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Umwelt

Biodiversitätsfonds startet 6. Fördercall mit 5 Mio. €

Mittel für Moor- und Feuchtgebietswiederherstellung sowie Grünlandschmetterlingsmonitoring – Einreichfrist 15. September 2026

28. Juni 2026
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Der Österreichische Biodiversitätsfonds stellt 5 Millionen Euro bereit. Gefördert werden Wiederherstellung von Mooren und Feuchtgebieten sowie Grünlandschmetterlingsmonitoring. Einreichfrist 15.9.2026.

Der Österreichische Biodiversitätsfonds hat eine neue Ausschreibungsrunde mit einem Gesamtbudget von 5 Millionen Euro gestartet. Projekte können bis zum 15. September 2026 eingereicht werden; thematische Schwerpunkte sind die Wiederherstellung beeinträchtigter Ökosysteme und das Monitoring von Grünlandschmetterlingen.

In der offiziellen Mitteilung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft betont Umwelt- und Klimaminister Norbert Totschnig die fortgesetzte Bedeutung der Förderlinie für Erhalt und Wiederherstellung von Artenvielfalt und Lebensräumen in Österreich. Die Ausschreibung ist als sechster Fördercall des Biodiversitätsfonds bezeichnet.

6. Fördercall des Biodiversitätsfonds mit zwei Schwerpunkten

Der aktuelle Fördercall richtet sich nach Angaben des Ministeriums an Projekte in zwei klar umrissenen Bereichen: Zum einen die Wiederherstellung prioritärer, beeinträchtigter Ökosysteme, zum anderen das Grünlandschmetterlingsmonitoring gemäß Verordnung (EU) 2024/1991. Das Gesamtbudget der Ausschreibung beträgt 5 Millionen Euro.

Für die Wiederherstellung prioritärer Ökosysteme werden laut Aussendung Projekte gefördert, die Maßnahmen zur Wiedervernässung entwässerter Moorböden, zur Revitalisierung von Feuchtgebieten sowie zur Pflege und Wiederherstellung von Sonderstandorten wie Trockenrasen oder Sanddünen umfassen. Bei den Monitoringmaßnahmen geht es um das Einrichten und/oder Durchführen eines Monitorings zur Berechnung des Grünlandschmetterlingsindex nach der genannten EU-Verordnung; dabei sollen Citizen-Science-Ansätze und relevante Vorprojekte berücksichtigt werden.

Welche Projektarten gefördert werden

Die Ausschreibung nennt konkret zwei förderfähige Schwerpunkte:

  • Wiederherstellung prioritärer, beeinträchtigter Ökosysteme: Schwerpunkt ist die Wiederherstellung und Wiedervernässung entwässerter Moorböden, Feuchtgebiete sowie Sonderstandorte wie Trockenrasen oder Sanddünen. Die Mitteilung betont, dass alle Projekte ausschließlich auf Freiwilligkeit basieren.
  • Grünlandschmetterlingsmonitoring gemäß EU-Verordnung: Einrichten und/oder Durchführen eines Monitorings zur Berechnung des Grünlandschmetterlingsindex gemäß Verordnung (EU) 2024/1991. Vorgesehen ist die Einbindung von Citizen-Science-Ansätzen und die Berücksichtigung bereits vorhandener Vorprojekte.

Erfolgsprojekte des Biodiversitätsfonds – drei Beispiele

Laut Mitteilung werden derzeit 251 Projekte zur Erhaltung der Biodiversität in Österreich aus Mitteln des Biodiversitätsfonds gefördert. Die Aussendung benennt drei Vorzeigeprojekte als Beispiele für die Bandbreite der Maßnahmen.

Moore als Klimaschützer: Im 3,6 Hektar großen Hochmoor Bichlachmoor in Tirol, das durch intensive Entwässerung und Pflugaufforstung beeinträchtigt ist, werden Wasserstand angehoben und technische Entwässerungsstrukturen rückgebaut. Das Projekt setzt der Mitteilung zufolge konkrete Ziele der österreichischen Moorstrategie 2030+ um.

Blühende Vielfalt im Siedlungsraum: In der Modellregion Thermenlinie werden auf insgesamt 19 Flächen mit über 4.900 m² artenreiche Naturwiesen durch naturnahe Pflege und regionales Wildblumensaatgut angelegt. Ergänzt wird das Vorhaben durch eine 80 Meter lange Trockensteinmauer sowie extensive Beweidung auf 2.700 m² mit dem Ziel, die ökologische Vernetzung zwischen den Biodiversitätshotspots Eichkogel, Kalenderberg und Rabentisch zu fördern.

Auwälder als Refugium und Hochwasserschutz: An der steirischen Grenzmur werden Auwälder, Lahnen und Kleingewässer wiederhergestellt. Das Projekt soll den Biotopverbund langfristig sichern, bedrohte Arten fördern und einen Beitrag zur natürlichen Hochwasservorsorge leisten; die Aussendung hebt die enge Kooperation mit den Grundbesitzerinnen und Grundbesitzern als Voraussetzung für den Projekterfolg hervor.

Wie die Rollen von Ministerium, Grundeigentümerinnen und Citizen-Science im Ausschreibungsprozess eingeordnet werden

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft tritt in der Aussendung als Förderinstanz auf: Der Biodiversitätsfonds ist dem Ministerium zugeordnet und dient nach dessen Darstellung als Förderschiene für Schutz, Erhalt und Wiederherstellung der österreichischen Artenvielfalt. Die Mitteilung beschreibt die Förderlinie als Instrument zur Unterstützung konkreter Maßnahmen in unterschiedlichen Lebensräumen.

Für die Umsetzung der Maßnahmen nennt die Aussendung wiederholt die Freiwilligkeit der Projekte und die notwendige Zusammenarbeit mit den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern. Diese Kooperation wird in den genannten Beispielprojekten als wesentliche Voraussetzung für nachhaltigen Projekterfolg dargestellt. Beim Schmetterlingsmonitoring wird zusätzlich die Einbindung von Citizen-Science-Ansätzen genannt, also die Beteiligung ehrenamtlicher Beobachterinnen und Beobachter oder interessierter Laien an Datenerhebung und Beobachtung.

Begriffe erklärt: Biodiversitätsfonds, Wiedervernässung, Grünlandschmetterlingsindex, Citizen-Science, Moorstrategie 2030+

Biodiversitätsfonds: In der Aussendung wird der Biodiversitätsfonds des Umweltministeriums als Förderschiene bezeichnet, die Projekte für Schutz, Erhalt und Wiederherstellung der Artenvielfalt unterstützt. Die Bandbreite reicht demnach von Wiederherstellung natürlicher Lebensräume bis zur Verbesserung des wissenschaftlichen Kenntnisstands über Biodiversität in Österreich.

Wiedervernässung: Als Beispielmaßnahme für Moorprojekte nennt die Mitteilung die Wiedervernässung entwässerter Moorböden. Wiedervernässung umfasst dabei Maßnahmen, bei denen Wasserstände angehoben und Entwässerungsstrukturen zurückgebaut werden, um ursprüngliche Feuchtbedingungen wiederherzustellen.

Grünlandschmetterlingsindex: Die Ausschreibung verweist auf Monitoring zur Berechnung dieses Index gemäß Verordnung (EU) 2024/1991. Demnach dienen die Monitoringmaßnahmen der fachlichen Berechnung und Beobachtung von Veränderungen bei Grünlandschmetterlingen auf Grundlage der genannten Verordnung.

Citizen-Science: Die Mitteilung nennt die explizite Einbindung von Citizen-Science-Ansätzen beim Schmetterlingsmonitoring. Citizen-Science beschreibt allgemein die Beteiligung von Freiwilligen an Datenerhebung und Beobachtungsprojekten, wie sie in der Aussendung als Teil der Monitoringansätze aufgeführt ist.

Moorstrategie 2030+: In der Aussendung wird die österreichische Moorstrategie 2030+ genannt; ein genanntes Moorprojekt wird explizit damit in Verbindung gebracht. Die Bezeichnung verweist auf eine nationale Strategie, die in der Mitteilung als Bezugspunkt für Maßnahmen an Moorstandorten genannt wird.

Was für Einreichungen wichtig ist

Alle relevanten Informationen zu Einreichung, Förderrichtlinien und den notwendigen Unterlagen stellt der Biodiversitätsfonds laut Mitteilung auf seiner Website zur Verfügung. Die Einreichfrist für diese Ausschreibungsrunde endet am 15. September 2026.

Die Mitteilung betont, dass die Projekte auf freiwilliger Basis und in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern umgesetzt werden sollen. Außerdem sollen bei Monitorings vorhandene Vorprojekte berücksichtigt werden; die Förderlinie verbindet Maßnahmen zur Lebensraumrevitalisierung mit dem Aufbau oder der Durchführung standardisierter Monitorings.

FAQ zur Ausschreibung des Biodiversitätsfonds

Wie hoch ist das Budget der aktuellen Ausschreibungsrunde?

Der Biodiversitätsfonds stellt für den aktuellen Fördercall ein Gesamtbudget von 5 Millionen Euro bereit, heißt es in der Ministeriumsmitteilung.

Bis wann können Projekte eingereicht werden?

Die Einreichfrist endet am 15. September 2026. Detaillierte Informationen zu Fristen und Einreichformalitäten gibt die Website des Biodiversitätsfonds, die in der Aussendung als zentrale Anlaufstelle für Bewerberinnen und Bewerber genannt wird.

Welche thematischen Schwerpunkte gelten für Einreichungen?

Gefördert werden laut Mitteilung Projekte in zwei Bereichen: die Wiederherstellung prioritärer, beeinträchtigter Ökosysteme – etwa Wiedervernässung entwässerter Moore, Maßnahmen an Feuchtgebieten und Sonderstandorten wie Trockenrasen oder Sanddünen – sowie das Grünlandschmetterlingsmonitoring gemäß Verordnung (EU) 2024/1991, inklusive Einbindung von Citizen-Science-Ansätzen und Berücksichtigung relevanter Vorprojekte.

Sind die Projekte verpflichtend oder freiwillig?

Die Aussendung stellt klar, dass alle geförderten Projekte ausschließlich auf Freiwilligkeit basieren und in Zusammenarbeit mit den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern umgesetzt werden sollen. Weitere Zugangsvoraussetzungen und Auswahlkriterien sind auf der Projektwebsite angegeben.

Welche Rolle spielen bereits laufende Projekte und Vorprojekte?

Die Ausschreibung fordert ausdrücklich die Berücksichtigung relevanter Vorprojekte, insbesondere beim Aufbau und der Durchführung von Schmetterlingsmonitorings. Die Mitteilung verweist zudem darauf, dass derzeit 251 Projekte aus Mitteln des Biodiversitätsfonds gefördert werden, um die Bandbreite bisher geförderter Maßnahmen zu veranschaulichen.

Wo finden Interessierte detaillierte Informationen und Ansprechpartner?

Laut Aussendung finden sich alle relevanten Einreichinformationen auf der Website des Biodiversitätsfonds. Das Bundesministerium wird als Kontaktstelle genannt und stellt in der Mitteilung eine Telefonnummer sowie eine E-Mail-Adresse bereit.

Quellen und Kontakt

Quelle: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (Aussendung).

Kontakt laut Mitteilung: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft; Telefon: +43 1 71100 DW 606747; E-Mail: presse [at] bmluk.gv.at; Website: https://www.bmluk.gv.at/

Weitere Informationen zur aktuellen Ausschreibung sind laut Aussendung auf der Website des Biodiversitätsfonds abrufbar (biodiversitätsfonds.at).

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Schlagworte

#Biodiversitätsfonds#Moore#Feuchtgebiete#Schmetterlingsmonitoring#Norbert Totschnig#Totschnig

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