Ein historischer Tag im österreichischen Parlament: Erstmals seit Jahren zeigten alle Parteien Einigkeit in einer außenpolitischen Grundsatzfrage. Am 16. Dezember 2024 stimmten ÖVP, SPÖ, FPÖ, NEOS ...
Ein historischer Tag im österreichischen Parlament: Erstmals seit Jahren zeigten alle Parteien Einigkeit in einer außenpolitischen Grundsatzfrage. Am 16. Dezember 2024 stimmten ÖVP, SPÖ, FPÖ, NEOS und die Grünen gemeinsam für eine Entschließung zur weltweiten Abschaffung der Todesstrafe. Der Anlass war die jüngste Einführung der Todesstrafe für palästinensische Terroristen durch Israel – doch der Beschluss geht weit darüber hinaus und umfasst alle Staaten, die noch immer Hinrichtungen vollziehen.
Die vom Außenpolitischen Ausschuss einstimmig beschlossene Entschließung ist mehr als nur eine symbolische Geste. Sie verpflichtet die österreichische Bundesregierung zu konkreten diplomatischen Schritten auf internationaler Ebene. Gemeinsam mit gleichgesinnten Partnern soll Österreich auf alle Länder einwirken, die noch immer die Todesstrafe vollstrecken.
Das Ziel ist ein schrittweises Vorgehen: Zunächst soll ein Moratorium – also ein vorläufiger Stopp der Hinrichtungen – erreicht werden. Ein Moratorium bedeutet, dass die Todesstrafe rechtlich weiterhin bestehen kann, aber keine Hinrichtungen mehr durchgeführt werden. Dies ist oft ein wichtiger Zwischenschritt zur vollständigen Abschaffung, da es politisch einfacher durchsetzbar ist als eine sofortige Gesetzesänderung.
Der zweite Schritt wäre dann die komplette Abschaffung der Todesstrafe oder zumindest die Umwandlung aller Todesurteile in Haftstrafen. Zusätzlich sollen jene Staaten, die den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (kurz: Zivilpakt) noch nicht ratifiziert haben, dazu bewegt werden, diesem beizutreten.
Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte ist ein 1966 von den Vereinten Nationen verabschiedeter völkerrechtlicher Vertrag, der grundlegende Menschenrechte schützt. Artikel 6 dieses Paktes behandelt das Recht auf Leben und schränkt die Anwendung der Todesstrafe erheblich ein. Das Zusatzprotokoll Nr. 2 von 1989 verbietet die Todesstrafe sogar vollständig. Bisher haben 90 Staaten dieses Zusatzprotokoll ratifiziert, darunter auch Österreich bereits im Jahr 1993.
Den Anstoß für die parlamentarische Initiative gaben die Grünen mit ihrer Kritik an Israels jüngster Ausweitung der Todesstrafe. Das israelische Parlament hatte einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der die Todesstrafe für Terroristen einführt – allerdings mit einer brisanten Besonderheit: Die Regelung gilt ausschließlich für palästinensische Täter.
Diese ethnische Differenzierung sorgte für scharfe Kritik. Meri Disoski von den Grünen betonte im Ausschuss: "Diese Differenzierung wirft erhebliche Fragen hinsichtlich des Diskriminierungsverbots auf und gibt es ihres Wissens in keinem anderen Land." Tatsächlich ist eine solche ethnisch begrenzte Anwendung der Todesstrafe international beispiellos und verstößt gegen grundlegende Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit.
Erschwerend kommt hinzu, dass nach dem neuen israelischen Gesetz das richterliche Ermessen ausgeschlossen werden soll. Das bedeutet, dass Richter bei entsprechenden Verurteilungen keine Alternative zur Todesstrafe haben. Zudem sollen auch Delikte zur Todesstrafe führen können, die nicht vorsätzlich begangen wurden – ein weiterer Verstoß gegen internationale Standards.
Österreich hat eine lange Tradition der Ablehnung der Todesstrafe. Die letzte Hinrichtung fand 1950 statt, offiziell abgeschafft wurde sie 1968. Seit 1993 ist das Verbot der Todesstrafe sogar in der österreichischen Verfassung verankert. International setzt sich Österreich seit Jahrzehnten für die weltweite Abschaffung ein und unterstützt entsprechende UN-Resolutionen.
ÖVP-Abgeordnete Gudrun Kugler unterstrich diese Position: "Österreich hat seit Jahren ein klares Bekenntnis gegen die Todesstrafe weltweit und tritt klar dagegen ein." Sie betonte auch, dass der neue gemeinsame Antrag weitergehend sei als der ursprüngliche Grünen-Antrag, da er nicht nur Israel, sondern alle betreffenden Staaten umfasse.
Weltweit geht die Zahl der Länder, die noch die Todesstrafe vollstrecken, kontinuierlich zurück. Laut Amnesty International haben mittlerweile 112 Staaten die Todesstrafe vollständig abgeschafft, weitere 9 Länder haben sie für gewöhnliche Verbrechen abgeschafft. 23 Staaten praktizieren ein faktisches Moratorium.
Dennoch führten 2023 noch mindestens 24 Länder Hinrichtungen durch. Die meisten dokumentierten Hinrichtungen gab es in China (genaue Zahlen sind Staatsgeheimnis), Iran, Saudi-Arabien, Somalia und den USA. Besonders problematisch ist die Entwicklung in einigen Ländern des Nahen Ostens, wo die Zahl der Hinrichtungen in den letzten Jahren wieder gestiegen ist.
Die Europäische Union ist weltweit führend im Kampf gegen die Todesstrafe. Bereits seit 1998 ist die Abschaffung der Todesstrafe Voraussetzung für einen EU-Beitritt. Die EU-Grundrechtecharta verbietet die Todesstrafe ausnahmslos, und alle 27 Mitgliedsstaaten haben sie abgeschafft.
Auf internationaler Ebene nutzt die EU ihre diplomatischen Kanäle, um andere Länder zur Abschaffung zu bewegen. Dabei setzt sie sowohl auf bilaterale Gespräche als auch auf multilaterale Initiativen in den Vereinten Nationen. Österreich spielt dabei als neutrales Land oft eine wichtige Vermittlerrolle.
Während bei der Todesstrafe Einigkeit herrschte, zeigten sich bei anderen außenpolitischen Themen die gewohnten Gräben zwischen den Parteien. Die FPÖ erneuerte ihre Forderung nach einem Ende der EU-Sanktionen gegen Russland – und blieb damit erwartungsgemäß in der Minderheit.
FPÖ-Abgeordnete Susanne Fürst argumentierte, die Sanktionen hätten die Energiepreise in Europa dauerhaft auf ein "toxisches" Niveau für den Industriestandort gehoben. Während die USA von billigem Gas profitierten und Asien russische Rohstoffe kaufe, verliere Europa seine Wettbewerbsfähigkeit. Österreich müsse daher "aus dem Wirtschaftskrieg aussteigen" und zur Realpolitik zurückkehren.
Diese Argumentation stieß bei den anderen Parteien auf scharfe Kritik. ÖVP-Abgeordneter Nico Marchetti verwies auf die vertragswidrige Drosselung der Gaslieferungen durch Russland, die bereits vor den Sanktionen begonnen habe. NEOS-Abgeordneter Nikolaus Scherak betonte, Wirtschaftssanktionen seien der Ausdruck, dass man "kein Geld an Staaten, die Nachbarn angreifen, zahlen wolle".
Wirtschaftssanktionen sind ein zentrales Instrument der modernen Diplomatie. Sie liegen zwischen diplomatischen Protesten und militärischen Aktionen und sollen Staaten zu einer Änderung ihres Verhaltens bewegen, ohne Gewalt anzuwenden. Die EU-Sanktionen gegen Russland wurden nach der Annexion der Krim 2014 eingeführt und nach dem Überfall auf die Ukraine 2022 massiv ausgeweitet.
Diese Sanktionen umfassen Wirtschafts-, Finanz- und Technologiesanktionen sowie Einreiseverbote und das Einfrieren von Vermögenswerten für bestimmte Personen. Sie haben tatsächlich zu erheblichen wirtschaftlichen Problemen in Europa geführt, insbesondere bei den Energiepreisen. Studien zeigen aber auch, dass sie die russische Wirtschaft erheblich schwächen und die Kriegsführung erschweren.
Ein weiterer Schwerpunkt der Ausschusssitzung war der Iran. Die Grünen forderten Sanktionen gegen das neue oberste geistliche Staatsoberhaupt Mojtaba Khamenei und sein "Immobilienimperium", das sich bis nach Europa erstrecke. Medienrecherchen hätten ergeben, dass Khamenei ein Immobilienimperium kontrolliere, das hunderte Millionen Euro wert sei und dessen Spuren auch nach Österreich, insbesondere nach Wien und Kitzbühel, führten.
Die Grünen argumentieren, dass es zwar bereits Sanktionen gegen den Iran gebe, aber gegen die neue zentrale Machtfigur fehlten entsprechende Maßnahmen. Solange dies auf EU-Ebene nicht geschehe, müsse Österreich nationale Sanktionen verhängen, um jegliche Aktivitäten des iranischen Regimes zur Verschaffung wirtschaftlicher Ressourcen an die Islamische Revolutionsgarde zu unterbinden.
Das iranische Regierungssystem ist äußerst komplex und unterscheidet sich grundlegend von westlichen Demokratien. An der Spitze steht der "Oberste Führer" (derzeit Ali Khamenei), der weitreichende Befugnisse hat und nicht gewählt, sondern vom Expertenrat ernannt wird. Die Islamische Revolutionsgarde ist eine paramilitärische Organisation, die parallel zu den regulären Streitkräften existiert und erheblichen wirtschaftlichen und politischen Einfluss hat.
Die EU hat bereits umfangreiche Sanktionen gegen den Iran verhängt, unter anderem wegen des Atomprogramms und der Menschenrechtsverletzungen. Diese umfassen Beschränkungen im Öl- und Gassektor, Waffenembargos und das Einfrieren von Vermögenswerten bestimmter Personen und Organisationen.
Traditionell emotional verlief die Debatte über Südtirol, wo die FPÖ gleich drei Anträge einbrachte. Christofer Ranzmaier verwies auf Österreichs Schutzmachtfunktion für die deutsche und ladinische Volksgruppe in Südtirol und forderte unter anderem eine umfassende Amnestie für noch lebende Südtiroler Freiheitskämpfer.
Die FPÖ-Forderungen umfassen drei Kernpunkte: Erstens eine Amnestie für die Aktivisten des Südtiroler Freiheitskampfes der 1960er Jahre, zweitens den Schutz des deutschsprachigen Schulsystems vor einer "Aushöhlung" durch sogenannte "gemischte Schulen", und drittens die Anerkennung des fortbestehenden Selbstbestimmungsrechts der deutschen und ladinischen Volksgruppen.
Südtirol kam nach dem Ersten Weltkrieg 1919 zu Italien und wurde in der Folge einer intensiven Italienisierungspolitik unter Mussolini unterworfen. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Gebiet nicht an Österreich zurückgegeben, sondern erhielt 1972 eine weitreichende Autonomie. Diese gilt international als Erfolgsmodell für den Schutz von Minderheiten.
Der Südtiroler Freiheitskampf der 1960er Jahre war eine Serie von Anschlägen gegen italienische Einrichtungen, mit dem Ziel, eine Rückkehr zu Österreich oder zumindest mehr Autonomie zu erreichen. Die rechtliche Aufarbeitung dieser Zeit ist bis heute nicht vollständig abgeschlossen, was regelmäßig zu diplomatischen Spannungen zwischen Österreich und Italien führt.
Das deutschsprachige Schulsystem in Südtirol ist ein zentraler Pfeiler der Autonomie. Es garantiert muttersprachlichen Unterricht und ist getrennt vom italienischen System organisiert. Bestrebungen zur Einführung "gemischter Schulen" werden von der deutschsprachigen Bevölkerung als Bedrohung ihrer kulturellen Identität gesehen.
Die Grünen nutzten die Ausschusssitzung auch, um auf die "zunehmende Erosion der bestehenden, regelbasierten, internationalen Ordnung" hinzuweisen. Sie fordern eine politische, finanzielle und strukturelle Stärkung multilateraler Institutionen wie der Vereinten Nationen, des Internationalen Strafgerichtshofs oder der OSZE.
Diese Sorge ist berechtigt: Autoritäre Regime stellen die internationale Ordnung zunehmend in Frage, und selbst traditionelle Demokratien wenden sich teilweise von multilateralen Ansätzen ab. Die Vereinten Nationen sind durch Vetomächte im Sicherheitsrat oft handlungsunfähig, und der Internationale Strafgerichtshof wird von wichtigen Staaten wie den USA, Russland oder China nicht anerkannt.
Auch die Europäische Union steht vor großen Herausforderungen. Das Einstimmigkeitsprinzip in der Außenpolitik führt oft zu Blockaden, wenn auch nur ein Mitgliedsland eine andere Position vertritt. Die Grünen fordern daher eine Aufgabe des Einstimmigkeitsprinzips, um die Handlungsfähigkeit der EU zu verbessern.
Diese Forderung ist jedoch umstritten. Kleinere Staaten wie Österreich befürchten, bei Mehrheitsentscheidungen überstimmt zu werden und ihren außenpolitischen Handlungsspielraum zu verlieren. Das Einstimmigkeitsprinzip garantiert, dass alle Mitgliedsstaaten bei wichtigen Entscheidungen ein Vetorecht haben.
Die Ausschusssitzung verdeutlichte sowohl die Möglichkeiten als auch die Grenzen der österreichischen Außenpolitik. Bei Grundwerten wie der Ablehnung der Todesstrafe zeigt sich parteiübergreifende Einigkeit. Bei geopolitischen Fragen wie den Russland-Sanktionen gehen die Positionen jedoch weit auseinander.
Für Österreich als neutrales Land ergeben sich besondere Herausforderungen. Die Neutralität verpflichtet zur Bündnisfreiheit, nicht aber zur Werteneutralität. Die Balance zwischen dieser traditionellen Rolle und der EU-Mitgliedschaft wird zunehmend schwieriger, besonders angesichts des Krieges in der Ukraine.
Die nächste Ausschusssitzung im Juni wird zeigen, ob die seltene Einigkeit bei der Todesstrafe ein Einzelfall war oder der Beginn einer konstruktiveren außenpolitischen Zusammenarbeit zwischen den Parteien. Angesichts der globalen Krisen – von Ukraine über den Nahen Osten bis zum Klimawandel – wäre eine solche Zusammenarbeit dringend notwendig.
Die Entschließung zur weltweiten Abschaffung der Todesstrafe ist jedenfalls ein starkes Signal Österreichs für die Menschenrechte. Ob daraus konkrete diplomatische Erfolge werden, hängt von der Umsetzung durch die Bundesregierung und der Kooperation mit internationalen Partnern ab. Der erste Schritt ist getan – nun müssen Taten folgen.