Eine alarmierende Entwicklung beschäftigt Österreichs Behindertenbetreuung: Menschen mit Down-Syndrom erkranken wesentlich früher an Demenz als der Rest der Bevölkerung. Während in der Allgemeinbevölkerung erste Demenz-Symptome meist erst im hohen Alter auftreten, zeigen sich bei Menschen mit Down-Syndrom oft schon ab dem 40. Lebensjahr erste Symptome. Der Verlauf ist rasant und stellt Angehörige sowie Betreuungseinrichtungen vor enorme Herausforderungen.
Eine alarmierende Entwicklung beschäftigt Österreichs Behindertenbetreuung: Menschen mit Down-Syndrom erkranken wesentlich früher an Demenz als der Rest der Bevölkerung. Während in der Allgemeinbevölkerung erste Demenz-Symptome meist erst im hohen Alter auftreten, zeigen sich bei Menschen mit Down-Syndrom oft schon ab dem 40. Lebensjahr erste Symptome. Der Verlauf ist rasant und stellt Angehörige sowie Betreuungseinrichtungen vor enorme Herausforderungen.
Laut dem aktuellen Leitfaden "Demenz" der Lebenshilfe Österreich steigt die Demenzrate bei Menschen mit Down-Syndrom von 23 % ab 50 Jahren auf 88 % ab 65 Jahren. Der Leitfaden macht zudem deutlich, dass außerhalb des Einflussbereichs der Lebenshilfe Tirol zahlreiche Voraussetzungen fehlen: Es fehlt an Diagnostik, die auf Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung abgestimmt ist; Assistenz- und Unterstützungsleistungen sind oft nicht ausreichend finanziert; und die Zusammenarbeit zwischen Gesundheitswesen, Pflege und Behindertenhilfe ist vielerorts lückenhaft. Auch die notwendige Qualifizierung aller beteiligten Berufsgruppen wird bislang nicht systematisch gefördert.
„Wir brauchen eine Diagnostik, die junge Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung überhaupt erkennt, sowie eine stabile Finanzierung von Assistenz, damit Menschen mit Down-Syndrom auch im Alter dort leben können, wo sie möchten“, fordert Georg Willeit, Geschäftsführer der Lebenshilfe Tirol.
Darüber hinaus brauche es verbindliche Kooperationen zwischen Gesundheitswesen, Pflege und Behindertenhilfe sowie finanzierte Fortbildungsprogramme für alle Berufsgruppen. All dies entspricht den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention, die das Recht auf selbstbestimmtes Leben, Teilhabe und Wahlfreiheit für Menschen mit Behinderungen garantiert – auch im Alter und bei Krankheit.
Der Leitfaden "Demenz" ist auf der Webseite der Lebenshilfe Tirol zum Download verfügbar.