Raiffeisen Bank International setzt auf moderne Teilnahmeformen
Die Raiffeisen Bank International AG lädt Aktionäre zur Hauptversammlung am 9. April 2026 ein. Erstmals wird ein Hybrid-Format angeboten.
Die Raiffeisen Bank International AG (RBI) hat zur ordentlichen Hauptversammlung für den 9. April 2026 eingeladen. Die Veranstaltung findet um 10:00 Uhr in der Wiener Stadthalle, Halle F, statt und wird erstmals im Hybrid-Format durchgeführt – Aktionäre können sowohl vor Ort als auch virtuell teilnehmen.
Das Management der RBI hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die Hauptversammlung als "Hybrid-Versammlung" abzuhalten. Grundlage dafür sind die Bestimmungen des Virtuellen Hauptversammlungsgesetzes (VirtGesG) sowie die entsprechenden Satzungsbestimmungen. Aktionäre haben damit die freie Wahl zwischen physischer und virtueller Teilnahme.
Für die virtuelle Teilnahme stellt das Unternehmen ein spezielles GM-Portal zur Verfügung. Über diese Plattform können Aktionäre live an der Versammlung teilnehmen, ihre Stimmrechte ausüben, Fragen stellen und Wortmeldungen abgeben. Die Hauptversammlung wird in deutscher Sprache abgehalten, mit simultaner Übersetzung ins Englische sowie Gebärdensprachdolmetschern.
Die Tagesordnung der Hauptversammlung umfasst neun Punkte, darunter die Präsentation der Jahresabschlüsse 2025, Beschlüsse zur Gewinnverwendung und Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat. Besondere Aufmerksamkeit verdienen die geplanten Aufsichtsratswahlen sowie die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien.
Ein zentraler Punkt ist die Beschlussfassung über den Vergütungsbericht 2025, in dem die Bezüge der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder transparent dargestellt werden. Zudem steht die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2027 auf der Agenda.
Das GM-Portal bietet registrierten Aktionären umfassende Funktionen: Sie können Bevollmächtigte autorisieren, Fragen und Anträge einreichen, per Videokommunikation das Wort ergreifen und elektronisch abstimmen. Auch Widersprüche gegen Beschlüsse können über die Plattform eingelegt werden.
Für Aktionäre, die nicht selbst teilnehmen können, stellt die RBI zwei unabhängige Stimmrechtsvertreter zur Verfügung: Michael Knap von der Interessenvertretung für Anleger (IVA) und Sascha Schulz von der Rechtsanwaltskanzlei Schoenherr. Diese können mit entsprechenden Vollmachten die Aktionärsrechte wahrnehmen.
Als Stichtag für die Teilnahmeberechtigung gilt der 30. März 2026, 0:00 Uhr (MEZ). Nur Personen, die zu diesem Zeitpunkt Aktionäre sind und dies durch eine Depotbestätigung nachweisen können, sind zur Teilnahme berechtigt. Die Depotbestätigung muss bis spätestens 3. April 2026, 0:00 Uhr, bei der Gesellschaft eingehen.
Die Einreichung kann auf verschiedenen Wegen erfolgen: per Post, E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur oder SWIFT-Nachricht. Wichtig ist, dass die Depotbestätigung von einem Kreditinstitut mit Sitz in einem EU/EWR-Staat oder OECD-Vollmitgliedsstaat ausgestellt wird.
Aktionäre können ihre Rechte auf verschiedene Weise ausüben. Wer mindestens 5% des Grundkapitals hält, kann zusätzliche Tagesordnungspunkte beantragen – die entsprechenden Anträge müssen bis zum 19. März 2026 eingehen. Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten können von Aktionären mit mindestens 1% Kapitanteil bis zum 30. März 2026 eingereicht werden.
Besondere Bestimmungen gelten für Nominierungen zum Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat der RBI besteht derzeit aus 18 Mitgliedern – zwölf Aktionärsvertreter und sechs Arbeitnehmervertreter. Dabei ist die gesetzliche Mindestquote von fünf Frauen und fünf Männern zu beachten.
Die RBI verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmer ausschließlich zur Durchführung der Hauptversammlung und zur Wahrnehmung der Aktionärsrechte. Detaillierte Informationen zu den technischen Voraussetzungen für die virtuelle Teilnahme werden bis spätestens 12. März 2026 auf der Unternehmenswebsite veröffentlicht.
Alle relevanten Dokumente zur Hauptversammlung, einschließlich der Jahresabschlüsse und Vorstandsberichte, werden rechtzeitig auf der Website der Bank zur Verfügung gestellt. Die Hauptversammlung wird teilweise auch öffentlich im Internet übertragen.
Zum Zeitpunkt der Einladung betrug das Grundkapital der RBI 1.003.265.844,05 Euro, aufgeteilt in 328.939.621 stimmberechtigte Inhaberaktien. Nach Abzug der eigenen Aktien verfügt die Gesellschaft über 328.222.665 stimmberechtigte Aktien. Die RBI-Aktie ist an mehreren Börsen notiert, darunter Wien, Frankfurt und Luxemburg.
Mit der Hybrid-Hauptversammlung setzt die Raiffeisen Bank International auf moderne Kommunikationsformen und ermöglicht es auch internationalen Aktionären, einfacher an der Meinungsbildung teilzunehmen. Die digitalen Angebote sollen die Aktionärsbeteiligung fördern und gleichzeitig die bewährten Formen der persönlichen Teilnahme erhalten.