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Sozialausschuss vertagt Arbeitsmarkt-Anträge von FPÖ und Grünen

15. April 2026 um 19:19
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Der österreichische Sozialausschuss des Nationalrats hat heute eine Vielzahl von Initiativen zur Verbesserung der Arbeitsmarktpolitik behandelt. Sowohl die FPÖ als auch die Grünen legten konkrete V...

Der österreichische Sozialausschuss des Nationalrats hat heute eine Vielzahl von Initiativen zur Verbesserung der Arbeitsmarktpolitik behandelt. Sowohl die FPÖ als auch die Grünen legten konkrete Vorschläge für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor – doch alle Anträge wurden von den Koalitionsfraktionen ÖVP, SPÖ und NEOS mehrheitlich vertagt. Die Entscheidung wirft Fragen zur aktuellen Reformbereitschaft der Regierung auf, während sich die Arbeitsmarktlage in Österreich zunehmend angespannt zeigt.

Ausbildungspflicht bis 18: FPÖ fordert überfällige Evaluierung

Ein zentraler Streitpunkt war die von der FPÖ geforderte Evaluierung der Ausbildungspflicht für Jugendliche bis 18 Jahre. Diese Maßnahme wurde vor Jahren eingeführt, um die Qualifikationen junger Menschen zu erhöhen und die Jugendarbeitslosigkeit zu reduzieren. Doch bisher fehlt eine systematische Überprüfung ihrer Wirksamkeit.

"Es ist nicht klar, ob die Ausbildungspflicht den gewünschten Nutzen für die Jugendlichen und den Arbeitsmarkt bringt", argumentierte FPÖ-Abgeordnete Dagmar Belakowitsch im Ausschuss. Ihr Parteikollege Manuel Pfeifer unterstützte die Forderung und betonte, dass transparent dargestellt werden müsse, wie die beträchtlichen öffentlichen Mittel tatsächlich eingesetzt werden.

Die Ausbildungspflicht bis 18 ist ein österreichisches Bildungsgesetz, das seit 2016/17 schrittweise eingeführt wurde. Es verpflichtet alle Jugendlichen, nach Abschluss der neunten Schulstufe eine weiterführende Ausbildung zu absolvieren – entweder eine weiterführende Schule zu besuchen oder eine Lehrausbildung zu beginnen. Ziel ist es, die Quote der Jugendlichen ohne Ausbildungsabschluss zu senken, die europaweit als kritischer Indikator für spätere Arbeitslosigkeit gilt.

SPÖ-Abgeordnete Barbara Teiber verteidigte jedoch die Vertagung des FPÖ-Antrags. Das Sozialministerium habe bereits eine entsprechende Studie in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse für Anfang 2025 erwartet werden. Diese Argumentation zeigt die typische Vorgehensweise der Koalitionsparteien, die laufende Prozesse als Grund für Vertagungen anführen.

Die Diskussion um die Ausbildungspflicht spiegelt eine grundsätzliche Herausforderung der österreichischen Bildungspolitik wider. Während Länder wie Deutschland oder die Schweiz bereits langjährige Erfahrungen mit ähnlichen Systemen haben, hinkt Österreich bei der systematischen Evaluation seiner Bildungsreformen hinterher. In Deutschland beispielsweise wird die duale Ausbildung regelmäßig durch das Bundesinstitut für Berufsbildung evaluiert, was zu kontinuierlichen Anpassungen führt.

Rot-Weiß-Rot-Karte: Streit um Fachkräftemangel versus Arbeitsplätze

Einen weiteren Konfliktpunkt bildete die Position zur Rot-Weiß-Rot-Karte, Österreichs System zur gezielten Zuwanderung qualifizierter Arbeitskräfte. Die FPÖ forderte einen sofortigen Stopp der weiteren Öffnung und plädierte stattdessen für verstärkte Investitionen in die Qualifizierung inländischer Arbeitskräfte.

Die Rot-Weiß-Rot-Karte wurde 2011 als österreichische Antwort auf den Fachkräftemangel eingeführt. Sie ermöglicht es qualifizierten Drittstaatsangehörigen, nach einem Punktesystem eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung zu erhalten. Die Bewertung erfolgt nach Kriterien wie Qualifikation, Berufserfahrung, Sprachkenntnissen und Alter. Seit ihrer Einführung wurde sie mehrfach reformiert und die Zugangskriterien gelockert.

"Faire Löhne und sichere Arbeitsplätze sind das wirksamste Mittel gegen den Fachkräftemangel", betonte Dagmar Belakowitsch. Eine weitere "Aufweichung" der Kriterien sei nicht der richtige Weg. Diese Position reflektiert die traditionelle FPÖ-Linie, die inländische Arbeitnehmer vor ausländischer Konkurrenz schützen will.

ÖVP-Abgeordneter Ernst Gödl widersprach vehement. Eine Qualifizierungsoffensive bedeute nicht, dass die österreichische Wirtschaft auf die gezielte Anwerbung ausländischer Fachkräfte verzichten könne. Auch NEOS-Abgeordneter Johannes Gasser warnte vor einer Abschottung des österreichischen Arbeitsmarktes.

Die Debatte spiegelt eine europäische Herausforderung wider. Während Länder wie Kanada oder Australien seit Jahrzehnten erfolgreiche Punktesysteme betreiben, kämpft Europa mit dem Spagat zwischen Fachkräftemangel und gesellschaftlicher Akzeptanz von Zuwanderung. Deutschland hat 2020 das Fachkräfteeinwanderungsgesetz verabschiedet, das ähnliche Ziele wie die österreichische Rot-Weiß-Rot-Karte verfolgt.

Arbeitslosengeld: Grüne kämpfen gegen Zuverdienst-Verschärfungen

Die Grünen machten mehrere arbeitsrechtliche Themen zur Chefsache. Ein zentraler Punkt war die Rücknahme der Verschärfungen beim Zuverdienst zum Arbeitslosengeld. Seit Anfang 2024 dürfen Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe nur noch in Ausnahmefällen geringfügig dazuverdienen.

Der Zuverdienst zum Arbeitslosengeld war lange Zeit eine Möglichkeit für Arbeitslose, durch geringfügige Beschäftigung (bis 518,44 Euro monatlich in 2024) ihre finanzielle Situation zu verbessern, ohne die Arbeitslosenbezüge zu verlieren. Diese Regelung sollte Arbeitsanreize schaffen und den Übergang zurück in die Vollbeschäftigung erleichtern. Die jüngsten Verschärfungen haben diese Möglichkeiten stark eingeschränkt.

Markus Koza von den Grünen kritisierte scharf: "Es ist an der Zeit, sich einzugestehen, dass die Reform der Arbeitslosenversicherung gescheitert ist und die Falschen trifft." Die Grünen wollen Ausnahmen für Personen aus Kunst, Wissenschaft und Lehre sowie für Alleinerziehende schaffen. Auch zahlungsunfähige Personen oder solche, die ein Insolvenzverfahren vorbereiten, sollten dazuverdienen dürfen.

ÖVP-Abgeordneter Christoph Zarits verteidigte die Änderungen. Einfach den früheren Zustand wiederherzustellen sei nicht zielführend. Man müsse erst valide Daten erheben, um beurteilen zu können, ob tatsächlich gehäuft Problemfälle auftreten. Diese Argumentation zeigt einen typischen Konflikt zwischen ideologischen Positionen und pragmatischen Lösungsansätzen.

Die Verschärfungen treffen besonders prekär Beschäftigte in der Kreativwirtschaft. Viele Künstlerinnen und Künstler, Autorinnen und Autoren oder Musikerinnen und Musiker waren auf die Kombination aus Arbeitslosengeld und geringfügigen Projekttätigkeiten angewiesen. Diese Gruppe hat traditionell unregelmäßige Einkommen und ist besonders auf flexible Zuverdienstmöglichkeiten angewiesen.

Pflegestipendium: Bürokratische Hürden für Auszubildende

Ein besonders praxisnahes Problem thematisierten die Grünen beim Pflegestipendium. Markus Koza berichtete von Fällen, in denen das AMS von Bezieherinnen und Beziehern eines Pflegestipendiums erhebliche Rückzahlungen verlangte, weil sogenannte "Taschengelder" der Länder zusammen mit geringfügiger Erwerbstätigkeit die monatliche Geringfügigkeitsgrenze überschritten.

Das Pflegestipendium ist eine österreichische Fördermaßnahme zur Bekämpfung des Pflegenotstands. Es unterstützt Personen finanziell, die eine Ausbildung in der Pflege absolvieren. Die Höhe orientiert sich am Arbeitslosengeld und soll den Lebensunterhalt während der meist zwei- bis dreijährigen Ausbildung sichern. Ergänzend gewähren viele Bundesländer zusätzliche "Taschengelder" oder Kostenersätze für Ausbildungsmaterialien.

"Bei den Taschengeldern der Länder handelt es sich um keinen Zuverdienst, da diese bestimmte Mehraufwendungen der Ausbildung abdecken", argumentierte Koza. Diese bürokratische Ungereimtheit zeigt, wie kompliziert das österreichische Sozialsystem geworden ist und wie sehr es an praktischen Lösungen mangelt.

Elisabeth Scheucher-Pichler von der ÖVP hielt den Grünen-Antrag für nicht zielführend, da er auf weitere komplizierte Ausnahmeregelungen statt klarer Bestimmungen abziele. Ihre Kritik verdeutlicht das Dilemma zwischen individueller Gerechtigkeit und systemischer Einfachheit.

Der Pflegenotstand in Österreich ist dramatisch. Bis 2030 werden laut Prognosen zusätzlich 75.000 Pflegekräfte benötigt. Gleichzeitig schrecken bürokratische Hürden und finanzielle Unsicherheiten viele potenzielle Auszubildende ab. Länder wie Deutschland haben ähnliche Probleme, setzen aber verstärkt auf duale Ausbildungsmodelle mit Ausbildungsvergütung statt Stipendien.

Mindestlohn-Debatte: Sozialpartner versus Politik

Die Grünen wollen den österreichischen Sozialpartnern mehr Macht bei der Festlegung von Mindestlöhnen geben. Mit einer Änderung des Arbeitsverfassungsgesetzes sollen diese einen branchenübergreifenden Mindestlohn festlegen können, der auch für Betriebe außerhalb der Wirtschaftskammer bindend wäre.

Das österreichische System der Sozialpartnerschaft ist ein einzigartiges Modell, bei dem Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen gemeinsam Kollektivverträge aushandeln. Die Abdeckung liegt bei über 90 Prozent aller Beschäftigten – ein Spitzenwert in Europa. Dennoch gibt es Lücken, besonders in kleineren Branchen oder bei neuen Wirtschaftszweigen wie der Gig-Economy.

"In Österreich gibt es zwar eine hohe Kollektivvertragsabdeckung, trotzdem gibt es noch Lücken in kleineren Branchen", machte Markus Koza geltend. Manche Kollektivverträge seien zudem seit Jahren oder Jahrzehnten nicht erneuert worden. Die Grünen wollen es der Arbeitnehmerseite leichter machen, über das Bundeseinigungsamt Mindestlohntarife durchzusetzen.

ÖVP-Abgeordneter Norbert Sieber warnte vor den Konsequenzen: "Der Antrag der Grünen würde darauf hinauslaufen, das bewährte System der Sozialpartnerschaft auszuhebeln." Diese Kritik zeigt die Sensibilität des Themas in Österreich, wo die Sozialpartnerschaft als Garant für sozialen Frieden gilt.

International betrachtet haben verschiedene Länder unterschiedliche Ansätze: Deutschland hat 2015 einen gesetzlichen Mindestlohn eingeführt, der regelmäßig angepasst wird. Frankreich setzt auf den SMIC (Salaire minimum interprofessionnel de croissance), während skandinavische Länder wie Schweden ganz auf Tarifautonomie vertrauen und keinen gesetzlichen Mindestlohn haben.

Teilzeit-Problematik: Recht auf Stundenaufstockung

Ein weiteres Grünes Anliegen betraf die wachsende Gruppe der Teilzeitbeschäftigten. Wer regelmäßig viele Überstunden leistet, soll einen Rechtsanspruch auf Stundenaufstockung erhalten. Der Vorschlag zeigt ein typisches Paradox des österreichischen Arbeitsmarkts.

Teilzeitbeschäftigung ist in Österreich weit verbreitet, besonders unter Frauen. Rund 28 Prozent aller Beschäftigten arbeiten in Teilzeit – EU-weit einer der höchsten Werte. Oft ist dies nicht freiwillig gewählt, sondern resultiert aus fehlender Kinderbetreuung, Pflegeverpflichtungen oder mangelnden Vollzeitangeboten. Gleichzeitig leisten viele Teilzeitkräfte regelmäßig Überstunden, die ihre vereinbarte Arbeitszeit deutlich übersteigen.

"Viele Teilzeitbeschäftigte würden sich mehr Stunden wünschen und müssen gleichzeitig regelmäßig in Form von Mehrarbeit länger arbeiten", argumentierte Markus Koza. Wer innerhalb eines gewissen Zeitraums die vereinbarte Arbeitszeit im Durchschnitt um mindestens 20 Prozent überschreitet, sollte eine entsprechende Stundenaufstockung verlangen können.

NEOS-Abgeordneter Johannes Gasser hielt dagegen, die Gründe für fehlende Stundenaufstockungen seien vielfältig. Oft lägen betriebswirtschaftliche oder organisatorische Gründe vor. Die Frage, wie mehr Menschen in Vollbeschäftigung gebracht werden können, sei auch Teil der Fachkräftestrategie der Koalition.

Das Problem der unfreiwilligen Teilzeit trifft besonders Frauen. Laut Statistik Austria arbeiten 47,1 Prozent aller erwerbstätigen Frauen in Teilzeit, aber nur 11,1 Prozent der Männer. Dies führt zu geringeren Einkommen, niedrigeren Pensionsansprüchen und verstärkt die Einkommensunterschiede zwischen den Geschlechtern.

Ausgleichstaxfonds: Finanzierung der Inklusion in Gefahr

Die Grünen zeigten sich auch besorgt über die finanzielle Situation des Ausgleichstaxfonds (ATF). Dieser finanziert Maßnahmen zur Integration von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt und ist chronisch unterfinanziert.

Der Ausgleichstaxfonds funktioniert nach einem einfachen Prinzip: Unternehmen mit mindestens 25 Beschäftigten müssen auf vier Prozent ihrer Arbeitsplätze Menschen mit Behinderung beschäftigen. Tun sie das nicht, zahlen sie eine Ausgleichstaxe. Diese Mittel fließen in den ATF und finanzieren Arbeitsplätze, Qualifizierungsmaßnahmen und Inklusionsprojekte.

"Dem Fonds fehlen weiterhin die notwendigen Mittel, um sein Leistungsangebot voll aufrechtzuerhalten", kritisierte Ralph Schallmeiner von den Grünen. Die Lücke könnte durch eine befristete Erhöhung der Ausgleichstaxen geschlossen werden. Schallmeiner plädierte auch für eine umfassende Reform: "Es darf nicht sein, dass Betriebe sich von der Einstellung von Menschen mit Behinderung freikaufen können."

Sozialministerin Korinna Schumann räumte ein, den ATF "völlig ausgeräumt" übernommen zu haben. In Verhandlungen mit dem Finanzminister sei es gelungen, ihn wieder aufzufüllen. Längerfristig müsse aber über eine Neuaufstellung des Finanzierungssystems nachgedacht werden.

Die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderung liegt in Österreich bei nur 50 Prozent, EU-weit bei 51 Prozent. Länder wie Deutschland (58 Prozent) oder die Niederlande (61 Prozent) zeigen, dass höhere Inklusionsraten möglich sind. Entscheidend sind ausreichende Finanzierung und politischer Wille.

Digitalisierung versus analoge Teilhabe

Einen generationenpolitischen Aspekt brachte die FPÖ mit der Forderung nach einem Recht auf analoge Inanspruchnahme staatlicher Dienstleistungen ein. Dagmar Belakowitsch beklagte, dass persönliche und analoge Zugänge zu Sozialleistungen, Wirtschaftsförderungen oder Verwaltungsgenehmigungen immer weiter zurückgedrängt würden.

Die Digitalisierung der Verwaltung ist ein europäisches Phänomen. Österreich liegt laut EU-Digitalisierungsindex im Mittelfeld, hinkt aber bei nutzerfreundlichen Lösungen hinterher. Während Länder wie Estland oder Dänemark auf vollständig digitale Verwaltungen setzen, kämpft Österreich noch mit fragmentierten Systemen und uneinheitlichen Standards.

"Es gibt eine große Zahl von Seniorinnen und Senioren, denen es aus verschiedensten Gründen nicht möglich ist, digitale Anwendungen zu nutzen", argumentierte Andrea Schartel (FPÖ). Die Forderung umfasst Bereiche wie Strom- und Gasversorgung, Banken, Gesundheitswesen und öffentlichen Verkehr.

NEOS-Abgeordneter Johannes Gasser räumte ein, dass beim Ausbau digitaler Angebote immer analoge Alternativen mitgedacht werden müssten. Dies könne aber nicht durch eine einzelne Regierungsvorlage erfolgen. SPÖ-Abgeordneter Josef Muchitsch verwies auf das Regierungsprogramm, das die Sicherstellung analoger Möglichkeiten vorsehe.

Politische Blockaden und verpasste Chancen

Die systematische Vertagung aller Oppositionsanträge durch die Koalitionsfraktionen wirft grundsätzliche Fragen zur parlamentarischen Kultur in Österreich auf. Während andere europäische Parlamente auch konstruktive Vorschläge der Opposition aufgreifen, scheint in Österreich die Parteipolitik zu dominieren.

Besonders problematisch erscheint dies bei Themen wie der Pflegeausbildung oder der Integration von Menschen mit Behinderungen, wo parteiübergreifender Konsens eigentlich möglich wäre. Die Vertagungstaktik verschleppt notwendige Reformen und verstärkt den Eindruck politischer Handlungsunfähigkeit.

Für Österreichs Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeutet dies konkret: Verbesserungen bei Teilzeitrechten, Pflegeausbildung oder Mindestlöhnen bleiben auf unbestimmte Zeit verschoben. Dies ist besonders bitter, da sich die Arbeitsmarktlage verschlechtert und die Teuerung die Menschen belastet.

Die heutige Ausschusssitzung zeigt exemplarisch die Schwächen der österreichischen Reformpolitik: Viel Diskussion, wenig Entscheidung. Während andere EU-Länder aktiv auf Arbeitsmarktherausforderungen reagieren, verharrt Österreich in parlamentarischen Ritualen. Für eine moderne Arbeitsmarktpolitik braucht es mehr Mut zu konkreten Lösungen – jenseits von Parteigrenzen.

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