Nationalrat beschließt Novelle des Lebensmittelbewirtschaftungsgesetzes
Mit dem neuen Gesetz schafft Österreich bessere Voraussetzungen für die Lebensmittelversorgung in Krisen und ermöglicht strategische Bevorratung.
Der österreichische Nationalrat hat eine wichtige Weichenstellung für die künftige Krisenvorsorge beschlossen: Die Novelle des Lebensmittelbewirtschaftungsgesetzes (LMBG) soll die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln auch in außergewöhnlichen Situationen sicherstellen. Das Gesetz wurde einstimmig und mit Verfassungsmehrheit angenommen.
Die Entscheidung kommt nicht von ungefähr: Die vergangenen Jahre haben deutlich gezeigt, wie schnell sich scheinbar stabile Versorgungsstrukturen als fragil erweisen können. Die COVID-19-Pandemie führte zu Hamsterkäufen und leeren Supermarktregalen, der Ukraine-Krieg machte die Abhängigkeit von internationalen Lieferketten sichtbar, und Blackout-Ereignisse in verschiedenen europäischen Ländern verdeutlichten die Verletzlichkeit moderner Versorgungssysteme.
"Mit dem heutigen Beschluss schaffen wir einen besseren Rechtsrahmen, der die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln in Krisenzeiten sicherstellt", betonte Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig. "Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass dies keine Selbstverständlichkeit ist."
Das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz existiert bereits seit 1997 und bildet die rechtliche Grundlage für staatliche Eingriffe in den Lebensmittelmarkt, wenn die normalen Marktmechanismen in Krisenzeiten nicht mehr funktionieren. Doch die Welt hat sich seit damals grundlegend verändert: Globalisierte Lieferketten, Just-in-Time-Belieferung und eine hochgradig vernetzte Wirtschaft bringen neue Risiken mit sich.
Die nun beschlossene Novelle trägt diesen veränderten Rahmenbedingungen Rechnung und rüstet Österreich für moderne Krisenszenarien. Dabei geht es nicht nur um klassische Naturkatastrophen oder militärische Konflikte, sondern auch um Cyberangriffe, Pandemien oder großflächige Stromausfälle.
Die Gesetzesnovelle bringt vier wesentliche Neuerungen mit sich, die die österreichische Krisenvorsorge deutlich stärken sollen:
Eine der wichtigsten Neuerungen ist die erstmalige Möglichkeit zur strategischen Bevorratung. Bisher konnte der Staat nur reagieren, wenn eine Krise bereits eingetreten war. Künftig können präventiv Lebensmittelvorräte angelegt werden, um im Ernstfall schnell handlungsfähig zu sein. Dies ist ein Paradigmenwechsel von der reaktiven zur proaktiven Krisenvorsorge.
Wenn der Staat in Krisenzeiten in den Markt eingreift, entstehen für Unternehmen oft finanzielle Nachteile. Die Novelle schafft hier mehr Rechtsklarheit durch präzisierte und ergänzte Entschädigungsregelungen. Betroffene Unternehmen sollen fair kompensiert werden, wenn sie durch staatliche Maßnahmen Verluste erleiden.
Ein modernes Krisenmanagement braucht eine solide Datengrundlage. Das neue Gesetz ermöglicht es, bestehende Daten für Analysen und Studien zu nutzen, um Entscheidungen evidenzbasiert treffen zu können. Dies soll helfen, Maßnahmen gezielter und effektiver zu gestalten.
Transparente und frühzeitige Kommunikation ist in Krisen entscheidend. Die Novelle sieht verbesserte Informationsstrukturen vor, um Wirtschaft und Bevölkerung rechtzeitig über mögliche Maßnahmen zu informieren und so Panik und unkoordinierte Reaktionen zu vermeiden.
Österreich orientiert sich bei der Modernisierung seines Krisenvorsorgesystems auch an internationalen Erfahrungen. Länder wie die Schweiz oder Finnland verfügen bereits über ausgeklügelte Systeme zur Lebensmittelbevorratung. Auch Deutschland hat nach den jüngsten Blackout-Ereignissen seine Notfallvorsorge überarbeitet.
Die COVID-19-Pandemie hat dabei als Weckruf gewirkt: Plötzlich wurde deutlich, wie schnell sich Lieferketten unterbrechen lassen und wie wichtig eine funktionierende Grundversorgung für die gesellschaftliche Stabilität ist.
Minister Totschnig sieht in der Gesetzesnovelle einen "wesentlichen Beitrag zur nationalen Resilienz". Unter Resilienz versteht man die Fähigkeit eines Systems, Krisen zu überstehen und sich schnell zu erholen. Im Bereich der Lebensmittelversorgung bedeutet dies, dass auch bei externen Schocks die Grundversorgung der Bevölkerung gewährleistet bleiben muss.
Die Stärkung der Reaktionsfähigkeit im Krisenfall ist dabei nur ein Aspekt. Ebenso wichtig ist die Prävention - also die Schaffung von Strukturen, die Krisen von vornherein abfedern können. Die Möglichkeit zur strategischen Bevorratung ist hier ein wichtiger Baustein.
Mit dem Beschluss im Nationalrat ist ein wichtiger Meilenstein erreicht. Nun geht es an die konkrete Umsetzung der neuen Bestimmungen. Dabei müssen verschiedene Akteure zusammenarbeiten: vom Landwirtschaftsministerium über die Wirtschaftskammer bis hin zu den Lebensmittelproduzenten und -händlern.
Die strategische Bevorratung wird nicht über Nacht aufgebaut werden können. Es braucht sorgfältige Planung, um zu bestimmen, welche Lebensmittel in welchen Mengen bevorratet werden sollen. Auch die Lagerung und regelmäßige Erneuerung der Vorräte muss organisiert werden.
Gleichzeitig ist wichtig, dass die neuen Möglichkeiten nicht zu einer Verzerrung des normalen Marktes führen. Die staatliche Bevorratung soll nur in echten Krisenzeiten zum Einsatz kommen und nicht in Konkurrenz zum regulären Handel stehen.
Die österreichische Gesetzesnovelle fügt sich in eine europäische Entwicklung ein. Auch auf EU-Ebene wird verstärkt über Krisenvorsorge und strategische Autonomie diskutiert. Die Erfahrungen mit unterbrochenen Lieferketten haben gezeigt, dass Europa in kritischen Bereichen weniger abhängig von Drittstaaten werden muss.
Österreich positioniert sich mit dem modernisierten Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz als Vorreiter bei der nationalen Krisenvorsorge. Die einstimmige Verabschiedung im Nationalrat zeigt, dass das Thema parteiübergreifend als wichtig erachtet wird - ein seltener Fall politischer Einigkeit in polarisierten Zeiten.
Die kommenden Jahre werden zeigen, wie sich die neuen Instrumente in der Praxis bewähren. Zu hoffen ist, dass sie niemals in vollem Umfang zum Einsatz kommen müssen. Doch für den Fall der Fälle ist Österreich nun besser gerüstet als je zuvor.