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Marmelade heißt wieder Marmelade: Neue EU-Richtlinien revolutionieren österreichische Frühstückstische

17. März 2026 um 11:12
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Ein Stück österreichischer Küchenkultur kehrt zurück: Ab sofort darf Marmelade wieder offiziell Marmelade heißen. Was nach einer kleinen sprachlichen Korrektur klingt, markiert den Beginn einer umfassenden Reform der europäischen Lebensmittelkennzeichnung, die heute in Österreich in Kraft tritt.

Ein Stück österreichischer Küchenkultur kehrt zurück: Ab sofort darf Marmelade wieder offiziell Marmelade heißen. Was nach einer kleinen sprachlichen Korrektur klingt, markiert den Beginn einer umfassenden Reform der europäischen Lebensmittelkennzeichnung, die heute in Österreich in Kraft tritt. Die neuen EU-Frühstücksrichtlinien bringen mehr Transparenz, weniger Zucker und eine klarere Herkunftskennzeichnung bei Honig, Fruchtsäften und anderen Grundnahrungsmitteln.

Von der EU-Richtlinie zum österreichischen Gesetz

Die heute kundgemachten Verordnungen setzen die Frühstücksrichtlinien in Österreich um. Die sogenannten Frühstücksrichtlinien zählen zu den wenigen EU-weiten Regelwerken, die einheitliche Vorschriften für Zusammensetzung, Verkehrsbezeichnung, Kennzeichnung und Aufmachung bestimmter Lebensmittel festlegen. In Österreich erfolgt die Umsetzung durch vier Verordnungen: die Honigverordnung, Fruchtsaftverordnung, Konfitürenverordnung und Trockenmilchverordnung.

Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig: „Ich freue mich sehr, dass wir diese wichtigen Verbesserungen jetzt umsetzen. Wir sorgen dafür, dass im Regal wieder klar gilt: Drin ist, was draufsteht. Das stärkt die Transparenz und erleichtert den Menschen eine bewusste Kaufentscheidung im Alltag.“ Bundesminister Norbert Totschnig: „Mit der neuen Richtlinie wissen Konsumentinnen und Konsumenten künftig genau, woher ihr Honig stammt. Eine klare Herkunftskennzeichnung schafft Transparenz und ist entscheidend, denn immer mehr importierter Honig drängt zu Dumpingpreisen auf den österreichischen Markt und setzt hochwertige Qualitätsprodukte unter Druck. Heimische Qualität muss sich klar vom anonymen Importprodukt unterscheiden können. Mit der Novelle der Honigverordnung wird das nun möglich.“

Klare Herkunft, weniger Zucker, mehr Wahlfreiheit

Die neuen Frühstücksrichtlinien bringen einige Verbesserungen für Konsument:innen:

  • Honig – volle Transparenz bei der Herkunft: Künftig muss bei Honigmischungen jedes Ursprungsland in absteigender Reihenfolge des Gewichtsanteils inklusive Prozentangabe ausgewiesen werden. Österreich nutzt dabei bewusst keine Ausnahmeregelung. „Wer Honig kauft, soll genau wissen, woher er kommt. Das stärkt das Vertrauen und unterstützt regionale Produzent:innen“, so Königsberger-Ludwig.
  • Fruchtsäfte – klare Orientierung bei Zuckergehalt: Erstmals werden eigene Kategorien für zuckerreduzierte Fruchtsäfte eingeführt. Voraussetzung ist eine Reduktion des natürlichen Zuckergehalts um mindestens 30 Prozent. Zusätzlich kann künftig der Hinweis „enthält nur von Natur aus vorkommende Zucker“ verwendet werden. Das schafft mehr Klarheit im Unterschied zu Fruchtnektaren.
  • Konfitüren – mehr Frucht, weniger Zucker: Der Mindestfruchtgehalt wird angehoben – von bisher 350 auf 450 Gramm pro Kilogramm, bei „extra“-Produkten auf 500 Gramm. Zudem wird die Bezeichnung „Marmelade" wieder generell zulässig.

„Marmelade darf wieder Marmelade heißen. Hinter dieser kleinen Pointe steht ein ganz grundlegendes Anliegen: Menschen wollen verstehen, was sie kaufen. Sie wollen sich auf Bezeichnungen verlassen können und nicht rätseln müssen, was sich hinter einem Produkt verbirgt. Genau diese Transparenz schaffen wir jetzt – mit klaren Regeln und verständlicher Kennzeichnung im Alltag“, betont die Staatssekretärin.

  • Trockenmilch – neue Möglichkeiten für laktosefreie Produkte: Künftig ist die Herstellung laktosefreier Trockenmilch durch enzymatische Umwandlung von Laktose zulässig und entsprechend zu kennzeichnen. Das erweitert die Auswahl für Menschen mit Laktoseintoleranz deutlich.

Die neuen Regelungen treten mit Kundmachung in Kraft und sind ab 14. Juni 2026 anzuwenden. Bestehende Produkte können im Rahmen von Übergangsbestimmungen weiterhin abverkauft werden.

„Wir bringen europäische Standards dorthin, wo sie ankommen müssen – zu den Menschen. Mit klaren Regeln, verständlicher Kennzeichnung und einem echten Mehrwert im Alltag. Denn auch beim Frühstück muss gelten: Drin ist, was draufsteht“, so Königsberger-Ludwig abschließend.

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