Der Nationalrat beschloss die 36. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO), die Verkehrsberuhigung mittels Kamera sowie Regelungen für E-Mopeds und Sicherheitsbestimmungen für junge Verkehrsteilnehmer umfasst.
Die 36. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) bringt Möglichkeiten für Gemeinden zur Verkehrsberuhigung mit sich und regelt die Nutzung von E-Mopeds sowie Sicherheitsbestimmungen für Kinder und Jugendliche. ÖVP-Verkehrssprecher Joachim Schnabel spricht von einem „modernen Paket für mehr Verkehrssicherheit und Rechtssicherheit“.
Zentraler Bestandteil der Novelle ist die Möglichkeit zur Verkehrsberuhigung durch automatisiertes Zufahrtsmanagement. Die ÖVP betont, dass ein klarer und datenschutzkonformer Rechtsrahmen durchgesetzt wurde, einschließlich einer verpflichtenden Bedarfsprüfung und klar definierter Zufahrtsbereiche. Es dürfen ausschließlich Kennzeichen von mehrspurigen Fahrzeugen erfasst werden, und wenn kein Verstoß vorliegt, werden die Daten sofort gelöscht. Einheitliche Zuständigkeiten bei Bezirkshauptmannschaften und Magistraten sind vorgesehen.
Die Novelle sieht vor, E-Mopeds auf die Fahrbahn zu verlagern, um eine bestehende Grauzone zu beseitigen. Mit der Neuregelung gehen Zulassungspflicht, Nummerntafel, Versicherung und Lenkberechtigung einher. Die Nutzung von Seniorenmobilen bleibt unverändert.
Zusätzlich werden Sicherheitsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche verstärkt: Für E-Scooter gilt künftig eine Helmpflicht bis 16 Jahre, für E-Bikes bis 14 Jahre.
Schnabel betont, die Novelle setze klare Regeln, stärke die Verkehrssicherheit und ermögliche moderne Verkehrssteuerung mit Rechten und Pflichten der Verkehrsteilnehmerinnen bzw. Verkehrsteilnehmer.