Wirtschaftsvertreter sehen zusätzliche Bürokratielasten für Betriebe ab 2026 – Gesundheitsstandards seien bereits gelebte Praxis
Die Industriellenvereinigung warnt vor zusätzlichen bürokratischen Belastungen durch die ab 2026 geltende Hitzeschutzverordnung und sieht einen Widerspruch zu den Entlastungszielen der Regierung.
Die österreichische Industrie übt scharfe Kritik an der neuen Hitzeschutzverordnung, die mit 1. Jänner 2026 in Kraft treten wird. Die Industriellenvereinigung (IV) sieht in der Regelung eine zusätzliche bürokratische Belastung für die heimischen Betriebe, die im Widerspruch zu den erklärten Entlastungszielen der Bundesregierung stehe.
Konkret bemängelt der Interessenverband, dass die Verordnung faktisch auf verpflichtende Hitzeschutzpläne für Unternehmen hinauslaufe. Diese würden weitreichende neue Dokumentations- und Organisationspflichten mit sich bringen, die gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten als kontraproduktiv bewertet werden.
Die Industriellenvereinigung betont in ihrer Stellungnahme, dass die Einhaltung hoher Gesundheits- und Sicherheitsstandards für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der österreichischen Industrie bereits selbstverständlich und gelebte Praxis sei. Zusätzliche, als praxisfern bezeichnete Vorschriften seien daher aus Sicht der Wirtschaftsvertreter nicht erforderlich.
Diese Argumentation reiht sich in eine grundsätzliche Debatte über das Verhältnis von Arbeitnehmerschutz und unternehmerischer Flexibilität ein. Während Arbeitnehmervertreter und Gesundheitsexperten angesichts zunehmender Hitzeperioden durch den Klimawandel verbindliche Schutzmaßnahmen fordern, sieht die Wirtschaft freiwillige betriebliche Lösungen als ausreichend an.
Besonders scharf fällt die Kritik der Industriellenvereinigung am vermeintlichen Widerspruch zur eigenen Regierungslinie aus. Die Bundesregierung habe sich im aktuellen Regierungsprogramm klar zur Bürokratiebremse und zum Bürokratieabbau bekannt, um Effizienz zu steigern, Hürden abzubauen und Innovation zu fördern. Die Hitzeschutzverordnung konterkariere jedoch genau diese Zielsetzungen.
Die IV fordert die Regierung auf, die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft durch einen konsequenten Bürokratieabbau zu verbessern. Nur so könnten wertschöpfungssteigernde Arbeitsplätze in Österreich gehalten und neue geschaffen werden. In der aktuellen wirtschaftlichen Lage müsse es primäres Ziel sein, die österreichische Industrie zu unterstützen und den Druck auf Betriebe und Arbeitsplätze abzumildern.
Die Hitzeschutzverordnung ist eine Reaktion auf die zunehmende Zahl an Hitzetagen in Österreich. Klimadaten zeigen, dass extreme Temperaturen in den Sommermonaten häufiger werden und länger andauern. Dies betrifft nicht nur Beschäftigte im Freien wie am Bau oder in der Landwirtschaft, sondern auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Produktionshallen, Lagern und anderen nicht klimatisierten Arbeitsumgebungen.
Arbeitsmediziner weisen seit Jahren darauf hin, dass Hitzebelastung am Arbeitsplatz zu gesundheitlichen Problemen führen kann. Dazu zählen Kreislaufbeschwerden, Konzentrationsschwächen und im Extremfall Hitzeschläge. Auch die Unfallgefahr steigt bei hohen Temperaturen nachweislich an.
Die Debatte um die Hitzeschutzverordnung zeigt die unterschiedlichen Interessenlagen auf, die bei der Gestaltung von Arbeitsschutzregelungen aufeinandertreffen:
Die Kritik der Industriellenvereinigung erfolgt vor dem Hintergrund einer herausfordernden wirtschaftlichen Situation für viele Industriebetriebe. Steigende Energiekosten, internationale Konkurrenz und eine verhaltene Konjunktur setzen zahlreiche Unternehmen unter Druck. In diesem Umfeld werden zusätzliche regulatorische Anforderungen von der Wirtschaft besonders kritisch bewertet.
Die Industriellenvereinigung als Interessenvertretung der österreichischen Industrie vertritt dabei traditionell die Position, dass der Wirtschaftsstandort Österreich durch einen schlanken regulatorischen Rahmen gestärkt werden sollte. Neue Vorschriften werden regelmäßig auf ihre Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit hin hinterfragt.
Bis zum Inkrafttreten der Hitzeschutzverordnung am 1. Jänner 2026 bleibt Zeit für die praktische Vorbereitung in den Betrieben. Es ist zu erwarten, dass die Debatte über Sinn und Ausgestaltung der Regelung in den kommenden Monaten weitergeführt wird. Dabei werden sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmervertreter ihre Positionen in den politischen Diskurs einbringen.
Für Unternehmen bedeutet die kommende Verordnung in jedem Fall, dass sie sich mit den neuen Anforderungen auseinandersetzen müssen. Welche konkreten Maßnahmen im Einzelfall erforderlich sein werden, hängt von den genauen Bestimmungen der Verordnung und den jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten ab.