Der österreichische Technologiekonzern Kontron AG mit Sitz in Linz hat am 25. März 2026 ein Aktienrückkaufprogramm im Volumen von bis zu 50 Millionen Euro beschlossen.
Der Vorstand der Kontron AG hat am 25.03.2026 beschlossen, auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 11.06.2025 gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG ein Rückkaufprogramm für eigene Aktien (das "Aktienrückkaufprogramm I 2026") durchzuführen. Das beabsichtigte Volumen beläuft sich auf bis zu 2.900.000 Aktien, die rund 4,54 % des Aktienkapitals entsprechen. Der Rückkauf startet voraussichtlich am 26. März 2026 und läuft bis längstens 30. September 2026 (einschließlich). Der maximale Preis liegt bei EUR 24 pro Aktie. Zudem darf der Kaufpreis nicht mehr als 10 % unter bzw. über dem durchschnittlichen Kontron-Börsenkurs der letzten 5 Börsentage vor Erwerb der Aktien im XETRA-Handel liegen. Der anvisierte maximale Gesamtbetrag liegt bei EUR 50 Millionen.
Das Aktienrückkaufprogramm basiert auf dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 11.06.2025. Aktienerwerbe erfolgen für die Kontron AG, welche ein Kreditinstitut mit der Durchführung des Programms beauftragen wird; dieses Institut trifft seine Entscheidung über den Erwerbszeitpunkt unabhängig von der Kontron AG und hat die Handelsbedingungen gemäß Artikel 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 einzuhalten. Rückkäufe werden im Rahmen der Safe‑harbour Rule (Artikel 5 der Marktmissbrauchsverordnung) erfolgen. Aktienrückkäufe können sowohl über die Börse als auch über multilaterale Handelssysteme (MTFs) durchgeführt werden.
Die Details zu den durchgeführten Transaktionen im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms I 2026 sowie allfällige Änderungen werden auf der Internetseite der Kontron AG unter dem Bereich für Aktienrückkaufprogramme veröffentlicht.