Qualitätskontrollen, höhere Einkommensgrenzen und rechtliche Klarheit bei Mehrfachbetreuung stehen im Fokus der Forderungen
Der Samariterbund drängt auf strukturelle Verbesserungen in der Personenbetreuung und legt konkrete Reformvorschläge für Förderung, Kontrolle und rechtliche Rahmenbedingungen vor.
Die 24-Stunden-Betreuung in Österreich steht vor grundlegenden Herausforderungen. Der Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs, einer der führenden Anbieter von Pflege- und Betreuungsdienstleistungen im Land, hat nun einen umfassenden Forderungskatalog vorgelegt, der eine rasche und substanzielle Weiterentwicklung der Personenbetreuung einmahnt. Trotz einzelner Fortschritte in den vergangenen Jahren fehlen aus Sicht der Organisation nachhaltige strukturelle Verbesserungen, die den aktuellen Anforderungen gerecht werden.
Die Betreuung pflegebedürftiger Menschen in den eigenen vier Wänden bildet einen wesentlichen Bestandteil des österreichischen Versorgungssystems. Für viele Betroffene und ihre Angehörigen stellt die 24-Stunden-Betreuung die bevorzugte Alternative zur stationären Pflege dar. Sie ermöglicht es älteren und pflegebedürftigen Menschen, in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben und dennoch eine umfassende Versorgung zu erhalten.
Andreas Balog, Geschäftsführer des Samariterbundes, betont die Dringlichkeit von Reformen: „Wenn wir Qualität sichern und Menschen echte Wahlfreiheit ermöglichen wollen, müssen Förderung, Kontrolle und rechtliche Rahmenbedingungen endlich an die Realität angepasst werden." Der Samariterbund signalisiert dabei ausdrücklich seine Bereitschaft, Expertise in die laufenden politischen Gespräche einzubringen.
Ein zentraler Punkt im Forderungskatalog des Samariterbundes betrifft die Qualitätssicherung in der Personenbetreuung. Die Organisation bekennt sich zur verpflichtenden Begleitung des Betreuungssettings durch diplomiertes Pflegepersonal. Qualität müsse nicht nur eingefordert, sondern auch tatsächlich sichergestellt werden, heißt es in der Stellungnahme.
Konkret fordert der Samariterbund den Ausbau von Qualitätskontrollen durch Pflegefachpersonal. Um dies zu ermöglichen, schlägt die Organisation die Einführung einer zweckgebundenen Förderung vor, die speziell für diese Kontrollmaßnahmen verwendet werden soll. Darüber hinaus wird eine konsequentere Überwachung des bestehenden Rechtsrahmens gefordert, insbesondere hinsichtlich der Standes- und Ausübungsregeln für Vermittlungsagenturen.
Der Samariterbund äußert sich kritisch gegenüber der Annahme, dass ein Gütesiegel automatisch Qualität garantiere. Ein solches Siegel allein sei kein hinreichender Garant für hochwertige Betreuung, betont die Organisation. Maßgeblich seien vielmehr die Einhaltung und die Kontrolle der gesetzlichen Vorgaben. Die Preistransparenz etwa sei bereits jetzt in den Standes- und Ausübungsregeln festgeschrieben, werde aber nicht überall konsequent umgesetzt.
Diese Haltung verdeutlicht eine grundsätzliche Forderung nach mehr Verbindlichkeit im System der Personenbetreuung. Statt freiwilliger Selbstverpflichtungen setzt der Samariterbund auf klare gesetzliche Vorgaben, deren Einhaltung auch tatsächlich überprüft wird. Nur so könne langfristig eine flächendeckend hohe Qualität in der 24-Stunden-Betreuung sichergestellt werden.
Großes Potenzial sieht der Samariterbund in der sogenannten Mehrfachbetreuung. Bei diesem Modell versorgen Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer mehrere Menschen in getrennten Haushalten. Dieses Konzept könnte nach Einschätzung der Organisation eine wichtige Lücke im Versorgungssystem schließen – nämlich jene zwischen mobilen Diensten und der klassischen ganztägigen Betreuung.
Die Vorteile dieses Modells liegen auf der Hand: Es ermöglicht eine effizientere Nutzung der vorhandenen Personalressourcen und kann gleichzeitig die finanzielle Belastung für die betreuten Personen reduzieren. Gerade angesichts des anhaltenden Fachkräftemangels im Pflegebereich könnten flexible Betreuungsmodelle einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten.
Allerdings bestehen aktuell erhebliche rechtliche Unsicherheiten, die einer breiteren Umsetzung der Mehrfachbetreuung im Wege stehen. Besonders die Delegation pflegerischer Tätigkeiten ist rechtlich nicht eindeutig geregelt. In der Praxis führt dies zu Verunsicherung bei allen Beteiligten – sowohl bei den Betreuungspersonen als auch bei den Vermittlungsagenturen und den betreuten Personen selbst.
Hinzu kommt, dass bundesweit keine einheitlichen Rahmenbedingungen bei der Förderung der Mehrfachbetreuung existieren. Die unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern erschweren die Planbarkeit und schaffen zusätzliche bürokratische Hürden. Der Samariterbund fordert daher rasch klare und praktikable Regelungen, die eine rechtssichere Umsetzung dieses vielversprechenden Betreuungsmodells ermöglichen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Forderungen betrifft das Fördersystem für die 24-Stunden-Betreuung. Der Samariterbund kritisiert, dass die aktuellen Einkommensgrenzen nicht mehr der wirtschaftlichen Realität entsprechen. Aufgrund der hohen Inflation der vergangenen Jahre und der damit verbundenen Pensionserhöhungen verlieren immer mehr Menschen den Anspruch auf Förderung, obwohl ihre reale Kaufkraft nicht entsprechend gewachsen ist.
Diese Entwicklung trifft vor allem Menschen mit mittleren Einkommen besonders hart. Sie verfügen zwar formal über ein Einkommen, das über der Fördergrenze liegt, können sich die 24-Stunden-Betreuung aus eigenen Mitteln aber kaum leisten. Die Folge: Viele Betroffene müssen auf qualitativ minderwertige Angebote ausweichen oder gänzlich auf professionelle Unterstützung verzichten.
Der Samariterbund fordert eine deutliche Anhebung der Einkommensgrenze von derzeit 2.500 Euro auf mindestens 3.500 Euro. Diese Erhöhung um 1.000 Euro würde sicherstellen, dass wieder mehr Menschen Zugang zur Förderung erhalten und sich eine qualitätsvolle Betreuung leisten können. Zusätzlich wird eine generelle Erhöhung der Förderhöhe gefordert, um die gestiegenen Kosten für Betreuungsleistungen abzufedern.
Besonders wichtig ist dem Samariterbund die Einführung einer jährlichen Valorisierung der Fördersätze analog zum Pflegegeld. Diese automatische Anpassung würde verhindern, dass die Förderung schleichend an Wert verliert und in regelmäßigen Abständen politische Debatten über Erhöhungen geführt werden müssen. Das Pflegegeld selbst wird bereits seit einigen Jahren jährlich valorisiert, um die Kaufkraft der Betroffenen zu erhalten.
Die 24-Stunden-Betreuung hat sich in Österreich zu einem unverzichtbaren Element der Langzeitpflege entwickelt. Zehntausende Menschen – überwiegend aus osteuropäischen Ländern – arbeiten als selbstständige Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer in österreichischen Haushalten. Sie ermöglichen es pflegebedürftigen Menschen, trotz Einschränkungen weiterhin zu Hause zu leben.
Das System basiert auf einem besonderen Modell: Die Betreuungspersonen sind in der Regel als Selbstständige tätig und werden über Vermittlungsagenturen an die zu betreuenden Haushalte vermittelt. Dieses Konstrukt hat Vor- und Nachteile. Es ermöglicht einerseits eine flexible und kostengünstige Versorgung, wirft andererseits aber Fragen hinsichtlich Arbeitsrecht, Qualitätssicherung und sozialer Absicherung der Betreuenden auf.
Der demografische Wandel verstärkt den Handlungsdruck zusätzlich. Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Österreich steigt kontinuierlich, während gleichzeitig immer weniger Arbeitskräfte im Pflegebereich zur Verfügung stehen. Prognosen zufolge wird sich diese Schere in den kommenden Jahren und Jahrzehnten weiter öffnen. Umso wichtiger ist es, die vorhandenen Betreuungsmodelle weiterzuentwickeln und effizienter zu gestalten.
Die Personenbetreuung kann dabei einen wichtigen Beitrag leisten, den steigenden Bedarf zu decken. Voraussetzung ist allerdings, dass das System attraktiv genug bleibt – sowohl für die betreuten Personen und ihre Angehörigen als auch für die Betreuungskräfte selbst. Hier setzt der Forderungskatalog des Samariterbundes an: Durch bessere Förderungen, mehr Rechtssicherheit und konsequente Qualitätskontrollen soll das System zukunftsfähig gemacht werden.
Der Samariterbund appelliert abschließend an die Bundesregierung, die Personenbetreuung strukturell weiterzuentwickeln. Die Forderungen seien nicht nur im Interesse der Organisation selbst, sondern vor allem im Interesse der betreuten Menschen, ihrer Angehörigen und der Betreuerinnen und Betreuer. Alle drei Gruppen würden von den vorgeschlagenen Reformen profitieren.
Die politischen Rahmenbedingungen für solche Reformen scheinen grundsätzlich gegeben. Pflege und Betreuung stehen seit Jahren weit oben auf der politischen Agenda, und die Notwendigkeit von Verbesserungen wird parteiübergreifend anerkannt. Die Frage ist allerdings, ob der politische Wille ausreicht, um die notwendigen Schritte auch tatsächlich umzusetzen.
Mit seinem detaillierten Forderungskatalog positioniert sich der Samariterbund als konstruktiver Partner in der politischen Debatte. Die Organisation bringt jahrzehntelange Erfahrung in der Pflege und Betreuung mit und kennt die Herausforderungen des Alltags aus erster Hand. Dieses Wissen in die laufenden Gespräche einzubringen, könnte dazu beitragen, praxistaugliche Lösungen zu entwickeln.
Die kommenden Monate werden zeigen, ob die Forderungen des Samariterbundes Gehör finden und in konkrete politische Maßnahmen münden. Für die betroffenen Familien und Betreuungspersonen wäre eine rasche Umsetzung von Verbesserungen dringend notwendig. Die Qualität der Pflege zu Hause hängt maßgeblich davon ab, ob es gelingt, die strukturellen Rahmenbedingungen an die veränderten Anforderungen anzupassen.