Am 21. Dezember 2025 veröffentlichte das Bundesministerium für Inneres aktuelle Zahlen zur Asylstatistik in Österreich, die einen signifikanten Rückgang der Asylanträge im Vergleich zum Vorjahr aufzeigen. Diese Entwicklung ist das Ergebnis gezielter Maßnahmen der österreichischen Regierung, um das A
Am 21. Dezember 2025 veröffentlichte das Bundesministerium für Inneres aktuelle Zahlen zur Asylstatistik in Österreich, die einen signifikanten Rückgang der Asylanträge im Vergleich zum Vorjahr aufzeigen. Diese Entwicklung ist das Ergebnis gezielter Maßnahmen der österreichischen Regierung, um das Asylsystem zu entlasten. Ein zentraler Punkt dabei ist der Stopp des Familiennachzugs, der seit Januar 2025 in Kraft ist und nun verlängert wurde.
Im Zeitraum von Januar bis November 2025 wurden in Österreich 15.337 Asylanträge gestellt, was einem Rückgang von 35 Prozent im Vergleich zu den 23.483 Anträgen im Jahr 2024 entspricht. Besonders auffällig ist die geringe Zahl neuer Anträge im November 2025, die mit 1.012 den niedrigsten Monatswert seit Jahren darstellt. Hauptursache für diesen Rückgang ist der Stopp des Familiennachzugs, der bereits im November 2023 zu einem Rückgang der Einreisen von 1.146 auf nur noch eine Einreise im November 2025 führte.
Der Stopp des Familiennachzugs ist eine Maßnahme, die Innenminister Gerhard Karner als notwendig erachtet, um die Systeme im Bildungs-, Integrations- und Sozialbereich vor Überlastung zu schützen. Diese Entscheidung basiert auf einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das es weiblichen Schutzberechtigten ermöglicht, Anträge auf Asyl zu stellen, wenn nur subsidiärer Schutz gewährt wurde. Diese Regelung hat dazu geführt, dass viele der Anträge von Frauen und in Österreich geborenen Kindern stammen.
Ein Blick auf die europäischen Nachbarländer zeigt, dass Österreich mit einem Rückgang von 35 Prozent über dem europäischen Durchschnitt von 19 Prozent liegt. In Deutschland gingen die Anträge um 31 Prozent zurück, während in Ländern wie Bulgarien und Zypern die Rückgänge noch deutlicher ausfielen. Österreich rangiert in der europaweiten Statistik auf Platz 12, wenn man die Anträge im Verhältnis zur Bevölkerung betrachtet.
Die Reduzierung der Asylanträge hat konkrete Auswirkungen auf die österreichische Bevölkerung. Durch den Rückgang der Asylanträge und die damit verbundene Entlastung der Grundversorgung können Einsparungen im Asylbereich realisiert werden. Die Anzahl der Bundesquartiere wurde von über 30 auf acht reduziert, was erhebliche Kostenersparnisse mit sich bringt. Auch die Zahl der Menschen in Grundversorgung ist von knapp 93.000 Anfang 2023 auf 54.702 gesunken, wobei ein Großteil der Betroffenen Kriegsvertriebene aus der Ukraine sind.
Die Statistik zeigt, dass von den 12.883 Abschiebungen im Jahr 2025 etwa 52 Prozent eigenständig und 48 Prozent zwangsweise erfolgten. Knapp die Hälfte der abgeschobenen Personen war strafrechtlich verurteilt. Zudem wurden bis Ende November 28.795 Verfahren negativ beschieden oder eingestellt, während 9.987 Personen Asyl oder subsidiären Schutz erhielten. Besonders geringe Chancen auf Asyl hatten Antragsteller aus Georgien, Indien und Marokko.
Experten betonen, dass die Maßnahmen der österreichischen Regierung, wie der Stopp des Familiennachzugs und die verstärkten Grenzkontrollen, zur Entlastung des Asylsystems beitragen. Die Grenzkontrollen zu den Nachbarländern wurden bis Juni 2026 verlängert, um die Sicherheit zu gewährleisten. Die Zukunftsperspektive sieht eine weitere Konsolidierung des Asylsystems vor, mit dem Ziel, die Integrationsfähigkeit Österreichs zu stärken und gleichzeitig humanitäre Verpflichtungen zu erfüllen.
Zusammenfassend zeigt die Asylstatistik 2025, dass die Maßnahmen der österreichischen Regierung Wirkung zeigen. Der Rückgang der Asylanträge entlastet das Asylsystem und ermöglicht Einsparungen im Bereich der Grundversorgung. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation in den kommenden Jahren entwickeln wird, insbesondere im Hinblick auf die geopolitischen Entwicklungen und deren Einfluss auf die Migrationsbewegungen. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Inneres.