Klarstellungen zum Angehörigenbonus und erweiterte Qualitätskontrollen beschlossen
Der Sozialausschuss schickt Novelle mit Verbesserungen bei häuslicher Pflege ins Plenum. FPÖ-Anträge zu Pflegegeld-Einstufungen vertagt.
Der Sozialausschuss des Nationalrats hat eine Regierungsnovelle zum Bundespflegegeldgesetz mit den Stimmen aller Fraktionen ins Plenum geschickt. Die Novelle bringt legistische Klarstellungen beim Angehörigenbonus und erweiterte Qualitätskontrollen bei häuslicher Pflege.
Die Novelle legt explizit fest, dass der Anspruch auf den Angehörigenbonus mit dem Monatsletzten jenes Monats endet, in dem die Voraussetzungen wegfallen - etwa bei Tod der pflegebedürftigen Person oder Überschreitung der Einkommensgrenze. Bei verspäteter Antragstellung wird die Auszahlung höchstens ein Jahr rückwirkend möglich sein.
Der Angehörigenbonus wird an pflegende Angehörige ausgezahlt, sofern die zu pflegende Person Anspruch auf Pflegegeld zumindest der Stufe 4 hat und die Pflege seit mindestens einem Jahr überwiegend durch Angehörige erfolgt. Das eigene monatliche Durchschnittseinkommen darf 1.710,90 Euro nicht überschreiten. Der Bonus beträgt aktuell 134,30 Euro pro Monat und wird jährlich an die Inflation angepasst.
Um die Qualität häuslicher Pflege sicherzustellen, werden die Bestimmungen für Hausbesuche adaptiert. Die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) wird ausdrücklich dazu ermächtigt, zuständige Entscheidungsträger zu informieren, wenn die Pflege nicht den Bedürfnissen entspricht und Unterversorgung droht.
Die SVS soll künftig mehr Daten erheben dürfen - etwa zum Allgemeinzustand der pflegebedürftigen Person, ihrer Wohnsituation und sozialen Kontakten. Die Regierungsvorlage betont auch die Bedeutung des Angehörigengesprächs als Unterstützung für oft stark belastete pflegende Angehörige.
Die Novelle zielt darauf ab, die Datenlage im Pflegebereich zu verbessern. Qualitätskontrollen und Angehörigengespräche sollen künftig einen besseren Überblick über die regionale Betreuungssituation verschaffen. Die Gesundheit Österreich GmbH und das Sozialministerium werden regelmäßig pseudonymisierte Daten aus dem Pflegegeldinformationssystem erhalten.
Ralph Schallmeiner (Grüne) äußerte datenschutzrechtliche Bedenken in zwei Punkten, hofft aber auf Klärung bis zum Plenum. Man könne auch mit anonymisierten Daten arbeiten, da es das Gebot der Datenminimierung gebe.
Die Koalitionsparteien Verena Nußbaum (SPÖ), Heike Eder (ÖVP) und Fiona Fiedler (NEOS) begrüßten die Novelle als Adaptierungen aus der Vollzugspraxis. Christian Ragger (FPÖ) unterstützte die Gesetzesverbesserungen, warnte aber vor "Datenmissbrauch" bei der Datenerhebung.
Vertagt wurden mehrere FPÖ-Anträge, darunter Forderungen nach weitergehenden Änderungen im Bundespflegegeldgesetz. Christian Ragger kritisierte, dass Pflegegeld-Einstufungen oft erst nach Beschreitung des Rechtswegs korrigiert würden. Er forderte einen unabhängigen Qualitätskontrollmechanismus und verbesserte Überprüfungsmöglichkeiten.
Die FPÖ verlangt auch eine höhere Einkommensgrenze für die 24-Stunden-Betreuungsförderung. Dagmar Belakowitsch kritisierte, dass die Grenze von 2.500 Euro seit 2007 nie erhöht wurde. Familien seien gezwungen, auf Ersparnisse zurückzugreifen oder bei der Betreuungsqualität Abstriche zu machen.
Unterstützung erhielten die Freiheitlichen von ÖVP-Abgeordneter Elisabeth Scheucher-Pichler. Sie appellierte an Sozialministerin Korinna Schumann, diesem Bereich Priorität beizumessen, da Pflegeheimplätze deutlich kostspieliger seien als 24-Stunden-Betreuung. 30.000 Familien in Österreich werden in dieser Form versorgt.
Sozialministerin Schumann verwies darauf, dass 80 Prozent aller Menschen zu Hause gepflegt würden, wobei 70 Prozent der pflegenden Angehörigen weiblich seien. Das Thema Pflege müsse von Bund und Ländern gemeinsam gelöst werden.
Ebenfalls vertagt wurden FPÖ-Anträge zur Abkehr von der Selbstverwaltung der Sozialversicherungsträger und zur Reform der Begutachtungspraxis der Pensionsversicherungsanstalt. Die FPÖ forderte auch eine Beschränkung der medizinischen Versorgung von Asylsuchenden auf Basisleistungen.
Ein Grünen-Antrag zur stärkeren Begrenzung von "Luxuspensionen" wurde neuerlich vertagt. NEOS-Abgeordneter Johannes Gasser kündigte an, das Thema Sonderpensionen in die Budgetverhandlungen einzubringen.