Venedig führt 2026 eine erweiterte Regelung zur Eintrittsgebühr für Tagesbesucher:innen ein. Hier die wichtigsten Informationen für Reisende.
Ab 3. April 2026 erhebt Venedig an insgesamt 60 Tagen ein Zutrittsgeld für Tagestourist:innen. Die Maßnahme gilt bis einschließlich 26. Juli 2026 – jeweils freitags bis sonntags, zusätzlich am Ostermontag (6. April), vom 27. bis 30. April sowie vom 1. bis 4. Juni. Die Zutrittsgebühr ist jeweils von 8:30 bis 16:00 Uhr zu entrichten und betrifft ausschließlich Personen, die ohne Übernachtung in der historischen Stadt verweilen.
Die Eintrittskosten haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert und hängen vom Zeitpunkt des Kaufs ab: Wer frühzeitig bucht, muss fünf Euro zahlen. Wer jedoch einschließlich vier Tage vor dem geplanten Besuch reserviert, zahlt zehn Euro. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich online über das offizielle Buchungsportal der Stadt. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Besucher:innen einen QR-Code, der bei Zugangskontrollen vorgezeigt werden muss.
Von der Eintrittsgebühr befreit sind Personen, die mindestens eine Übernachtung in Venedig gebucht haben, Einwohner:innen der Region Venetien, Kinder unter 14 Jahren sowie Inhaber:innen des Europäischen Behindertenausweises (Disability Card) und deren Begleitpersonen. Auch für bestimmte Veranstaltungen wie Sportevents oder Begräbnisse entfällt die Gebühr. Wichtig ist jedoch: Auch wenn eine Befreiung besteht, muss in den meisten Fällen vorab eine Registrierung über das offizielle Online-Portal erfolgen, um einen entsprechenden Befreiungsnachweis zu erhalten.
Weitere Informationen sowie Hinweise zu Sehenswürdigkeiten und praktische Reisetipps finden Mitglieder im neu gestalteten Kartenmaterial des ÖAMTC-Reise-Infoset sowie in der ÖAMTC-App Meine Reise.