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Goldman Sachs reduziert Kontron-Beteiligung: Was bedeutet das für Anleger?

10. April 2026
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Am 10. April 2026 verzeichnete die österreichische Börsenlandschaft eine bemerkenswerte Bewegung: Goldman Sachs meldete Änderungen ihrer Beteiligungsposition an der Kontron AG.

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Die Stimmrechtsmitteilung vom 9. April 2026, veröffentlicht über den EQS-News-Service, betrifft die Kontron AG. Gemäß der Mitteilung berührte The Goldman Sachs Group, Inc. am 7. April 2026 eine Meldepflichtsschwelle. In der gemeldeten Situation am Tag der Schwellenberührung werden 119.588 direkt zu Aktien gehörende Stimmrechte (0,19 %) und insgesamt 4,20 % der Stimmrechte (bezogen auf 63.860.568 Stimmrechte des Emittenten) angegeben. In der vorherigen Meldung war eine Gesamtposition von 4,31 % angegeben.

Details der gemeldeten Instrumente

Die Meldung enthält eine Aufschlüsselung der gehaltenen Instrumente am Tag der Schwellenberührung:

  • Stimmrechte, die zu Aktien gehören: 119.588 (0,19 %).
  • Finanzinstrumente / sonstige Instrumente (B.1) – Securities Lending: 1.949.710 Stimmrechte (3,05 %).
  • Finanzinstrumente / sonstige Instrumente (B.2): Swap 561.923 Stimmrechte (0,88 %), Call Warrant 53.131 Stimmrechte (0,08 %), Subsumme B.2: 615.054 (0,96 %).

Die in der Meldung angegebenen Prozentanteile ergeben zusammen die gemeldeten 4,20 % der Stimmrechte.

Angaben zur meldepflichtigen Person und Kontrollkette

Als meldepflichtige Person wird The Goldman Sachs Group, Inc. (Wilmington, DE, USA) genannt. Die Mitteilung enthält außerdem die volle Kette der kontrollierten Unternehmen, beginnend mit The Goldman Sachs Group, Inc., und listet mehrere Tochtergesellschaften und Einheiten (z. B. Goldman Sachs (UK) L.L.C., Goldman Sachs Group UK Limited, Goldman Sachs International, Goldman Sachs & Co. LLC, Goldman Sachs Bank Europe SE, Goldman Sachs Asset Management, L.P. u. a.) mit den jeweiligen Anteilen an direkt gehaltenen Stimmrechten und Finanz-/sonstigen Instrumenten.

Formales und sonstige Hinweise

Die Meldung wurde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften veröffentlicht. In der Mitteilung wird darauf hingewiesen, dass Gemäß § 137 BörseG 2018 das Ruhen der Stimmrechte zu beachten ist, wenn eine Person gegen die Beteiligungsmeldepflicht verstößt. Weitere Kommentare enthält die Mitteilung nicht. Ort und Datum der Meldung: London, 9.4.2026.

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