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Firmenautos: Wien fordert sofortige Steuerreform auf 65.000 Euro

13. April 2026
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Die Wirtschaftskammer Wien fordert eine sofortige Anhebung der Angemessenheitsgrenze für Firmenfahrzeuge von 40.000 auf 65.000 Euro. Kritik richtet sich gegen veraltete steuerliche Regelungen und hohe Bürokratiebelastung für Betriebe.

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Die Wirtschaftskammer Wien fordert eine sofortige Anhebung der sogenannten Angemessenheitsgrenze von derzeit 40.000 auf 65.000 Euro. Die Grenze liegt seit 2005 unverändert bei 40.000 Euro.

Seit 20 Jahren unverändert: Kritik an der Angemessenheitsgrenze

Aus Sicht der WK Wien entspricht der seit 2005 unveränderte Betrag angesichts von Inflation, gestiegenen Sicherheitsanforderungen und technologischen Entwicklungen nicht mehr der Realität am Automarkt. Rechnet man allein die Inflation ein, so läge der Wert nach Angaben der Kammer heute bei rund 69.000 Euro.

Die WK Wien betont, dass moderne Elektro- und Hybridfahrzeuge häufig über der bestehenden Grenze liegen und dadurch steuerlich benachteiligt werden.

Bürokratie und Unsicherheit für Betriebe

„Für viele Betriebe ist das Thema Firmenauto längst zu einem Bürokratie-Marathon geworden“, sagt Stephanie Ernst, Obfrau des Wiener Fahrzeughandels. Unterschiedliche Regelungen je nach Antriebsart und Unternehmensform sowie komplexe Sachbezugsmodelle für die private Nutzung erschweren die Verwaltung. Besonders die Dokumentation bei privater Nutzung führt immer wieder zu Unsicherheit.

Beispiel und Forderungen der WK Wien

Ein Beispiel der WK Wien zeigt: Bei einem betrieblich genutzten E-Fahrzeug mit einem Bruttolistenpreis von 65.000 Euro führt die derzeitige Angemessenheitsgrenze von 40.000 Euro dazu, dass steuerliche Vorteile nur eingeschränkt genutzt werden können. Wird die Grenze auf 65.000 Euro angehoben, steigt der Liquiditätsvorteil im ersten Jahr laut Berechnung der Kammer von rund 12.187 Euro auf 19.803 Euro.

Die WK Wien fordert daher eine sofortige Anpassung der steuerlichen und bürokratischen Rahmenbedingungen:

  • Anhebung der Angemessenheitsgrenze auf 65.000 Euro

  • Vereinfachung der Sachbezugsregelungen

  • Reduktion der Dokumentations- und Nachweispflichten

  • Vereinheitlichung der steuerlichen Behandlung der Privatnutzung von Firmenfahrzeugen

Eine rasche Anpassung würde Unternehmen nach Ansicht der WK Wien entlasten und Investitionen ermöglichen. „Jeder Euro, den Unternehmen sparen, fließt direkt in Investitionen. Ein modernes Steuerrecht muss die Realität der Betriebe abbilden - und darf nicht zum Bremsklotz werden“, so Ernst abschließend.

Mehr Infos unter wko.at/wien/steuerreport

Schlagworte

#Firmenwagen#Fahrzeughandel#Handel#Angemessenheitsgrenze#Mobilität#Elektroauto#Bild#Wirtschaft und Fi

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