Der österreichische Nationalrat hat am gestrigen Tag ein umfassendes Verkehrssicherheitspaket verabschiedet, das weitreichende Änderungen für Nutzer von E-Bikes, E-Scootern und E-Mopeds mit sich bringt.
Der österreichische Nationalrat hat ein Verkehrssicherheitspaket beschlossen. Die Neuregelungen wurden mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen beschlossen und sollen der steigenden Anzahl schwerer Verkehrsunfälle mit elektrischen Fortbewegungsmitteln entgegenwirken sowie rechtliche Rahmenbedingungen schaffen.
E-Mopeds werden rechtlich als Kraftfahrzeuge klassifiziert. Damit gelten künftig ein Verbot der Benützung von Fahrradwegen sowie Helm-, Führerschein- und Versicherungspflichten für E-Mopeds. Verkehrsminister Peter Hanke sagte, dass Zustellunternehmen ausreichend Zeit gegeben werde, um gegebenenfalls ihren Fuhrpark umzustellen. Die SPÖ-Abgeordneten Wolfgang Moitzi und Franz Jantscher verwiesen darauf, dass auch die Arbeitsbedingungen für Beschäftigte im Zustellservice zu bedenken seien.
Für E-Scooter sieht die Novelle verschärfte Sicherheitsbestimmungen vor. Künftig müssen Rollerfahrende unter 16 Jahren einen Helm benützen. Es wird geregelt, dass ausnahmslos nur eine Person auf einem E-Scooter fahren darf und dass keine Güter transportiert werden dürfen. Außerdem wird eine Alkoholgrenze im Blut von 0,5 Promille normiert. E-Scooter müssen mit Klingeln und Blinklichtern ausgestattet sein. Die Novelle nennt als Ziel, besonders die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu schützen.
Teil des Gesetzespakets ist ein rechtlicher Rahmen für automationsgestützte Zufahrtskontrollen, wie sie etwa für die Wiener Innenstadt geplant sind. Damit soll es möglich werden, Fahrzeuge ausfindig zu machen, die unerlaubterweise in verkehrsberuhigte Zonen einfahren. Im Gesetz sind Datenschutzbestimmungen vorgesehen, die sicherstellen sollen, dass nur die unbedingt notwendigen Fahrzeugdaten gespeichert und verarbeitet werden.
Eine Novelle zum Führerscheingesetz wurde ebenfalls beschlossen. Das Vorgehen gegen technisch unterstützten Prüfungsbetrug bei der Führerscheinprüfung wird verschärft: Wer beim Schummeln ertappt wird, muss künftig 18 statt neun Monate auf einen Wiederantritt bei der Prüfung warten. Zudem drohen Verwaltungsstrafen für Personen, die im Hintergrund den Betrug organisieren. Weitere Änderungen vereinheitlichen Bestimmungen über die Erteilung von Lenkberechtigungen und bringen Klarstellungen für Personen über 60 sowie für das Lenken bestimmter Einsatzfahrzeuge.
ÖVP, SPÖ, NEOS und Grüne stimmten für die Novellen; die FPÖ lehnte die Änderungen ab. Die Freiheitlichen kritisierten unter anderem die automationsgestützten Zufahrtskontrollen als Eingriff in den Datenschutz und sprachen sich gegen die Helmpflicht aus. Vertreter der Koalition wiesen diese Kritik zurück und verwiesen darauf, dass datenschutzrechtliche Vorgaben berücksichtigt worden seien. Verkehrsminister Peter Hanke betonte, die Novellen trügen der Modernisierung der Mobilität mit einem adäquaten Regelwerk Rechnung.