Oppositionsanliegen zur Hochschulthematik und Digitalisierung vertagt
Der Wissenschaftsausschuss genehmigt einstimmig Gesetzesantrag zur Verschlankung der Akkreditierung neuer FH-Studiengänge; mehrere Oppositionsanträge wurden vertagt.
Der Wissenschaftsausschuss des Nationalrats hat in seiner heutigen Sitzung einen Gesetzesantrag der Regierungsfraktionen zur Vereinfachung der Zulassung von Fachhochschulstudiengängen einstimmig genehmigt. Der Antrag war vor zwei Wochen in ein Begutachtungsverfahren geschickt worden; nach Abschluss dieses Verfahrens befasste sich der Ausschuss erneut mit der Initiative und fasste die einstimmige Beschlussfassung.
Der Gesetzesantrag sieht Änderungen sowohl im Fachhochschulgesetz (FHG) als auch im Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz vor, mit dem Ziel, die Verfahren zur Akkreditierung neuer FH-Studiengänge zu vereinfachen (Gegenstand: 865/A). Konkret soll der Begriff "Studienplan" einheitlich durch die Bezeichnung "Curriculum" ersetzt werden.
Als wesentliche Bestandteile eines Curriculums werden im Antrag unter anderem der Inhalt und der Aufbau des Studiengangs, die Zugangsvoraussetzungen, die Aufnahmeordnung sowie die Art, der Umfang und die Beschreibung der Lehrveranstaltungen genannt. Neu ist laut Antrag, dass die Prüfungsordnung als Teil des Curriculums verstanden und gesetzlich definiert wird; studiengangsübergreifende Prüfungsordnungen sollen weiterhin möglich bleiben.
Weitere Regelungsbestandteile im Gesetzentwurf zielen darauf ab, Redundanzen zu beseitigen und die Autonomie der Fachhochschulen auszuweiten. Für die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria) sieht der Antrag die Möglichkeit eines abweichenden Verfahrens vor, wodurch die im FHG festgelegten Akkreditierungsvoraussetzungen nicht mehr in allen Details geprüft werden müssten.
Gleichzeitig wird im Antrag festgehalten, dass das Board der AQ Austria als Ergebnis eines Aufsichtsverfahrens eine spezifische Aufsichtsmaßnahme ergreifen können soll. Der Gesetzesantrag wurde unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrags mit redaktionellen Anpassungen einstimmig angenommen; zudem stimmte der Ausschuss einhellig einer Ausschussfeststellung zu, die Präzisierungen zu Lehr- und Forschungsberechtigungen der Fachhochschulen bei der Erstellung von Curricula sowie zum Aufsichtsverfahren der AQ Austria enthält.
Im Ausschuss äußerten Abgeordnete verschiedener Parteien ihre Einschätzungen. Rudolf Taschner (ÖVP) bezeichnete die heimischen Fachhochschulen als "so gut aufgestellt", dass man sich eine solche Vereinfachung "erlauben" dürfe und zeigte sich "begeistert". Heinrich Himmer (SPÖ) verwies darauf, dass mit dem Abänderungsantrag und der Ausschussfeststellung Bedenken aus dem Begutachtungsverfahren Rechnung getragen werde.
Martin Graf (FPÖ) und Martina von Künsberg Sarre (NEOS) hoben die Entbürokratisierung durch die Novelle hervor. Sigrid Maurer (Grüne) stimmte der Maßnahme "ungeachtet der extrem kurzen Begutachtungsfrist" zu, mahnte jedoch, "ein Auge darauf zu werfen", ob die Vereinfachung möglicherweise Nachteile hinsichtlich internationaler Anrechenbarkeiten zeitige.
Mehrere Oppositionsanträge zur Hochschulthematik wurden in der Sitzung vertagt. Dazu zählt eine FPÖ-Initiative, die die vollständige Offenlegung der Vergütungen von Rektoratsmitgliedern öffentlicher Universitäten fordert (Gegenstand: 653/A(E)). Laut dem Entschließungsantrag hätten die Universität Graz, die Medizinische Universität Wien und die Medizinische Universität Innsbruck entgegen den gesetzlichen Vorgaben ihre Rektoratsvergütungen nicht offengelegt. FPÖ-Abgeordnete Manuel Litzke und Martin Graf fordern Wissenschaftsministerin Holzleitner daher auf, sicherzustellen, dass sämtliche öffentlichen Universitäten die Vergütungen ihrer Rektoratsmitglieder vollständig und transparent offenlegen; außerdem solle geprüft werden, ob eine gesetzliche Klarstellung notwendig sei.
Im Ausschuss unterstrich Litzke die Relevanz des Antrags mit einem Hinweis auf die aktuelle Budgetsituation. Juliane Bogner-Strauß zeigte Verständnis für das Anliegen, verwies aber darauf, dass die Rechtslage klar sei und die betreffenden Rektorate bereits auf ihre Säumigkeit hingewiesen worden seien; mit dieser Begründung wurde der Antrag vertagt, dem neben den Regierungsfraktionen auch die Grünen zustimmten.
Die Grünen brachten mehrere Entschließungsanträge ein, die ebenfalls vertagt wurden. Sigrid Maurer (Grüne) fordert eine Anpassung des Hochschulgesetzes 2005 zur Stärkung und Vereinheitlichung der Weiterbildungsangebote an Pädagogischen Hochschulen (Gegenstand: 809/A(E)). Nach Ansicht der Grünen sollten Pädagogische Hochschulen vergleichbare Weiterbildungsangebote wie Universitäten und Fachhochschulen anbieten können; dabei sei insbesondere die Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik zu berücksichtigen.
Im Ausschuss erklärte Maurer, sie gehe davon aus, dass es sich um ein "Versehen" handele, dass die Pädagogischen Hochschulen hier "vergessen" worden seien. Rudolf Taschner (ÖVP) begründete den Vertagungsantrag damit, dass die Pädagogischen Hochschulen nicht in die Zuständigkeit des Wissenschafts-, sondern des Bildungsressorts fielen. Der Antrag der Grünen wurde mit den Stimmen von FPÖ, ÖVP, SPÖ und NEOS vertagt.
In einem weiteren Entschließungsantrag hinterfragt Maurer die Verpflichtung zum Nachweis von Lateinkenntnissen beziehungsweise die Ablegung einer Ergänzungsprüfung als Zulassungsvoraussetzung für bestimmte Studienrichtungen (Gegenstand: 826/A(E)). Sie argumentiert, Lateinkenntnisse sollten keine strukturelle Zugangshürde darstellen und ersucht die Wissenschaftsministerin, die Regelung zu überprüfen und gegebenenfalls abzuschaffen, sofern keine fachlich zwingenden Gründe vorliegen. Binnen der Bundesregierung fänden bereits Gespräche dazu statt, erläuterte Martina von Künsberg Sarre (NEOS); ihr Vertagungsantrag wurde von Koalitionsparteien und FPÖ unterstützt.
Ein weiterer Antrag der Grünen bezieht sich auf die Forschungsförderung zu postviralen Erkrankungen (Gegenstand: 606/A(E)). Die Grünen-Abgeordneten Sigrid Maurer und Ralph Schallmeiner sehen erheblichen Forschungs- und Wissensbedarf, insbesondere zu ME/CFS, Long-COVID, Post-COVID-Syndrome und weiteren postinfektiösen Langzeitfolgen. Sie fordern von der Wissenschaftsministerin, unter konzeptioneller Einbindung des Nationalen Referenzzentrums für postvirale Syndrome der Medizinischen Universität Wien, eine neue, zusätzliche langfristige Forschungsförderung für postvirale Erkrankungen einzurichten. Diese Forschungsförderung soll ein Gesamtvolumen von mindestens 50 Mio. Ꞓ über einen Zeitraum von zehn Jahren umfassen.
Wissenschaftsministerin Eva-Maria Holzleitner und Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) verwiesen im Ausschuss auf bereits vorhandene Forschungsförderungsstrukturen, etwa im Rahmen des Österreichischen Wissenschaftsfonds (FWF). Der Antrag wurde mit den Stimmen der Koalitionsparteien und der FPÖ vertagt.
Der Ausschuss befasste sich auch mit mehreren Initiativen der Grünen im Bereich Digitalisierung, darunter Anträge zu Deepfakes, digitaler Souveränität, künstlicher Intelligenz, dem Data Act der EU und der ID Austria. Die Verhandlungen zu diesen Anträgen wurden mehrheitlich vertagt.
Süleyman Zorba (Grüne) kritisierte, dass die Bundesregierung noch keine Behörden für die Durchsetzung des Data Acts der EU benannt habe (Gegenstand: 886/A(E)). Nach seiner Darstellung bestehe damit zwar Rechtswirkung, es fehle aber eine klare Instanz zur Überprüfung der Einhaltung, zur Klärung von Beschwerden, zur Sanktionierung von Verstößen und zur Reduktion rechtlicher Unsicherheiten. Die Grünen fordern die Benennung einer oder mehrerer zuständiger Behörden sowie allenfalls eines Datenkoordinators. Manfred Harrer (SPÖ) begründete den Vertagungsantrag mit dem Hinweis, die Benennung werde derzeit vorbereitet und "zeitnah" erfolgen; dem Vertagungsantrag stimmten FPÖ, ÖVP, SPÖ und NEOS zu.
Zum Thema ID Austria wies Zorba auf die eIDAS-Verordnung hin und darauf, dass Österreich bis Ende 2026 eine Novelle umsetzen müsse. Die Grünen fordern in einem Entschließungsantrag (Gegenstand: 838/A(E)), die ID Austria zeitgerecht an die Vorgaben der EU-Verordnung anzupassen. FPÖ-Abgeordnete verwiesen auf eine "potenzielle Missbrauchsanfälligkeit" und stellten einen Vertagungsantrag, dem die Koalitionsparteien zustimmten.
Weitere Anträge der Grünen fordern Maßnahmen gegen böswillige, betrügerische und irreführende Deepfakes sowie Regelungen, die eine Mitverantwortung von Plattformen festlegen (Gegenstand: 578/A(E)). Zudem fordern die Grünen einen Ausweg aus der digitalen Abhängigkeit in der Verwaltung und die Benennung einer KI-Behörde im Gefolge der EU-Richtlinie (Gegenstände: 148/A(E) und 517/A(E)). Auch diese Anträge wurden mit Stimmenmehrheit vertagt.
Fachhochschulgesetz (FHG): Das FHG regelt nach dem Gesetzesantrag unter anderem die Voraussetzungen für die Akkreditierung von Fachhochschulstudiengängen. Im vorliegenden Entwurf sollen bestimmte Begriffe und Abläufe, etwa die Bezeichnung "Curriculum", gesetzlich vereinheitlicht werden.
Curriculum vs. Studienplan: Im Gesetzentwurf soll der Begriff "Studienplan" einheitlich durch "Curriculum" ersetzt werden. Ein Curriculum wird darin als Zusammensetzung von Inhalt, Aufbau, Zugangsvoraussetzungen, Aufnahmeordnung sowie Art, Umfang und Beschreibung der Lehrveranstaltungen bezeichnet.
Prüfungsordnung: Neu im Entwurf ist die gesetzliche Definition, wonach die Prüfungsordnung als Teil des Curriculums verstanden werden soll. Studiengangsübergreifende Prüfungsordnungen bleiben jedoch weiterhin möglich.
AQ Austria: Die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria) ist in dem Gesetzesantrag als Instanz genannt, für die ein abweichendes Verfahren zur Akkreditierung vorgesehen ist; das Board der AQ Austria soll im Rahmen eines Aufsichtsverfahrens spezifische Aufsichtsmaßnahmen ergreifen können.
Data Act: Der Data Act der EU wird in den Anträgen der Grünen als relevante Rechtsgrundlage genannt; die Grünen kritisieren, dass in Österreich noch keine Behörden zur Durchsetzung der Verordnung benannt worden seien.
eIDAS-Verordnung und ID Austria: Die eIDAS-Verordnung regelt die gegenseitige Anerkennung nationaler elektronischer Identitäten (eIDs). Im Ausschuss wiesen Abgeordnete darauf hin, dass Österreich eine Novelle bis Ende 2026 umsetzen müsse und die ID Austria entsprechend an die Vorgaben anzupassen sei.
Der Ausschuss hat einstimmig einen Gesetzesantrag der Regierungsfraktionen zur Verschlankung der Akkreditierungsverfahren für FH-Studiengänge genehmigt. Der Antrag enthält Änderungen im Fachhochschulgesetz und im Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz sowie redaktionelle Abänderungen und eine Ausschussfeststellung.
Der Entwurf sieht unter anderem vor, den Begriff "Studienplan" durch "Curriculum" zu ersetzen und die Prüfungsordnung gesetzlich als Teil des Curriculums zu definieren. Zudem wird die Möglichkeit eines abweichenden Verfahrens für die AQ Austria und die Möglichkeit für das AQ-Austria-Board, Aufsichtsmaßnahmen zu ergreifen, genannt.
Vertagt wurden mehrere Oppositionsanträge, darunter eine FPÖ-Initiative zur Offenlegung von Rektoratsvergütungen, drei Anträge der Grünen zu Weiterbildungsangeboten Pädagogischer Hochschulen, zu Lateinkenntnissen als Zulassungsvoraussetzung und zur Forschungsförderung für postvirale Erkrankungen sowie mehrere Anträge zur Digitalisierung wie Data Act, ID Austria, Deepfakes und KI-Behörde.
Die Grünen fordern die Einrichtung einer neuen, zusätzlichen, langfristigen Forschungsförderung für postvirale Erkrankungen mit einem Gesamtvolumen von mindestens 50 Mio. Ꞓ über einen Zeitraum von zehn Jahren und schlagen dabei eine konzeptionelle Einbindung des Nationalen Referenzzentrums für postvirale Syndrome der Medizinischen Universität Wien vor.
Im Ausschuss erklärten Regierungsvertreter und Abgeordnete aus verschiedenen Parteien ihre Positionen: Teile der Koalition unterstützten die Verschlankung der FH-Akkreditierung einstimmig; zahlreiche Oppositionsanträge wurden mehrheitlich vertagt. Wissenschaftsministerin Eva-Maria Holzleitner und Juliane Bogner-Strauß verwiesen zu Forschungsfragen auf bereits vorhandene Strukturen wie den Österreichischen Wissenschaftsfonds (FWF).
Der Gesetzesantrag wurde im Ausschuss einstimmig angenommen und hatte zuvor ein Begutachtungsverfahren durchlaufen. Zu weiteren verfahrens- oder zeitlichen Schritten macht die vorliegende Aussendung keine zusätzlichen Angaben.
Bericht und Sitzungsunterlagen laut Pressedienst der Parlamentsdirektion – Parlamentskorrespondenz. Sitzungsdokument des Wissenschaftsausschusses: Sitzungsunterlage des Wissenschaftsausschusses.
Kontakt: Pressedienst der Parlamentsdirektion, Parlamentskorrespondenz; Tel. +43 1 40110/2272; E-Mail: pressedienst[at]parlament.gv.at; Web: www.parlament.gv.at/Parlamentskorrespondenz.