Die Fraktionen im Außenpolitischen Ausschuss brachten eine gemeinsame Entschließung ein, in der sie die Einführung bzw. Ausweitung der Todesstrafe im israelischen Recht kritisieren und sich für Bemühungen zur Abschaffung der Todesstrafe weltweit aussprechen.
Die Grünen brachten im Außenpolitischen Ausschuss mit einem Antrag ihre Ablehnung zur jüngsten Einführung bzw. Ausweitung der Todesstrafe im israelischen Recht zum Ausdruck. Daran anknüpfend fassten ÖVP, SPÖ und NEOS gemeinsam mit den Grünen mittels eines Abänderungsantrags eine gemeinsame Entschließung, der auch die FPÖ zustimmte. Die Bundesregierung möge demnach mit gleichgesinnten Partnern auf all jene Länder einwirken, die die Todesstrafe nach wie vor vollziehen, mit dem Ziel - über den Zwischenschritt eines Moratoriums -, dort die Todesstrafe abzuschaffen bzw. Todesurteile in Haftstrafen umzuwandeln. Des Weiteren sollten laut Antrag jene Staaten, die den Zivilpakt noch nicht ratifiziert haben, zur Ratifizierung bewegt werden. Betreffend die israelische Regierung sollte die Bundesregierung dem gemeinsamen Antrag zufolge klar zum Ausdruck bringen, dass die dortige Ausweitung der Todesstrafe schwere Bedenken hervorrufe.
Bereits bevor das israelische Parlament den Gesetzesentwurf zur Einführung der Todesstrafe für Terroristen billigte, legten die Grünen einen Entschließungsantrag vor, um ihre Ablehnung darüber zum Ausdruck zu bringen (813/A(E)). Im Lichte internationaler Menschenrechtsstandards sei die Einführung bzw. Ausweitung der Todesstrafe im israelischen Recht klar abzulehnen. Besonders bedenklich sei, dass Palästinenserinnen und Palästinenser unterschiedlichen rechtlichen Standards und strengeren Strafen unterworfen seien, machte Meri Disoski (Grüne) geltend. Diese Differenzierung werfe erhebliche Fragen hinsichtlich des Diskriminierungsverbots auf, so Disoski. Die Vereinten Nationen, die EU und zahlreiche internationale Organisationen würden außerdem seit Jahren die weltweite Abschaffung der Todesstrafe fordern. Den gesamtändernden Antrag finde sie zwar "irritierend". Sie unterstütze ihn aber, weil er auf dem Antrag der Grünen fuße, so Disoski.
Österreich habe seit Jahren ein klares Bekenntnis gegen die Todesstrafe weltweit und trete klar dagegen ein, hielt Gudrun Kugler (ÖVP) fest. Der nunmehrige gemeinsame Antrag sei weitergehend als jener der Grünen, zumal es darin nicht nur um Israel, sondern um alle betreffenden Staaten gehe. Außerdem finde sich die Forderung nach einem weltweiten Moratorium und das Engagement für den Zivilpakt wieder. Es sei wichtig, nicht nur bei Israel stehenzubleiben und dabei etwa den Iran oder Saudi Arabien zu übersehen, so Kugler.
Muna Duzdar (SPÖ) meinte, sie könne Disoski beipflichten, zumal sie auch kein anderes Land kenne, das die Todesstrafe nur für eine bestimmte Ethnie eingeführt habe. Erschwerend komme dazu, dass das richterliche Ermessen ausgeschlossen werden solle, dass Palästinenserinnen und Palästinenser dem israelischen Militärgericht unterstehen würden und auch jene Delikte zur Todesstrafe führen sollen, die nicht vorsätzlich begangen worden seien. Sie halte es für notwendig, diese spezielle Form der Todesstrafe weiter zu beleuchten, so Duzdar.
Die Freiheitlichen sprachen sich im Ausschuss außerdem für ein Ende der Russland-Sanktionen der EU aus. Dieser Antrag blieb gegen die Stimmen der anderen Fraktionen in der Minderheit. Die Grünen forderten im Hinblick auf ein von ihnen im Antrag genanntes "Immobilienimperium" Sanktionen gegen das neue oberste geistliche Staatsoberhaupt des Iran, Mojtaba Khamenei; im Antrag wird auf Medienrecherchen verwiesen. Der Antrag wurde mit den Stimmen der Dreierkoalition vertagt. Weitere Anträge der Grünen zur Stärkung multilateraler Institutionen sowie FPÖ-Anträge zum Thema Südtirol wurden ebenfalls vertagt und nicht abschließend abgestimmt.
Drei Anträge der FPÖ betrafen das Thema Südtirol, darunter Forderungen zur Amnestie für noch lebende Freiheitskämpfer, zum Schutz des deutschsprachigen Schulsystems sowie zur Anerkennung eines fortbestehenden Selbstbestimmungsrechts der deutschen und ladinischen Volksgruppen. Aufgrund der Vertagungen wurden diese Anträge nicht abgestimmt.
Die im Ausschuss vorgebrachten Anträge und der gemeinsam gefasste Abänderungsantrag zeigen die Ausrichtung der Fraktionen in diesem Tagesordnungspunkt. Zu einzelnen Forderungen und Punkten, etwa zur Umsetzung der Entschließung oder zu weiteren Maßnahmen, stehen in einigen Fällen noch Beratungen oder Entscheidungen aus.