab 1. Juli 2026 von 10 % auf 4,9 % gesenkt wird. Wolfgang Markytan (SPÖ/W) nannte als betroffene Waren unter anderem Milch, Butter, Joghurt, Eier, Reis, Mehl, Nudeln, Brot sowie zahlreiche Gemüse- und Obstsorten. Ziel der Steuerreduktion sei, die Bevölkerung angesichts der anhaltenden Teuerung zu entlasten und die Inflation zu dämpfen.

Zeitgleich passierte der Bundesrat einstimmig die bereits vom Nationalrat beschlossene Novelle zum Organtransplantationsgesetz. Im Zentrum dieser Änderung stehen nach Angaben der Parlamentskorrespondenz Schutzvorschriften gegen kommerziellen Organhandel und sogenanntes Organtourismus sowie Regelungen zur Rechtssicherheit für Forschung mit nicht mehr transplantierbaren Organen.

Umsatzsteuersenkung für Grundnahrungsmittel im Überblick

Die Beschlussfassung des Bundesrats betrifft eine Absenkung des Mehrwertsteuersatzes auf bestimmte Lebensmittel von 10 % auf 4,9 % ab dem 1. Juli 2026. Nach Nennung durch Wolfgang Markytan zählen zu diesen Produkten unter anderem Milch, Butter, Joghurt, Eier, Reis, Mehl, Nudeln und Brot sowie verschiedene Gemüse- und Obstsorten. Die Maßnahme wurde als Teil weiterer Schritte gegen die Teuerung vorgestellt.

Finanzminister Markus Marterbauer erklärte in der Debatte: "Wir bemühen uns gezielt und strategisch in einzelne Preise einzugreifen", und führte aus, dass nun sehr gezielt in die Lebensmittelpreise eingegriffen werde. Er verwies auf die Analyse des Budgetdiensts und sagte wörtlich: "Es gebe keine treffsicherere Maßnahme als diese." Marterbauer betonte laut Sitzung, die Maßnahme sei voll gegenfinanziert und die Umstellung solle einfach funktionieren.

Debatte im Bundesrat: Standpunkte der Fraktionen

Die Zustimmung war mehrheitlich, aber nicht ohne Kritik: Vertreter von ÖVP und SPÖ bewerteten die Steuersenkung als Beitrag zur Entlastung der Bevölkerung. Christoph Stillebacher (ÖVP/T) führte aus, es sei Ziel, die Inflation zu dämpfen und die Bevölkerung gezielt und spürbar zu entlasten; er erwähnte eine angenommene Entlastung von rund 100 Ꞓ pro Jahr für private Haushalte. Christoph Thoma (ÖVP/V) ergänzte, das Gesetz belaste die Unternehmer und forderte klare Regeln sowie eine unbürokratische Umsetzung.

FPÖ und Grüne kritisierten die Regelung insbesondere hinsichtlich Gegenfinanzierung und Verteilungswirkung. Günter Pröller (FPÖ/OÖ) bezeichnete die Maßnahme als "meilenweit von den Bedürfnissen der Menschen entfernt" und äußerte die Überzeugung, "Am Ende werde nichts billiger"; er kritisierte zudem die als Gegenfinanzierung vorgesehene Paketabgabe. Markus Steinmaurer (FPÖ/OÖ) nannte die Vorlage gut gemeint, jedoch kontraproduktiv.

Simone Jagl (Grüne/N) verwies auf Kosten von "400 Mio. Ꞓ bei 'kleinem Effekt' auf die Inflation" und bemerkte die fehlende Garantie, dass die Maßnahme bei den Menschen ankomme. Sie kritisierte zudem die Verteilungswirkung als schwach und verwies darauf, dass durch die geplante Paketabgabe ab Oktober sich die Menschen die Einsparung selbst zahlen würden.

Die Organtransplantationsgesetz-Novelle im Überblick

Die Novelle zum Organtransplantationsgesetz, die zuvor einstimmig im Nationalrat beschlossen worden war, passierte den Bundesrat ebenfalls einstimmig. Nach Angaben der Parlamentskorrespondenz sieht die Änderung strengere Werbe- und Gewinnverbote vor: Künftig soll ausdrücklich festgelegt werden, dass weder für den Verkauf von Organen noch für Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer gewinnorientierten Vermittlung von Organen geworben werden darf.

Die Novelle stellt außerdem klar, dass nicht nur Organe selbst, sondern auch deren Vermittlung kein Gegenstand gewinnorientierter Geschäfte sein dürfen. Zusätzlich soll Rechtssicherheit für die Forschung geschaffen werden, indem ausdrücklich erlaubt wird, ursprünglich für Transplantationen entnommene, aber nicht mehr transplantierbare Organe für wissenschaftliche Untersuchungen und Forschungszwecke zu verwenden.

Zahlen und Regelungen zur Organspende in Österreich

In der Debatte nannte Günter Pröller (FPÖ/OÖ) die Zahl von 733 Transplantationen, die 2025 durchgeführt worden seien, wobei der Großteil mit Organen von verstorbenen Menschen erfolgt sei. Zu den gesetzlichen Grundlagen verwies die Aussendung auf die in Österreich geltende "Widerspruchslösung": Demnach ist jeder verstorbene Mensch grundsätzlich automatisch Spender, es sei denn, die Person hat zu Lebzeiten ausdrücklich widersprochen.

Mehrere Rednerinnen und Redner betonten in der Debatte den Schutz der Freiwilligkeit und Unentgeltlichkeit von Organspenden. Günther Ruprecht (ÖVP/St) sagte, Organspenden müssten freiwillig sein und unentgeltlich bleiben, und kritisierte All-inclusive-Pakete, bei denen Gesamtpakete mit Flug und Hotel einschließlich Organen angeboten werden. Gabriele Kolar (SPÖ/St) erklärte: "Wir reagieren auf Entwicklungen, die uns mit Sorge erfüllen, mit einem klaren Zeichen gegen Organhandel."

Begriffe und Institutionen erklärt

Umsatzsteuergesetz / Mehrwertsteuer: Das Umsatzsteuergesetz regelt die Erhebung der Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) in Österreich. In der Vorlage geht es konkret um eine Änderung des Steuersatzes auf ausgewählte Lebensmittel von 10 % auf 4,9 %.

Gegenfinanzierung und Paketabgabe: Als Gegenfinanzierung bezeichnete der Finanzminister die Maßnahmen, mit denen die Staatsfinanzen ausgeglichen werden sollen; im Gesetz ist eine Paketabgabe genannt, die ab Oktober vorgesehen ist und in der Debatte kritisiert wurde.

Organhandel und Organtourismus: Organhandel umfasst den Kauf und Verkauf von Organen; Organtourismus meint nach der Aussendung grenzüberschreitende oder kommerzielle Aktivitäten im Zusammenhang mit Organen, gegen die die Novelle strengere Verbote setzen will.

Widerspruchslösung: Österreichs bisherige Regelung, genannt "Widerspruchslösung", bedeutet, dass verstorbene Personen automatisch als Organspender gelten, sofern sie zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen haben.

Europäische Kommission / Defizitverfahren: In der Debatte wurde erwähnt, dass die Europäische Kommission mitgeteilt habe, die Auflagen für Österreich im Defizitverfahren würden gesenkt. Dies wurde vom Redner Wolfgang Markytan als Kontext zur Einbettung der Maßnahme genannt.

Was die Beschlüsse konkret vorsehen

  • Senkung des Mehrwertsteuersatzes für bestimmte Grundnahrungsmittel von 10 % auf 4,9 % ab 1. Juli 2026.
  • Vorgesehene Gegenfinanzierung, unter anderem durch eine Paketabgabe, über die in der Debatte kontrovers diskutiert wurde.
  • Einstimmige Beschlussfassung zur Novelle des Organtransplantationsgesetzes mit Werbe- und Gewinnverboten sowie Regelungen zur Nutzung nicht mehr transplantierbarer Organe für Forschung.

Diese Punkte wurden im Bundesrat erörtert und mehrheitlich beziehungsweise einstimmig beschlossen, wie in der Parlamentskorrespondenz dokumentiert.

FAQ zur Umsatzsteuersenkung und zur Organtransplantationsgesetz-Novelle

Welche Produkte sind von der Umsatzsteuersenkung betroffen?
In der Aussendung nannte Wolfgang Markytan als Beispiele Milch, Butter, Joghurt, Eier, Reis, Mehl, Nudeln, Brot sowie zahlreiche Gemüse- und Obstsorten. Eine vollständige Auflistung ist in der Gesetzesvorlage geregelt.

Ab wann gilt der reduzierte Mehrwertsteuersatz?
Die Senkung soll ab 1. Juli 2026 in Kraft treten, wie im Bundesrat vorgetragen wurde.

Wie wird die Maßnahme finanziert?
Finanzminister Markus Marterbauer erklärte, die Maßnahme sei "voll gegenfinanziert"; in der Debatte wurde als Teil der Gegenfinanzierung eine Paketabgabe genannt, die ab Oktober vorgesehen ist und kritisiert wurde.

Was ändert die Organtransplantationsgesetz-Novelle beim Thema Werbung und Gewinnorientierung?
Die Novelle sieht vor, dass künftig ausdrücklich verboten ist, für den Verkauf von Organen oder für Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer gewinnorientierten Vermittlung von Organen zu werben. Es wird klargestellt, dass auch die Vermittlung von Organen kein Gegenstand gewinnorientierter Geschäfte sein darf.

Darf Forschung mit nicht mehr transplantierbaren Organen betrieben werden?
Die Novelle erlaubt nach Angaben der Aussendung ausdrücklich, ursprünglich für Transplantationen entnommene, aber nicht mehr transplantierbare Organe für wissenschaftliche Untersuchungen und Forschungszwecke zu verwenden, um Rechtssicherheit für die Forschung zu schaffen.

Wie viele Transplantationen wurden zuletzt genannt?
Günter Pröller (FPÖ/OÖ) informierte in der Debatte, dass 733 Transplantationen im Jahr 2025 durchgeführt worden seien, der Großteil mit Organen von verstorbenen Menschen.

Quellen und Kontakt

Diese Zusammenfassung basiert auf der Parlamentskorrespondenz des Pressedienstes der Parlamentsdirektion. Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar. Weitere Informationen zu den parlamentarischen Gegenständen wurden in der Debatte genannt.

Kontakt Pressedienst der Parlamentsdirektion, Parlamentskorrespondenz; Tel. +43 1 40110/2272; E-Mail: pressedienst [at] parlament.gv.at; Web: http://www.parlament.gv.at/Parlamentskorrespondenz

Schlagworte

#Umsatzsteuersenkung#Grundnahrungsmittel#Bundesrat#Organtransplantationsgesetz#Organtourismus

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