Vorinformation für Stahlbau veröffentlicht – zweite Ausschreibungsphase wird vorbereitet
Vorinformation für Stahlbau veröffentlicht: Zweite Ausschreibungsphase zur Generalsanierung der Donaubrücke Stein‑Mautern wird vorbereitet; Baubeginn Ersatzbrücke geplant für 2027.
Die Vorarbeiten für die Generalsanierung der Donaubrücke Stein‑Mautern sind nach Angaben der Landesregierung in vollem Gang. Mit der Veröffentlichung der Vorinformation für die Stahlbauarbeiten ist laut Aussendung der nächste Schritt im Zeitplan gesetzt; damit werde die zweite Ausschreibungsphase für die technisch anspruchsvollen Stahlbauarbeiten vorbereitet.
Landesrat Udo Landbauer wird in der Mitteilung zitiert: „Die Donaubrücke Stein‑Mautern zählt zu den kostenintensivsten Infrastrukturprojekten in Niederösterreich. Umso wichtiger ist es, dass jeder Projektschritt sorgfältig vorbereitet und planmäßig umgesetzt wird. Wir arbeiten den Zeitplan konsequent ab und kommen unserem Ziel einer neuen, sicheren und leistungsfähigen Verkehrsverbindung Schritt für Schritt näher. Mein besonderer Dank gilt dem Projektteam des NÖ Straßendienstes, das dieses Jahrhundertprojekt mit großem Einsatz vorantreibt.“
Die Aussendung beschreibt die Generalsanierung als ein mehrstufiges Bauvorhaben. Parallel zur Veröffentlichung der Vorinformation für die Stahlbauarbeiten laufe bereits seit dem 27. März die erste Ausschreibungsphase für die Errichtung der Ersatzbrücke und die Erneuerung der Unterbauten der Bestandsbrücke, heißt es in der Mitteilung.
Die Landesregierung nennt einen zeitlichen Bezug: Mit diesen Vorarbeiten werde die Grundlage geschaffen, um planmäßig im Jahr 2027 mit dem Bau der Ersatzbrücke zu beginnen. Die Generalsanierung solle in einem zweistufigen Bauverfahren erfolgen, wobei zuerst die Ersatzbrücke errichtet werde und in der zweiten Phase die Erneuerung des Tragwerks vorgenommen werde.
Die Mitteilung wurde vom Amt der Niederösterreichischen Landesregierung veröffentlicht und nennt Landesrat Udo Landbauer als Sprechperson für den Fortgang der Arbeiten. Das Amt und sein Projektteam beim NÖ Straßendienst werden in der Aussendung als treibende Kräfte hinter der Umsetzung bezeichnet.
Die Presseauskunft verweist auf die laufenden behördlichen Verfahren und nennt ausdrücklich die bereits erteilte denkmalrechtliche Bewilligung als einen entscheidenden Schritt. Konkrete Kostenangaben oder zusätzliche Akteure werden in der Aussendung nicht genannt; das Projekt wird in der Mitteilung als eines der kostenintensivsten Infrastrukturvorhaben des Landes eingeordnet.
Als technische und administrative Bezugspunkte im Projekt nennt die Aussendung die laufenden Ausschreibungsphasen, die denkmalrechtliche Bewilligung und das zweistufige Bauverfahren. Diese Elemente bilden laut Mitteilung die Grundlage für den weiteren Zeitplan bis zum vorgesehenen Baubeginn 2027 für die Ersatzbrücke.
Die Aussendung spricht von einer veröffentlichten Vorinformation für die Stahlbauarbeiten. Eine Vorinformation ist ein formaler Schritt im Vergabeablauf, mit dem ein geplanter Beschaffungsabschnitt angekündigt wird. In der Mitteilung dient die veröffentlichte Vorinformation dazu, die zweite Ausschreibungsphase vorzubereiten.
In der Mitteilung wird von zwei Ausschreibungsphasen gesprochen. Die erste Phase läuft seit dem 27. März und betrifft laut Aussendung die Errichtung der Ersatzbrücke sowie die Erneuerung der Unterbauten der Bestandsbrücke. Die zweite Phase, für die die Vorinformation nun veröffentlicht wurde, ist den Stahlbauarbeiten gewidmet.
Als Generalsanierung bezeichnet die Aussendung das Gesamtvorhaben, das umfassende Erneuerungsarbeiten an der Donaubrücke umfasst. Konkret werden in der Mitteilung Schritte wie der Bau einer Ersatzbrücke, das Ausschwemmen bestehender Tragwerke sowie die Erneuerung der Flusspfeiler genannt. In einer zweiten Phase soll die aufwendige Erneuerung des Tragwerks erfolgen.
Die Aussendung benennt die Errichtung einer Ersatzbrücke als ersten wesentlichen Baustein. Nach Angaben in der Mitteilung schafft die Ersatzbrücke die Voraussetzung für das weitere Vorgehen und den planmäßigen Beginn der Bauarbeiten im Jahr 2027. Details zur konkreten Bauabfolge innerhalb der einzelnen Bauabschnitte sind in der Aussendung nicht weiter ausgeführt.
Die Mitteilung weist darauf hin, dass das historische Fachwerk erhalten bleiben muss. Laut Aussendung liegt bereits eine denkmalrechtliche Bewilligung für die Verbreiterung des Tragwerks vor, und das Fachwerk werde mit einer neu errichteten, verbreiterten Unterkonstruktion verbunden. Damit ist der Umgang mit dem denkmalgeschützten Bestand ein explizit genanntes Element der Planungen.
Die Aussendung enthält konkrete Maße zur Verbreiterung des Tragwerks: Demnach wird die Donaubrücke insgesamt um mehr als zwei Meter breiter. Die Geh‑ und Radwege sollen auf beiden Seiten jeweils um 70 Zentimeter erweitert werden und künftig rund 2,5 Meter breit sein. Die Fahrbahn gewinnt laut Mitteilung um 64,4 Zentimeter an Breite.
Diese Angaben werden in der Mitteilung als Ergebnis der behördlichen Bewilligung für die Verbreiterung genannt. Weitere Details zu Verkehrsführungen, Baustellenphasen oder temporären Einschränkungen werden in der Aussendung nicht aufgeführt.
In der Aussendung wird diese bauliche Verbreiterung als Teil der planungsrechtlichen Grundlage dargestellt. Landesrat Landbauer wird mit der Aussage zitiert, dass die Bevölkerung künftig „mehr Platz, mehr Sicherheit und mehr Komfort“ habe; diese Worte geben den in der Mitteilung formulierten politischen Zweck wieder.
Die Aussendung informiert darüber, dass die Vorinformation für die Stahlbauarbeiten veröffentlicht wurde. Nach Angaben in der Mitteilung dient diese Veröffentlichung dazu, die zweite Ausschreibungsphase vorzubereiten. Die Mitteilung stellt die Vorinformation als nächsten formalen Schritt im Vergabeprozess dar.
Nach Angaben in der Mitteilung läuft die erste Ausschreibungsphase seit dem 27. März. Diese Phase betrifft die Errichtung der Ersatzbrücke sowie die Erneuerung der Unterbauten der Bestandsbrücke. In der Aussendung wird die erste Phase als Grundlage für den weiteren Zeitplan bezeichnet.
Die Mitteilung nennt das Jahr 2027 als den planmäßigen Beginn für den Bau der Ersatzbrücke. Konkrete Termine für Beginn einzelner Arbeiten oder deren Dauer werden in der Aussendung nicht genannt. Das Jahr 2027 wird in der Mitteilung als Zieljahr für den Start der Bauarbeiten an der Ersatzbrücke angegeben.
Die Aussendung beschreibt ein zweistufiges Bauverfahren: In der ersten Phase werde die Ersatzbrücke errichtet, bestehende Tragwerke „ausgeschwommen“ und Flusspfeiler erneuert. In der zweiten Phase folge eine aufwendige Erneuerung des Tragwerks, wobei das historische Fachwerk erhalten und mit einer neuen, verbreiterten Unterkonstruktion verbunden werde. Die Mitteilung stellt diese Abfolge als zentrales Planungselement dar.
Ja: Die Mitteilung stellt eindeutig fest, dass das historische Fachwerk erhalten bleiben muss und mit einer neu errichteten, verbreiterten Unterkonstruktion verbunden wird. Zudem wird in der Aussendung eine denkmalrechtliche Bewilligung für die Verbreiterung des Tragwerks genannt. Die Bewilligung wird in der Mitteilung als entscheidender Durchbruch bezeichnet.
Die Pressemitteilung nennt als Ansprechpartner das Büro von LH‑Stv. Udo Landbauer: Alexander Murlasits, Tel.: 0676/812 137 42, E‑Mail: Alexander.murlasits[at]noel.gv.at. Außerdem sind Kontaktdaten des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung im Kontaktblock aufgeführt, namentlich Mag. (FH) Kathrin Vollkrann, Landesamtsdirektion/Öffentlichkeitsarbeit, Tel.: 02742/9005-12312, E‑Mail: presse[at]noel.gv.at.
Quelle: Amt der Niederösterreichischen Landesregierung. Für weitere Auskünfte nennt die Aussendung folgende Kontakte:
Die vorliegenden Informationen basieren vollständig auf der offiziellen Aussendung des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung.