Seit 2016 ist für Fahrzeuge mit 0 Gramm CO2‑Ausstoß – neben den de facto kaum vorhandenen Wasserstoffautos sind das vor allem E‑Fahrzeuge – kein Sachbezug zu bezahlen. Die damals verfolgte Absicht ...
Seit 2016 ist für Fahrzeuge mit 0 Gramm CO2‑Ausstoß – neben den de facto kaum vorhandenen Wasserstoffautos sind das vor allem E‑Fahrzeuge – kein Sachbezug zu bezahlen. Die damals verfolgte Absicht war, die noch junge Technologie rasch zu fördern und durch Firmenzulassungen später leistbare Stromer auf den Gebrauchtwagenmarkt zu bringen. Innerhalb kürzester Zeit sind wichtige Förderungen ausgelaufen, eine Kfz‑Steuer wurde eingeführt und nun kommt voraussichtlich mit 2027 das Ende der Sachbezugsbefreiung.
Motorjournalist und Fuhrpark-Experte Stefan Schmudermaier fürchtet entsprechende Auswirkungen: „Auch wenn nicht zuletzt aufgrund der aktuellen Spritkrise viel für ein elektrisch betriebenes Fahrzeug spricht und auch die Wirtschaftlichkeit im Vergleich zum Verbrenner in den allermeisten Fahrzeugklassen gegeben ist, das Ende der Sachbezugsbefreiung kommt schlicht zu früh. Gerade bei Firmenkunden könnten nun wieder etliche Dienstwagenfahrerinnen und -fahrer bei der Bestellung eines neuen Autos ins Grübeln kommen, ob bei dem nun deutlich geringeren Unterschied nicht doch ein Diesel oder Benziner die bequemere Variante wäre.“
Wichtig ist auch die in den letzten Jahren vorangetriebene Gehaltsumwandlung: Eigentlich nicht Anspruchsberechtigten auf ein Dienstauto wurde so durch einen in Relation kleinen Abschlag vom Gehalt der Zugang zu einem E‑Auto für private Zwecke ermöglicht – ohne Sachbezug. „Ein Luxusproblem, könnte man nun vielleicht sagen“, so Schmudermaier, der aber zu bedenken gibt: „Durch die Gehaltsumwandlung wurden nicht nur viele alte Privatfahrzeuge ersetzt, sondern auch leistbare, individuelle Mobilität geschaffen. Und zwar nicht bei privilegierten Besserverdienern, sondern etliche Gehaltsklassen darunter. Denen jetzt zu sagen, sie hätten Pech gehabt, ist schlicht unsozial.“
Unterm Strich, so die Kritik, sei das politische Signal fatal. Statt vor kurzem etwa die NoVA auf leichte Verbrenner‑Nutzfahrzeuge wieder aufzuheben, wäre es ökologisch deutlich sinnvoller gewesen, diese zu belassen und dafür noch einige Zeit auf die Aufhebung der Sachbezugsbefreiung beim E‑Auto zu verzichten. Mit den in kurzer Zeit getroffenen Maßnahmen – Ende der Förderungen, Einführung der Kfz‑Steuer sowie Aufhebung der Sachbezugsbefreiung – erweise man der Mobilitäts‑ und Energiewende einen Bärendienst. Der sich auf dem Weg in die CO2‑Neutralität rächen könnte, wie ähnliche Bestimmungen in anderen Ländern gezeigt haben, wo dann kurz darauf wieder gegengesteuert werden musste.
Quelle: OTS – Mein Auto – Initiative zur Förderung der individuellen Mobilität. Kontakt: Verein Mein Auto, Gerhard Lustig, Telefon: 0664 822 94 85. Originalmeldung: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20260528_OTS0007/sachbezug-fuer-e-autos-zu-frueh-zu-kurzsichtig-und-auch-nicht-sozial