Tourismus
Gestrandete Reisende: Veranstalter zahlt drei Nächtigungen
VSV informiert über Rechte von Pauschalreisenden in Krisengebieten
Wenn Österreicher wegen Kriegen oder Krisen im Ausland stranden, müssen Reiseveranstalter für maximal drei zusätzliche Nächtigungen aufkommen.
3. März 2026
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