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ORF-Generaldirektion: 13 Bewerber erfüllen Kriterien

Presseinformation des Vorsitzenden des ORF‑Stiftungsrats Heinz Lederer

1. Juni 2026
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Die Findungskommission des ORF‑Stiftungsrats hat am 1. Juni 2026 13 geeignete Bewerber festgestellt. Ein Hearing ist für 11. Juni vorgesehen; Nominierung durch Stiftungsratsmitglieder ist Voraussetzung.

Die Findungskommission des ORF‑Stiftungsrats hat am 1. Juni 2026 getagt und über die eingegangenen Bewerbungen für die Funktion der Generaldirektorin bzw. des Generaldirektors des Österreichischen Rundfunks beraten. Nach Angaben in der Presseinformation des Vorsitzenden des Stiftungsrats, Heinz Lederer, waren ursprünglich 77 Bewerbungen eingelangt; 75 davon wurden fristgerecht übermittelt.

In ihrer Sitzung stellte die Kommission mehrheitlich fest, dass 13 Bewerberinnen und Bewerber die formalen Voraussetzungen erfüllen und darüberhinaus grundsätzlich die fachlichen Kriterien erfüllen. Laut Mitteilung ist geplant, Hearings vor dem Stiftungsrat am 11. Juni 2026 durchzuführen; eine Einladung zu diesen Hearings setzt eine Nominierung durch ein Mitglied des Stiftungsrats im Vorfeld der kommenden Plenarsitzung voraus.

Bestellung der ORF-Generaldirektion im Überblick

Die Mitteilung dokumentiert den formalen Verlauf des Auswahlverfahrens zur Besetzung der Position der Generaldirektorin bzw. des Generaldirektors des ORF. Die Findungskommission hat Bewerbungen gesichtet, die Einhaltung formaler Vorgaben geprüft und eine Einschätzung dazu abgegeben, welche Bewerberinnen und Bewerber auch fachlich grundsätzlich geeignet erscheinen. Die Feststellung, welche Bewerbungen die Voraussetzungen erfüllen, erfolgte nach Angaben der Mitteilung mit einem mehrheitlichen Beschluss innerhalb der Kommission.

Der nächste sichtbare Schritt im Verfahren ist laut Presseinformation das geplante Hearing des Stiftungsrats am 11. Juni 2026. Für eine Teilnahme an diesem Hearing ist es nach der Mitteilung erforderlich, dass ein Mitglied des Stiftungsrats die jeweilige Bewerberin oder den jeweiligen Bewerber vor der kommenden Plenarsitzung nominiert. Ohne eine solche Nominierung ist eine Einladung zum Hearing nach der Presseinformation nicht vorgesehen.

Wie das ORF-Bestellungsverfahren abläuft

Die veröffentlichten Zahlen geben den Ablauf des Verfahrens in knapper Form wieder: 77 eingegangene Bewerbungen, von denen 75 fristgerecht abgegeben wurden, und am Ende der formalen Prüfung 13 Kandidatinnen und Kandidaten, die sowohl die formalen Anforderungen als auch nach Einschätzung der Kommission grundsätzlich die fachlichen Kriterien erfüllen. Die Formulierung in der Mitteilung betont die formale Prüfung ebenso wie die Feststellung der fachlichen Eignung, ohne weitere inhaltliche Details zu nennen.

Aus der Presseinformation lässt sich entnehmen, dass das weitere Vorgehen an klaren formalen Schritten orientiert ist: die Nominierung durch Stiftungsratsmitglieder als Voraussetzung für Einladungen und das geplante Hearing des gesamten Stiftungsrats. Konkrete Angaben zur Zusammensetzung der 13 Bewerberinnen und Bewerber, zu ihren Namen, zu beruflichen Stationen oder zu inhaltlichen Schwerpunktsetzungen in ihren Bewerbungen enthält die Mitteilung nicht.

Die Mitteilung legt den Schwerpunkt auf Prozessdaten und formale Meilensteine: Anzahl der eingegangenen Bewerbungen, Fristwahrung, Ergebnis der formalen Prüfung durch die Findungskommission und der Termin für das geplante Hearing. Zu Entscheidungen, die nach dem Hearing folgen könnten, sowie zu internen Beratungen des Stiftungsrats nach den Hearings macht die Presseinformation keine Angaben.

Stiftungsrat, Findungskommission und Hearing erklärt

Findungskommission

Die Findungskommission ist ein inneres Gremium des ORF‑Stiftungsrats, das im Rahmen des Auswahlverfahrens Bewerbungen sichtet und bewertet. In der vorliegenden Presseinformation hat diese Kommission die Formalvoraussetzungen geprüft und eine Einschätzung zu fachlichen Kriterien vorgenommen. Die Kommission berichtet ihre Feststellungen dem Stiftungsrat, wie in der Mitteilung dargestellt.

ORF‑Stiftungsrat

Der ORF‑Stiftungsrat ist das Gremium, das im Verfahren Hearings durchführen kann und in dessen Kontext über die Einladung von Bewerberinnen und Bewerbern entschieden wird. In der Mitteilung wird Heinz Lederer als Vorsitzender des Stiftungsrats genannt; er hat die Presseinformation ausgegeben. Die Entscheidungen über Nominierungen und Einladungen zu Hearings liegen laut Mitteilung bei den Mitgliedern des Stiftungsrats und der Plenarsitzung.

Formalvoraussetzungen

Formalvoraussetzungen beschreiben in der Presseinformation solche formalen Bedingungen, die Bewerbungen erfüllen müssen, etwa die fristgerechte Einreichung der Unterlagen. Die Mitteilung unterscheidet zwischen der Gesamtzahl eingelangter Bewerbungen (77) und der Zahl der fristgerecht abgegebenen Bewerbungen (75). Die Beurteilung, ob eine Bewerbung formal zulässig ist, erfolgte nach Angaben der Kommission im Rahmen ihrer Sitzung am 1. Juni 2026.

Fachliche Kriterien

Mit dem Begriff „fachliche Kriterien“ verweist die Mitteilung auf inhaltliche Anforderungen, die Bewerberinnen und Bewerber erfüllen sollen. Die Findungskommission stellte demnach fest, dass 13 Personen diese fachlichen Kriterien grundsätzlich erfüllen; nähere Angaben zu den Kriterien selbst oder zur Bewertungsskala gibt die Mitteilung nicht. Die Presseinformation beschränkt sich darauf, das Ergebnis der Einschätzung zu benennen, ohne die inhaltlichen Maßstäbe offenzulegen.

Hearing

Ein Hearing des Stiftungsrats ist ein Termin, bei dem ausgewählte Bewerberinnen und Bewerber dem Gremium vorgestellt werden und sich einer Befragung oder Diskussion stellen können. Laut Presseinformation ist ein solches Hearing für den 11. Juni 2026 angesetzt. Die Mitteilung betont, dass eine Einladung zu diesem Hearing an die vorherige Nominierung durch ein Mitglied des Stiftungsrats geknüpft ist.

Was im ORF-Verfahren jetzt feststeht

  • Die Findungskommission hat am 1. Juni 2026 getagt und die eingegangenen Bewerbungen geprüft.
  • Insgesamt waren 77 Bewerbungen eingelangt; 75 dieser Bewerbungen wurden fristgerecht abgegeben.
  • Nach Angaben der Kommission erfüllen 13 Bewerberinnen und Bewerber die Formalvoraussetzungen und grundsätzlich die fachlichen Kriterien.
  • Das Hearing des Stiftungsrats ist laut Mitteilung für den 11. Juni 2026 angesetzt.
  • Eine Einladung zum Hearing ist an die Nominierung durch ein Mitglied des Stiftungsrats im Vorfeld der kommenden Plenarsitzung gebunden.

Die Presseinformation liefert damit die wichtigsten formalen Eckdaten des Verfahrens und benennt den nächsten terminlichen Schritt. Angaben zu den einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten, zu ihren Qualifikationen oder zu einem weiteren die Entscheidung betreffenden Zeitplan nach dem Hearing werden in der vorliegenden Mitteilung nicht gemacht. Leserinnen und Leser, die weitergehende Details suchen, müssen auf weitere Mitteilungen des ORF oder auf Protokolle der betreffenden Gremiensitzungen warten.

FAQ zur ORF-Generaldirektorwahl

Wie viele Bewerbungen sind insgesamt eingelangt?

Der Mitteilung zufolge sind ursprünglich 77 Bewerbungen eingelangt. Davon wurden 75 Bewerbungen fristgerecht übermittelt, womit die Mitteilung zwischen eingelangten und fristgerecht abgegebenen Bewerbungen unterscheidet. Die Zahlen stammen aus der Sitzung der Findungskommission am 1. Juni 2026.

Wie viele Bewerberinnen und Bewerber erfüllen die Voraussetzungen?

Die Findungskommission stellte nach ihrem Beschluss fest, dass 13 Bewerberinnen und Bewerber die Formalvoraussetzungen erfüllen und darüberhinaus grundsätzlich die fachlichen Kriterien erfüllen. Die Presseinformation nennt keine weiteren Details zu den Personen oder ihren konkreten fachlichen Nachweisen. Die Feststellung erfolgte nach Angaben der Kommission mehrheitlich in der Sitzung.

Wann findet das Hearing des Stiftungsrats statt?

Laut Presseinformation ist ein Hearing des ORF‑Stiftungsrats für den 11. Juni 2026 angesetzt. Voraussetzung für eine Einladung zu diesem Hearing ist die Nominierung eines Bewerbers oder einer Bewerberin durch ein Mitglied des Stiftungsrats vor der kommenden Plenarsitzung. Die Mitteilung nennt keine weiteren Angaben zu Dauer oder Ablauf der Hearings.

Wer entscheidet über die Einladung zum Hearing?

Die Mitteilung macht deutlich, dass die Einladung zum Hearing an die Nominierung durch ein Stiftungsratsmitglied gebunden ist. Demnach erfolgt eine Einladung nur dann, wenn eine entsprechende Nominierung im Vorfeld der Plenarsitzung vorliegt. Konkrete Abstimmungsmodalitäten innerhalb des Stiftungsrats oder der Findungskommission werden in der Presseinformation nicht dargestellt.

Wer hat die Presseinformation unterzeichnet?

Die Presseinformation wurde vom Vorsitzenden des ORF‑Stiftungsrats, Heinz Lederer, herausgegeben. In der Mitteilung wird er zusätzlich als Vorsitzender der Findungskommission genannt. Sein Name erscheint am Ende der Presseinformation als Herausgeber.

Welche Details der ORF-Stiftungsrat veröffentlicht hat

Die OTS‑Meldung konzentriert sich auf die Zahl der eingegangenen und fristgerecht abgegebenen Bewerbungen, die Feststellung von 13 Bewerberinnen und Bewerbern als formal und fachlich grundsätzlich geeignet sowie auf die formale Voraussetzung für Einladungen zum Hearing am 11. Juni 2026. Weitere Details zu einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten oder zum weiteren Ablauf nach dem Hearing werden nicht genannt. Für ergänzende Informationen verweist die Mitteilung auf das ORF‑Gremienbüro als Ansprechpartner.

Quellen und Kontakt

Quelle: ORF — Presseinformation des Vorsitzenden des ORF‑Stiftungsrats, Heinz Lederer, Datum der Mitteilung: 1. Juni 2026.

Kontakt: ORF‑Büro der Gremien, (01) 87878 - DW 12251, presse.ORF.at

Schlagworte

#ORF#Generaldirektor#Findungskommission#Stiftungsrat#Medien#GD-Wahl

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