Die 24-Stunden-Betreuung in Österreich steht vor einem kritischen Wendepunkt. Marcela Tichanek fordert eine Erhöhung der staatlichen Förderung auf 1.600 Euro monatlich, um faire Honorare und Qualitätssicherung zu ermöglichen.
Die 24-Stunden-Betreuung in Österreich steht vor einem kritischen Wendepunkt. Marcela Tichanek, Wiener Berufszweigsprecherin der Organisationen von Personenbetreuung, fordert daher eine Erhöhung der Förderung auf 1.600 Euro monatlich und macht dabei auf ein Ungleichgewicht im österreichischen Sozialsystem aufmerksam.
Die Zahlen aus den Stellungnahmen zeigen ein deutliches Gefälle: Die öffentlichen Gesamtausgaben in einem Pflegeheim liegen laut OTS-Angaben bei rund 36.540 Euro pro Person und Jahr (2024), während für die von 24-Stunden-Kräften betreuten Klienten laut OTS rund 8.770 Euro jährlich zur Verfügung stehen. "Das Ungleichgewicht muss vor allem in Hinblick auf die Qualitätssicherung rasch geändert werden", so Tichanek.
Rund 7.400 Betreuungskräfte versorgen in Wien die sich ihnen anvertrauenden Klientinnen und Klienten; österreichweit sind es laut OTS etwa 57.000. Über 95 Prozent der in Österreich tätigen Personenbetreuerinnen kommen aus dem Ausland, heißt es in den Stellungnahmen.
Die Personenbetreuung wurde 2007 gesetzlich geregelt. Seitdem, so die OTS-Aussagen, haben sich die Betreuungsbedürfnisse verändert: Die betreuten Personen weisen heute zunehmend komplexeren Betreuungsbedarf auf, weshalb Maßnahmen zur Qualitätssicherung an Bedeutung gewonnen haben.
Tichanek weist darauf hin, dass alle Maßnahmen, die die Qualität rund um die 24-Stunden-Betreuung absichern, Geld kosten. Im OTS-Text wird dies insbesondere auf die fachliche Begleitung der 24-Stunden-Betreuerinnen durch diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen bezogen.
Johannes Wallner von der Österreichischen Qualitätszertifizierung für Personenbetreuung (ÖQZ-24) sagt laut OTS: "Da die Betreuungssettings stetig anspruchsvoller geworden sind, ist die Qualität in der Personenbetreuung immer wichtiger." Laut OTS nennen geprüfte Agenturen mit ÖQZ-24-Zertifikat u. a. folgende Sicherheiten:
Im OTS-Text führt Tichanek aus, dass die Erhöhung der staatlichen Förderung dazu beitragen könnte, dass Klienten ihren Betreuerinnen höhere Honorare bezahlen und die Qualitätssicherung durch diplomierte Pflegekräfte finanziert werden kann. "Somit liegt der Ball beim Sozialministerium, das für die Höhe der Förderung verantwortlich ist", sagt Tichanek.
Im OTS-Text wird außerdem ausgeführt, dass die staatliche Förderung ursprünglich 2007 bei 550 Euro pro Monat lag und 2023 auf 800 Euro angehoben wurde. Tichanek nennt in den OTS-Aussagen als Ziel eine Erhöhung der Förderung auf zumindest 1.600 Euro.
Tichanek warnt laut OTS, dass sich Betreuungskräfte weiter verstärkt in besser bezahlende Nachbarländer wie Deutschland, Italien oder die Schweiz abwandern könnten, wenn sich die Rahmenbedingungen nicht verbessern. Im OTS-Text heißt es, dass bereits seit der Corona-Pandemie mehrere tausend Betreuungskräfte Österreich verlassen haben.
Da laut OTS etwa 40 Prozent der selbständig tätigen Betreuerinnen ohne Vermittlung und Unterstützung von Organisationen arbeiten, ist die Fachgruppe der Wirtschaftskammer für sie sowohl gesetzliche Interessenvertretung als auch eine wichtige Informationsquelle für Fragen zum Gewerberecht, zur Sozialversicherung, zur Steuer und zur behördlichen Meldung des Wohnsitzes. Maßgebliche Unterlagen liegen laut OTS in der überwiegenden Anzahl in den jeweiligen Muttersprachen der Betreuerinnen.
"Wir erheben auch den Anspruch, dass die in der Fachgruppe gewählten Vertreterinnen der Personenbetreuerinnen in all jenen Gremien vertreten sind, die über die Zukunft der 24-Stunden-Betreuung beraten", verlangt Tichanek laut OTS und fordert damit ein Mitspracherecht für die Betreuerinnen bei Reformvorhaben des Sozialministeriums.
Die OTS-Aussagen schildern ein Bild, in dem Forderungen nach einer deutlichen Anhebung der staatlichen Förderung und nach stärkerer Qualitätssicherung zentral stehen. Tichanek und Wallner betonen die Notwendigkeit, die Rahmenbedingungen anzupassen, damit die 24-Stunden-Betreuung weiterhin gewährleistet werden kann.