Lehrberufspaket 1/2026: Hattmannsdorfer modernisiert 14 Lehrberufe
Lehrberufe werden an Technologien, Energiewende und neue Berufsbilder angepasst
Das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus modernisiert 14 Lehrberufe; Inkrafttreten überwiegend ab 1. Juli 2026, drei Berufe ab 1. Jänner 2027.
Mit dem Lehrberufspaket 1/2026 hat das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus insgesamt 14 Lehrberufe modernisiert. Im Zentrum stehen die Anpassung an technologische Entwicklungen, die Anforderungen der Industrie und die Aufnahme bewährter Ausbildungsversuche in die Regelausbildung.
Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer betont den Bezug zur Industriestrategie und nennt konkret Themen wie Elektromobilität, moderne Energietechnik, Digitalisierung sowie die Weiterentwicklung der Tierpflege: „Die Lehre ist ein Erfolgsmodell und das Rückgrat unserer Fachkräfteausbildung. Wer junge Menschen auf die Berufe der Zukunft vorbereiten will, muss auch die Ausbildung konsequent weiterentwickeln. Deshalb passen wir die Lehrberufe an neue Technologien, Digitalisierung und die Energiewende an. Mit dem neuen Lehrberufspaket setzen wir die Industriestrategie Schritt für Schritt um: von Elektromobilität und moderner Energietechnik bis hin zur Weiterentwicklung der Tierpflege mit einem stärkeren Fokus auf Artenschutz, digitale Anwendungen und moderne Wissensvermittlung. Damit schaffen wir attraktive Ausbildungswege für junge Menschen und sichern unseren Betrieben die Fachkräfte von morgen“, betont Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer.
Lehrberufspaket 1/2026: Die Maßnahmen im Überblick
Das Paket gliedert sich in zwei Gruppen: Sechs Lehrberufe werden laut Aussendung grundlegend modernisiert, acht Lehrberufe werden aktualisiert oder Ausbildungsversuche in die Regelausbildung übernommen. Zusätzlich wird die Lehrberufsliste entsprechend angepasst.
Sechs Lehrberufe: Grundlegende Modernisierungen
- Fahrzeugtechnik: Zusammenführung der bisherigen Lehrberufe Kraftfahrzeugtechnik und Karosseriebautechnik mit starkem Fokus auf Elektromobilität und Fahrerassistenzsysteme.
- Installations- und Energietechnik: Neugestaltung als zentraler Lehrberuf der Energiewende mit neuen Modulen für Wasser & Wärme, Lüftung sowie Klima- und Automatisierungstechnik.
- Glasbautechnik: Neue Ausbildungsinhalte zu Nachhaltigkeit und Klimaschutz sowie neue Modulstruktur.
- Glasformung und Glasveredelung: Zusammenführung mehrerer kleiner Lehrberufe zur langfristigen Sicherung und Weiterführung dieses Handwerks.
- Präparation: Modernisierung zur Sicherung der Ausbildung von Fachkräften für Museen und wissenschaftliche Einrichtungen.
- Tierpflege: Neuausrichtung nach Kompetenzbereichen mit stärkerem Fokus auf Artenschutz und neue Anwendungsfelder.
Acht Lehrberufe: Aktualisierungen und Übernahmen in die Regelausbildung
- Assistent/-in in der Sicherheitsverwaltung: Ausbildungsversuch wird nach positiver Evaluierung in die Regelausbildung übernommen.
- Backtechnologie: Überführung in einen Regellehrberuf mit neuer Prüfungsordnung.
- Bahnreise- und Mobilitätsservice: Verlängerung des Ausbildungsversuchs um zwei Jahre; Berufsbild wird weiterentwickelt.
- Eventkaufmann/-frau: Ausbildungsversuch wird in die Regelausbildung übernommen.
- Friseur (Stylist)/Friseurin (Stylistin): Modernisierung der Lehrabschlussprüfung mit noch stärkerem Praxisbezug.
- Industriekaufmann/-frau: Ausbildungsversuch wird in die Regelausbildung übernommen.
- Konditorei (Zuckerbäckerei): Aktualisierung der Lehrabschlussprüfung.
- Tiefbauspezialist/-in: Verlängerung des Ausbildungsversuchs „Tunnelbau“.
Inkrafttreten der neuen Ausbildungsordnungen
Die neuen Ausbildungsordnungen treten überwiegend mit 1. Juli 2026 in Kraft. Für die drei Lehrberufe Fahrzeugtechnik, Glasbautechnik sowie Installations- und Energietechnik ist das Inkrafttreten mit 1. Jänner 2027 festgelegt. Dies erfolgt laut Aussendung, um den Schulen ausreichend Zeit für die Umsetzung zu geben.
Tierpflege als Best-Practice am Tiergarten Schönbrunn
Als konkretes Praxisbeispiel nennt die Aussendung den Tiergarten Schönbrunn. Der Tiergarten bildet aktuell 14 Lehrlinge aus, heißt es in der Mitteilung.
Die neue Ausbildungsordnung für Tierpflege wird laut Aussendung klar nach den drei Kompetenzbereichen „Grundlagen der Tierpflege“, „Umgang mit Tieren“ und „Spezielle Tätigkeitsbereiche der Tierpflege“ strukturiert. Dazu zählen insbesondere Tierunterkünfte, Zucht und Aufzucht, der Austausch von Tieren sowie die Betreuung und Information von Besucherinnen und Besuchern.
Die Aussendung nennt zudem, dass technische und umweltschutzbezogene Entwicklungen mehr Gewicht erhalten, darunter der Schutz gefährdeter Arten sowie moderne Bildungs- und Weiterbildungsprogramme für Tierpflegerinnen und Tierpfleger und für Zoobesucherinnen und Zoobesucher.
Wörtlich führt Hattmannsdorfer anlässlich seines Besuchs im Tiergarten Schönbrunn aus: „Der Lehrberuf Tierpflege zeigt beispielhaft, wie modern und vielfältig die Lehre heute ist. Es geht längst nicht nur um die Versorgung von Tieren, sondern auch um Artenschutz, den Schutz gefährdeter Arten, Forschung und professionelle Wissensvermittlung. Mit neuen Formen der Wissensvermittlung entwickeln wir die Ausbildung konsequent weiter. Der Tiergarten Schönbrunn zeigt, wie junge Menschen praxisnah Verantwortung übernehmen und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zu Bildung und Artenschutz leisten“.
Tiergartendirektor Stephan Hering-Hagenbeck wird in der Aussendung mit den Worten zitiert: „Tierpflege ist ein hochqualifizierter und anspruchsvoller Beruf. Unsere Lehrlinge lernen nicht nur, Tiere professionell zu versorgen, sondern übernehmen auch Verantwortung in den Bereichen Zucht, Forschung, Artenschutz und Wissensvermittlung in Form von Besucherinformation. Die neue Ausbildungsordnung bildet diese Vielfalt sehr gut ab und schafft eine moderne Grundlage, um junge Menschen bestmöglich auf ihre zukünftige Arbeit vorzubereiten“.
Begriffserklärungen: Ausbildungsversuch, Prüfungsordnung, Kompetenzbereiche, Modulstruktur, Lehrberufsliste
Ausbildungsversuch
Ein Ausbildungsversuch ist laut Aussendung ein zeitlich befristetes Modell zur Prüfung neuer Ausbildungsinhalte oder -strukturen. Die Mitteilung nennt mehrere Ausbildungsversuche, die nach positiver Evaluierung in die Regelausbildung übernommen beziehungsweise verlängert werden.
Lehrabschlussprüfung
Die Lehrabschlussprüfung ist das formale Prüfungsverfahren am Ende einer Lehrzeit; die Aussendung spricht bei einzelnen Berufen von Modernisierungen oder Aktualisierungen der Prüfungsordnung. Für Berufe wie Backtechnologie und Konditorei ist ausdrücklich eine neue oder angepasste Prüfungsordnung vorgesehen.
Kompetenzbereiche
Als Kompetenzbereiche bezeichnet die Aussendung thematische Gliederungen binnen einer Ausbildungsordnung. Bei Tierpflege werden die Kompetenzbereiche in der Mitteilung als „Grundlagen der Tierpflege“, „Umgang mit Tieren“ und „Spezielle Tätigkeitsbereiche der Tierpflege“ genannt.
Modulstruktur
Unter Modulstruktur versteht die Aussendung eine inhaltliche Gliederung der Ausbildung in einzelne, thematische Lernbausteine. Für Glasbautechnik wird eine neue Modulstruktur mit Fokus auf Nachhaltigkeit und Klimaschutz genannt.
Lehrberufsliste
Die Lehrberufsliste ist laut Mitteilung die offizielle Aufstellung der anerkannten Lehrberufe; das Ministerium kündigt an, diese Liste entsprechend anzupassen. Änderungen an Lehrberufen werden in der Regel in dieser Liste abgebildet.
Schulische Umsetzung: Fristen und Übergangsregelungen
Die Aussendung nennt zwei zeitliche Stufen für das Inkrafttreten der neuen Ausbildungsordnungen: den 1. Juli 2026 für die Mehrheit der Berufe und den 1. Jänner 2027 für die drei genannten Berufe Fahrzeugtechnik, Glasbautechnik und Installations- und Energietechnik. Die spätere Stufe wird mit dem in der Mitteilung genannten Ziel begründet, den Schulen ausreichend Zeit für die Umsetzung zu geben.
Konkrete Übergangsregelungen zu Lehrzeiten, bereits laufenden Ausbildungen oder Details zu schulischen Lehrplänen werden in der Aussendung nicht weiter ausgeführt.
FAQ zum Lehrberufspaket 1/2026
Was umfasst das Lehrberufspaket 1/2026?
Das Paket umfasst laut Mitteilung die Modernisierung von insgesamt 14 Lehrberufen. Sechs Berufe werden grundlegend modernisiert, acht Berufe werden aktualisiert oder Ausbildungsversuche werden in die Regelausbildung übernommen; zudem wird die Lehrberufsliste angepasst.
Welche Berufe werden grundlegend modernisiert?
Die Aussendung nennt als grundlegend modernisierte Berufe Fahrzeugtechnik, Installations- und Energietechnik, Glasbautechnik, Glasformung und Glasveredelung, Präparation sowie Tierpflege. Für Fahrzeugtechnik wird die Zusammenführung früherer Lehrberufe genannt, begleitet von einem Schwerpunkt auf Elektromobilität und Fahrerassistenzsysteme.
Welche Berufe werden aktualisiert oder übernommen?
Zu den aktualisierten oder übernommenen Berufen zählen laut Mitteilung Assistent/-in in der Sicherheitsverwaltung, Backtechnologie, Bahnreise- und Mobilitätsservice, Eventkaufmann/-frau, Friseur (Stylist)/Friseurin (Stylistin), Industriekaufmann/-frau, Konditorei (Zuckerbäckerei) sowie Tiefbauspezialist/-in. Einige dieser Positionen werden nach positiver Evaluierung in die Regelausbildung übernommen oder erhalten neue Prüfungsordnungen.
Wann treten die neuen Ausbildungsordnungen in Kraft?
Die Mitteilung nennt überwiegend den 1. Juli 2026 als Inkrafttretensdatum. Für Fahrzeugtechnik, Glasbautechnik und Installations- und Energietechnik ist das Inkrafttreten auf den 1. Jänner 2027 terminiert, um den Schulen ausreichend Zeit für die Umsetzung zu geben.
Wie ist die neue Ausbildungsordnung für Tierpflege strukturiert?
Die neue Tierpflege-Ausbildungsordnung ist laut Aussendung in die drei Kompetenzbereiche „Grundlagen der Tierpflege“, „Umgang mit Tieren“ und „Spezielle Tätigkeitsbereiche der Tierpflege“ gegliedert. Namentlich genannt werden Tierunterkünfte, Zucht und Aufzucht, der Austausch von Tieren sowie die Betreuung und Information von Besucherinnen und Besuchern. Zudem werden Schutz gefährdeter Arten und moderne Bildungsprogramme erwähnt.
Wer ist als Herausgeber und Ansprechpartner genannt?
Herausgeber der Aussendung ist das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus. Als Kontaktadresse nennt die Mitteilung die E-Mail presseabteilung [at] bmwet.gv.at.
Quellen und Kontakt
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (Aussendung zum Lehrberufspaket 1/2026).
Kontakt: Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus, E-Mail: presseabteilung [at] bmwet.gv.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-Comm GmbH und der jeweilige Aussender.