Der österreichische Nationalrat hat am gestrigen Tag ein umfassendes Verkehrssicherheitspaket verabschiedet, das weitreichende Änderungen für Nutzer von E-Bikes, E-Scootern und E-Mopeds mit sich br...
Der österreichische Nationalrat hat am gestrigen Tag ein umfassendes Verkehrssicherheitspaket verabschiedet, das weitreichende Änderungen für Nutzer von E-Bikes, E-Scootern und E-Mopeds mit sich bringt. Die Neuregelungen, die mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen beschlossen wurden, sollen der steigenden Anzahl schwerer Verkehrsunfälle mit elektrischen Fortbewegungsmitteln entgegenwirken und gleichzeitig die rechtlichen Rahmenbedingungen für moderne Mobilität schaffen.
Die größte Veränderung betrifft E-Mopeds, die ab Oktober 2024 rechtlich als Kraftfahrzeuge eingestuft werden. Diese Neukategorisierung hat weitreichende Konsequenzen für alle Nutzer dieser Fahrzeuge. E-Moped-Fahrer benötigen künftig einen Führerschein, müssen eine Haftpflichtversicherung abschließen und sind zum Tragen eines Helms verpflichtet. Besonders bedeutsam ist das Verbot, Fahrradwege mit E-Mopeds zu benutzen - eine Maßnahme, die dem Schutz von Radfahrern dient.
Ein E-Moped ist ein elektrisch betriebenes zweirädriges Fahrzeug, das bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h erreichen kann und dessen Motor eine Nenndauerleistung von maximal 4 kW aufweist. Diese Fahrzeuge erfreuen sich besonders in städtischen Gebieten großer Beliebtheit, da sie als umweltfreundliche Alternative zu herkömmlichen Mopeds gelten. Durch ihre höhere Geschwindigkeit und ihr Gewicht stellen sie jedoch auf Fahrradwegen ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar, weshalb der Gesetzgeber nun reagiert hat.
Besonders betroffen von den neuen Regelungen sind Zustelldienste wie Lieferando, Uber Eats oder lokale Pizzadienste, die häufig E-Mopeds für ihre Lieferungen einsetzen. Diese Unternehmen müssen nun sicherstellen, dass ihre Fahrer über entsprechende Führerscheine verfügen und Helme tragen. Verkehrsminister Peter Hanke hat angekündigt, den Unternehmen ausreichend Zeit für die Umstellung ihres Fuhrparks zu gewähren. Die SPÖ-Abgeordneten Wolfgang Moitzi und Franz Jantscher betonten in der Nationalratsdebatte, dass die Arbeitsbedingungen für Beschäftigte in der Paket- und Essenszustellung dringend verbessert werden müssen.
Auch für E-Scooter gelten ab Oktober verschärfte Sicherheitsbestimmungen. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen künftig einen Helm tragen, wenn sie einen E-Scooter nutzen. Diese Regelung reagiert auf die dramatisch gestiegene Anzahl von Unfällen mit diesen Fahrzeugen, die besonders bei jüngeren Nutzern zu schweren Kopfverletzungen führen.
E-Scooter sind elektrisch angetriebene Tretroller mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. Sie haben in den letzten Jahren eine explosionsartige Verbreitung erfahren, insbesondere durch Sharing-Angebote in österreichischen Städten wie Wien, Salzburg oder Innsbruck. Die Unfallstatistik zeigt jedoch ein besorgniserregendes Bild: Laut Verkehrssicherheitsexperten haben sich die Unfälle mit E-Scootern in den vergangenen drei Jahren mehr als verdreifacht.
Die Novelle der Straßenverkehrsordnung regelt auch weitere Details der E-Scooter-Nutzung. So darf künftig ausnahmslos nur eine Person auf dem Fahrzeug fahren - eine Regelung, die häufige Verstöße gegen die bisherigen Bestimmungen unterbinden soll. Der Transport von Gütern ist ebenfalls untersagt. Für E-Scooter-Fahrer gilt außerdem eine Alkoholgrenze von 0,5 Promille im Blut, womit sie den gleichen Bestimmungen wie Autofahrer unterliegen.
Technisch müssen E-Scooter verpflichtend mit Klingeln und Blinklichtern ausgestattet sein. Diese Ausstattungspflicht soll die Sichtbarkeit der Fahrzeuge erhöhen und anderen Verkehrsteilnehmern ermöglichen, rechtzeitig auf E-Scooter zu reagieren. Viele der derzeit im Umlauf befindlichen Geräte entsprechen noch nicht diesen Anforderungen, weshalb Nutzer und Verleihfirmen ihre Fahrzeuge entsprechend nachrüsten müssen.
Ein weiterer zentraler Bestandteil des Verkehrssicherheitspakets sind automatisierte Zufahrtskontrollen, wie sie bereits für die Wiener Innenstadt geplant sind. Diese kamerabasierten Systeme sollen Fahrzeuge identifizieren, die unerlaubterweise in verkehrsberuhigte Zonen einfahren. Das System funktioniert mittels Kennzeichenerkennung und automatischer Datenverarbeitung.
Automatisierte Zufahrtskontrollen sind technische Systeme, die mittels Kameras und Bildverarbeitungssoftware Fahrzeugkennzeichen erfassen und mit Datenbanken abgleichen. Sie können zwischen berechtigten und unberechtigten Fahrzeugen unterscheiden und automatisch Verwaltungsstrafen auslösen. Solche Systeme werden bereits erfolgreich in Städten wie London, Stockholm oder Amsterdam eingesetzt, um Innenstädte vom Durchgangsverkehr zu entlasten.
Um den Datenschutz zu gewährleisten, wurden strenge Bestimmungen in das Gesetz aufgenommen. Es dürfen nur die unbedingt notwendigen Fahrzeugdaten, aber keine personenbezogenen Daten gespeichert und verarbeitet werden. Die Grünen-Abgeordnete Elisabeth Götze zeigte sich zufrieden, dass ihre Partei zahlreiche datenschutzrechtliche Verbesserungen durchsetzen konnte. Ein Antrag der Grünen, die Kameras während Versammlungen und Großveranstaltungen erkennbar auszuschalten, fand allerdings keine Mehrheit.
Parallel zur StVO-Novelle wurde auch das Führerscheingesetz überarbeitet. Besonders im Fokus steht dabei der Kampf gegen technisch unterstützten Prüfungsbetrug. Wer künftig beim Schummeln bei der Führerscheinprüfung ertappt wird, muss 18 statt bisher neun Monate auf einen Wiederantritt warten. Zusätzlich drohen Verwaltungsstrafen für Personen, die im Hintergrund Betrug organisieren.
Technisch unterstützter Prüfungsbetrug umfasst verschiedene Methoden, mit denen Prüflinge versuchen, die theoretische oder praktische Führerscheinprüfung zu manipulieren. Dazu gehören miniaturisierte Funkgeräte, über die externe Personen Antworten übermitteln, gefälschte Identitätsdokumente oder die Manipulation von Prüfungscomputern. Österreichische Behörden registrieren jährlich mehrere hundert Betrugsversuche, wobei die Dunkelziffer deutlich höher geschätzt wird.
Positive Änderungen bringt die Novelle für Menschen über 60 Jahre: Sie müssen ihre Führerscheine der Klassen C und D künftig nur noch alle fünf statt alle zwei Jahre verlängern. Diese Regelung reduziert bürokratischen Aufwand und berücksichtigt, dass ältere Lenker oft über jahrzehntelange Fahrerfahrung verfügen.
Für Freiwillige Feuerwehren wurde klargestellt, dass Mannschafts- und Transportfahrzeuge mit B-Führerscheinen gelenkt werden dürfen. Diese Regelung ist besonders in ländlichen Gebieten wichtig, wo die Feuerwehr oft auf Freiwillige angewiesen ist, die nicht über spezielle Führerscheine verfügen.
Die Abstimmung im Nationalrat verlief entlang der bekannten politischen Linien. ÖVP, SPÖ, NEOS und Grüne stimmten für das Paket, während die FPÖ geschlossen dagegen votierte. Die Freiheitlichen kritisierten insbesondere die automatisierten Zufahrtskontrollen als Eingriff in Grundrechte und befürchten, dass diese den Weg für eine allgemeine City-Maut ebnen könnten.
FPÖ-Abgeordnete Elisabeth Heiß warnte vor "massiven Einschränkungen der Bewegungsfreiheit" und warf der Bundesregierung vor, "völlig den Kontakt zur Bevölkerung verloren" zu haben. Auch die Helmpflicht lehnt die FPÖ ab und plädiert stattdessen für mehr Eigenverantwortung der Bürger.
Verkehrsminister Peter Hanke (SPÖ) verteidigte die Neuregelungen als notwendige Anpassung an die Modernisierung der Mobilität. Die im Begutachtungsprozess geäußerten Bedenken seien umfassend berücksichtigt worden. Mit den kamerabasierten Zufahrtskontrollen erhielten Bezirkshauptmannschaften ein wichtiges Instrument zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit in Innenstädten und Ortszentren.
Österreich folgt mit seinen Neuregelungen einem internationalen Trend zu schärferen Bestimmungen für E-Mobilität. In Deutschland gilt bereits seit 2019 eine Helmpflicht für E-Scooter-Fahrer unter 14 Jahren, während die Schweiz sogar eine generelle Helmpflicht für alle E-Scooter-Nutzer diskutiert. Frankreich hat bereits 2020 E-Mopeds von Fahrradwegen verbannt und eine Führerscheinpflicht eingeführt.
Die Niederlande, oft als Vorreiter in Sachen Verkehrssicherheit betrachtet, haben ähnliche automatisierte Zufahrtskontrollen bereits in Amsterdam und anderen Städten implementiert. Die Erfahrungen dort zeigen eine deutliche Reduktion des Durchgangsverkehrs um bis zu 30 Prozent in den betroffenen Zonen.
Die neuen Bestimmungen treten am 1. Oktober 2024 in Kraft. Bis dahin haben Nutzer von E-Mopeds und E-Scootern Zeit, sich auf die neuen Regelungen einzustellen. Experten empfehlen, bereits jetzt entsprechende Helme zu kaufen und sich über die Führerscheinpflicht zu informieren.
Die Implementierung der automatisierten Zufahrtskontrollen wird schrittweise erfolgen. Wien plant als erste Stadt den Einsatz dieser Technologie in der Innenstadt, andere Landeshauptstädte könnten folgen. Die genauen Kosten für die technische Ausstattung sind noch nicht bekannt, Schätzungen gehen von mehreren Millionen Euro pro Stadt aus.
Verkehrssicherheitsexperten erwarten durch die neuen Regelungen eine deutliche Reduktion der Unfallzahlen. Besonders die Helmpflicht für junge E-Scooter-Fahrer könnte lebensrettend wirken, da Kopfverletzungen bei dieser Altersgruppe überproportional häufig auftreten. Die Verbannung der E-Mopeds von Fahrradwegen wird voraussichtlich die Sicherheit für Radfahrer erheblich verbessern und zur weiteren Förderung des Radverkehrs beitragen.