Ein Durchbruch für österreichische Fachhochschul-Absolventen: Ab 1. Mai 2026 werden ausgewählte Bachelor- und Masterabschlüsse von Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) und Fachhochschulen in Italien im Rahmen eines bilateralen Abkommens als gleichwertig anerkannt.
Mit 1. Mai 2026 tritt die Anerkennung ausgewählter österreichischer Studienabschlüsse aus dem Segment der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) bzw. Fachhochschulen in Italien in Kraft. Grundlage ist ein zwischenstaatliches Übereinkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Italien, das ausgewählte Bachelor- und Masterabschlüsse in den Bereichen Wirtschaftswissenschaften, Sozialwissenschaften und technischen Wissenschaften offiziell als gleichwertig anerkennt.
Mit der Einbeziehung von neun HAW/FH-Bachelor- und acht HAW/FH-Masterstudiengängen in das bilaterale Abkommen setzen Österreich und Italien einen wichtigen Schritt. Besonders betroffen sind die mehr als 11.000 italienischen Studierenden in Österreich – darunter rund 6.640 aus Südtirol – sowie österreichische Absolventinnen und Absolventen, deren Abschlüsse künftig in Italien rascher anerkannt werden können.
Der Durchbruch geht auf Verhandlungen der Gemischten Expertenkommission Italien–Österreich zurück, die im März des vergangenen Jahres in Rom zum Abschluss gebracht werden konnten. Beteiligt waren Delegierte der Außen- und Wissenschaftsministerien beider Länder, der ENIC-NARIC-Zentren, der Universität Innsbruck und des MCI. Im Anschluss an die Verhandlungen wurden zu den im zwischenstaatlichen Abkommen verankerten Abschlüssen Durchführungsbestimmungen erlassen, das Abkommen in den diplomatischen Prozess geführt, parlamentarisch behandelt und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Eva-Maria Holzleitner, Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung, sagt: „Gerade in einem vereinten Europa müssen Bildungswege über Grenzen hinweg funktionieren. Internationale Mobilität, wissenschaftlicher Austausch und berufliche Perspektiven dürfen nicht an formalen Hürden scheitern. Diese Einigung zeigt, was möglich ist, wenn Länder gemeinsam Lösungen entwickeln im Interesse der Studierenden, Absolvent:innen und eines offenen, starken Europas.“
Beate Meinl-Reisinger, Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten, betont: „Damit öffnen sich für viele junge Menschen und Fachkräfte neue Perspektiven in Europa. Wenn Abschlüsse grenzüberschreitend anerkannt werden, erleichtert das den Weg in Ausbildung und Beruf. Genau das ist gelebtes Europa: mehr Mobilität, weniger Hürden und neue Chancen über Grenzen hinweg.“
Cornelia Hagele, Tiroler Landesrätin für Wissenschaft, Bildung und Forschung sowie Gesundheit und Pflege: „Die Anerkennung österreichischer HAW-Abschlüsse in Italien ist ein wichtiger Schritt für Durchlässigkeit, Mobilität und Chancengleichheit im europäischen Hochschulraum. Gerade für Tirol ist dies besonders wichtig, da die Nähe zu Italien und der intensive Austausch über die Grenze hinweg eine zentrale Rolle spielen. Für unsere Studierenden sowie Absolventinnen und Absolventen eröffnen sich dadurch neue Perspektiven in Studium, Beruf und Forschung.“
Ulrike Prommer, Präsidentin der österreichischen HAW/FH: „Es freut mich außerordentlich, dass dieser wichtige Schritt nun endlich Realität geworden ist. Damit wird eine langjährige Benachteiligung gegenüber universitären Abschlüssen in Österreich und Italien überwunden und die internationale Mobilität der Absolventinnen und Absolventen von HAW bzw. FH weiter gestärkt.“
Das mit 1. Mai 2026 offiziell gültige Abkommen bringt Vorteile für Absolventinnen und Absolventen österreichischer HAW/FH: Durch die Aufnahme in das bilaterale Anerkennungsübereinkommen werden nun österreichische HAW-Abschlüsse in Italien offiziell anerkannt, womit sich neue Möglichkeiten für die Ausübung akademischer Berufe ergeben können.
Das MCI und die Universität Innsbruck waren unter den beteiligten Institutionen während der Verhandlungen. Vertreterinnen und Vertreter aus Ministerien, ENIC-NARIC-Zentren, Hochschulen und weiteren Stellen waren in den Prozess eingebunden und wurden in Äußerungen und Danksagungen genannt.