Am 2. Januar 2026 sorgte eine Pressemitteilung des Grünen Klubs im Parlament für Aufsehen: Ralph Schallmeiner, Sprecher der Grünen für Menschen mit Behinderungen, kritisierte die steirische Schulassistenz-Durchführungsverordnung scharf. Diese Verordnung, die derzeit in der Begutachtung ist, könnte w
Am 2. Januar 2026 sorgte eine Pressemitteilung des Grünen Klubs im Parlament für Aufsehen: Ralph Schallmeiner, Sprecher der Grünen für Menschen mit Behinderungen, kritisierte die steirische Schulassistenz-Durchführungsverordnung scharf. Diese Verordnung, die derzeit in der Begutachtung ist, könnte weitreichende Folgen für die schulische Inklusion in der Steiermark haben. Schallmeiner warnt vor einer gefährlichen Entwicklung, die Kinder mit Behinderungen an den Rand der Bildungsgesellschaft drängen könnte.
Die neue Verordnung sieht vor, dass Schulassistenz nur noch dort gewährt wird, wo eine 'überwiegende Teilhabe' möglich erscheint. Dieser Begriff, der auf den ersten Blick harmlos klingt, birgt jedoch Sprengstoff. Denn er impliziert, dass Unterstützung genau dort verweigert werden könnte, wo sie am dringendsten benötigt wird. Für viele Eltern und Experten bedeutet dies eine Rückkehr zu Zeiten der 'Schulfähigkeitsprüfung', die Kinder mit hohem Unterstützungsbedarf aus Regelschulen ausschließen könnte.
Die Inklusion von Kindern mit Behinderungen im österreichischen Bildungssystem hat eine lange Geschichte. Bereits in den 1990er Jahren wurden erste Schritte unternommen, um das Bildungssystem inklusiver zu gestalten. Die UN-Behindertenrechtskonvention, die Österreich 2008 ratifizierte, verpflichtete das Land, ein inklusives Bildungssystem sicherzustellen. Ziel war es, allen Kindern, unabhängig von ihren Fähigkeiten, den Zugang zu Regelschulen zu ermöglichen. Die Steiermark galt lange als Vorreiter in Sachen schulischer Inklusion. Doch die aktuelle Verordnung könnte diesen Fortschritt zunichte machen.
Während die Steiermark mit der neuen Verordnung einen Rückschritt zu machen scheint, verfolgen andere Bundesländer in Österreich weiterhin eine progressive Inklusionspolitik. In Vorarlberg und Wien wird die Schulassistenz als essentielles Instrument zur Förderung der Inklusion angesehen. Auch im internationalen Vergleich zeigt sich, dass Länder wie Deutschland und die Schweiz verstärkt auf inklusive Bildung setzen. In Deutschland etwa wird die Schulassistenz flächendeckend ausgebaut, um allen Kindern eine gleichberechtigte Bildungschance zu bieten.
Die potenziellen Auswirkungen der steirischen Verordnung sind weitreichend. Eltern von Kindern mit Behinderungen könnten gezwungen sein, ihre Kinder in Sonderschulen zu schicken, obwohl sie sich eine inklusive Bildung wünschen. Dies widerspricht dem Grundsatz der Wahlfreiheit, die Eltern zwischen inklusiver Beschulung und Sonderschule haben sollten. Für die betroffenen Kinder bedeutet dies nicht nur eine räumliche, sondern auch eine soziale Ausgrenzung. Die Gefahr, dass sie als 'anders' wahrgenommen und stigmatisiert werden, steigt.
Statistiken zeigen, dass die Anzahl der Kinder, die auf Schulassistenz angewiesen sind, in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen ist. In der Steiermark benötigen derzeit etwa 15% aller Schüler eine Form von Unterstützung, um am regulären Unterricht teilnehmen zu können. Diese Zahl verdeutlicht die Notwendigkeit eines gut ausgebauten Unterstützungsnetzwerks. Doch die neue Verordnung könnte dazu führen, dass diese Unterstützung nicht mehr flächendeckend gewährleistet wird.
Die Grünen fordern eine grundlegende Überarbeitung der Verordnung. Sie plädieren für mehr Schulsozialarbeit, mehr Schulpsychologie und eine stärkere Förderung inklusiver und sonderpädagogischer Unterstützung. Nur so könne eine ehrliche Inklusionspolitik betrieben werden, die den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention gerecht wird. Eine Rückkehr zu segregierenden Bildungssystemen sei keine Option. Stattdessen müsse das System an die Bedürfnisse der Kinder angepasst werden, nicht umgekehrt.
Die Diskussion um die steirische Schulassistenz-Durchführungsverordnung zeigt, wie wichtig eine inklusive Bildungspolitik ist. Die Steiermark steht vor der Herausforderung, ihre bisherige Vorreiterrolle in der Inklusion zu verteidigen. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob die Landesregierung bereit ist, die Bedenken von Eltern, Experten und Betroffenen ernst zu nehmen. Bis zum 19. Januar haben alle Beteiligten die Möglichkeit, ihre Stellungnahmen zur Verordnung abzugeben. Diese Chance sollte genutzt werden, um die Weichen für eine inklusive Zukunft zu stellen.