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Österreich erhöht Frauenquote in Aufsichtsräten auf 40 Prozent

25. März 2026 um 19:53
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Ein historischer Schritt für die Gleichberechtigung in Österreichs Wirtschaft: Der Nationalrat hat heute die Frauenquote für Aufsichtsräte börsenotierter Unternehmen von 30 auf 40 Prozent angehoben...

Ein historischer Schritt für die Gleichberechtigung in Österreichs Wirtschaft: Der Nationalrat hat heute die Frauenquote für Aufsichtsräte börsenotierter Unternehmen von 30 auf 40 Prozent angehoben. Gleichzeitig wurde einstimmig beschlossen, die Altersobergrenze für Notariatskandidaten von 35 auf 50 Jahre zu erhöhen. Diese Entscheidungen markieren einen bedeutsamen Wendepunkt in der österreichischen Unternehmenslandschaft und zeigen, wie sich gesellschaftliche Normen auch in den Chefetagen wandeln.

Gesellschaftsrechtliches Leitungspositionengesetz bringt neue Standards

Das neue "Gesellschaftsrechtliche Leitungspositionengesetz" geht über die EU-Mindestanforderungen hinaus und erfasst alle börsenotierten Gesellschaften in Österreich. Künftig müssen Aufsichtsräte eine Mindestquote von 40 Prozent Frauen und 40 Prozent Männern erreichen. Diese Regelung tritt für Wahlen und Entsendungen in den Aufsichtsrat sowie auf Hauptversammlungen in Kraft, die nach dem 31. Dezember 2026 stattfinden.

Justizministerin Anna Sporrer betonte bei der Parlamentsdebatte: "Vielfalt in Führungsetagen verbessert die Qualität von Entscheidungen und sichert die langfristige Zukunftsfähigkeit von Unternehmen. Die Gleichstellung der Geschlechter ist daher auch ein Zeichen der ökonomischen Vernunft." Diese Aussage unterstreicht den Paradigmenwechsel von der reinen Gleichberechtigungsdebatte hin zu wirtschaftlichen Argumenten.

Was bedeutet börsenotiert und warum ist das relevant?

Börsenotierte Unternehmen sind Aktiengesellschaften, deren Aktien an einer Börse gehandelt werden können. In Österreich sind dies etwa 100 Unternehmen, darunter große Namen wie OMV, Erste Group, Voestalpine oder Andritz. Diese Unternehmen haben besondere gesellschaftliche Verantwortung, da sie oft Tausende von Arbeitsplätzen schaffen und erheblichen Einfluss auf die Wirtschaft haben. Der Aufsichtsrat ist das Kontrollorgan einer Aktiengesellschaft, das den Vorstand überwacht und wichtige strategische Entscheidungen mitträgt. Seine Zusammensetzung beeinflusst maßgeblich die Unternehmensführung und -kultur.

Historische Entwicklung der Frauenquoten in Österreich

Österreich war 2011 eines der ersten Länder Europas, das eine gesetzliche Frauenquote für Aufsichtsräte einführte. Die damalige 30-Prozent-Quote galt zunächst nur für staatsnahe Unternehmen und wurde 2018 auf alle börsenotierten Gesellschaften ausgeweitet. Diese Pionierrolle brachte messbare Erfolge: Der Frauenanteil in Aufsichtsräten stieg von unter 10 Prozent im Jahr 2010 auf über 35 Prozent heute.

Die Entwicklung zeigt deutlich, dass freiwillige Selbstverpflichtungen allein nicht ausreichten. Während skandinavische Länder wie Norwegen bereits 2003 mit einer 40-Prozent-Quote vorangingen, zögerten andere EU-Staaten lange. Deutschland führte erst 2015 eine 30-Prozent-Quote ein, Frankreich bereits 2011 mit dem Ziel von 40 Prozent bis 2017. Die EU-Richtlinie "Women on Boards" von 2022 schreibt nun allen Mitgliedsstaaten vor, bis 2026 mindestens 40 Prozent des unterrepräsentierten Geschlechts in Aufsichtsräten großer börsenotierter Unternehmen zu erreichen.

Vergleich mit anderen deutschsprachigen Ländern

Im deutschsprachigen Raum entwickeln sich unterschiedliche Ansätze: Deutschland hat 2015 eine 30-Prozent-Quote für Aufsichtsräte größerer börsenotierter Unternehmen eingeführt und plant eine Erhöhung. Die Schweiz setzt hingegen weiterhin auf Freiwilligkeit, hat aber 2021 eine "Comply or Explain"-Regel eingeführt, wonach große Unternehmen Zielwerte für Frauen in Leitungsgremien festlegen und über ihre Fortschritte berichten müssen. Österreichs neue 40-Prozent-Quote positioniert das Land nun an der Spitze dieser Bewegung.

Kontroverse Diskussion im Nationalrat offenbart tiefe Gräben

Die Parlamentsdebatte spiegelte die gesellschaftlichen Spannungen zu diesem Thema wider. Die Dreierkoalition aus ÖVP, SPÖ und Grünen stimmte geschlossen für die Vorlage, während die FPÖ vehement dagegen argumentierte. NEOS unterstützten das Gesetz grundsätzlich, forderten aber zusätzliche Maßnahmen.

FPÖ-Abgeordneter Markus Tschank kritisierte scharf: "Man verordnet damit von oben herab eine Genderplanwirtschaft und greift tief in die Privatautonomie der Unternehmen ein." Seine Parteikollegin Nicole Sunitsch ergänzte: "Die Botschaft ist falsch, dass Frauen es angeblich alleine nicht schaffen. Man nimmt mit dieser Regelung den Frauen die Anerkennung auf Leistung und stempelt sie als Quotenfrauen ab."

SPÖ kontert mit strukturellen Argumenten

SPÖ-Abgeordnete Sabine Schatz widersprach vehement: "Es scheitert nicht an fehlender Qualifikation oder am Willen, sondern an männlich dominierten Machtstrukturen. Genau um diese aufzubrechen, braucht es Frauenfördermaßnahmen wie eben diese Quotenregelung." Ihre Parteikollegin Muna Duzdar warf der FPÖ vor: "Die FPÖ hat einfach nicht verstanden, dass es die gläserne Decke gibt. Solange es diese gibt, muss der Staat Verantwortung übernehmen."

Wirtschaftliche Argumente gewinnen an Bedeutung

Immer stärker rücken ökonomische Argumente für Geschlechtervielfalt in den Fokus. Studien zeigen konsistent, dass Unternehmen mit höherem Frauenanteil in Führungspositionen bessere Finanzleistungen erzielen. Eine McKinsey-Studie von 2020 ergab, dass Unternehmen im obersten Quartil für Geschlechtervielfalt im Vorstand eine 25 Prozent höhere Wahrscheinlichkeit für überdurchschnittliche Profitabilität haben.

ÖVP-Abgeordneter Thomas Elian betonte: "Unternehmen mit höherem Frauenanteil sind wirtschaftlich erfolgreicher und stabiler aufgestellt, Vielfalt ist ein klarer Wettbewerbsvorteil." Diese Argumentation findet zunehmend Gehör bei Investoren und Stakeholdern, die "Environmental, Social and Governance" (ESG)-Kriterien bei Anlageentscheidungen berücksichtigen.

Corporate Governance wird transparenter

Ergänzend zur neuen Quotenregelung müssen börsenotierte Unternehmen künftig in ihrem Corporate-Governance-Bericht die Fortschritte zur ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern in ihren Leitungsorganen darstellen. Diese Transparenzpflicht gilt für Geschäftsjahre, die nach dem 29. Juni 2026 beginnen.

Corporate Governance bezeichnet das System der Unternehmensführung und -kontrolle. Der Corporate-Governance-Bericht ist ein jährlicher Rechenschaftsbericht, in dem börsenotierte Unternehmen über ihre Führungsstrukturen, Entscheidungsprozesse und Compliance-Maßnahmen informieren. Diese Berichte werden von Investoren, Analysten und der Öffentlichkeit genau beobachtet und beeinflussen die Bewertung des Unternehmens am Kapitalmarkt.

Grüne fordern Ausweitung auf Vorstände

Die Grünen gingen der Regelung nicht weit genug. Sie forderten mit einem eigenen Antrag auch verpflichtende Frauenquoten für Vorstände börsenotierter Unternehmen. In Vorständen, die aus mindestens drei Personen bestehen, sollte mindestens eine Person des unterrepräsentierten Geschlechts vertreten sein.

Grünen-Abgeordnete Elisabeth Götze bedauerte: "Die Chefetagen sind tatsächlich noch sehr männlich dominiert. So gibt es etwa keine einzige Vorstandsvorsitzende und einen sehr niedrigen Frauenanteil in Vorständen." Tatsächlich liegt der Frauenanteil in Vorständen österreichischer börsenotierter Unternehmen bei nur etwa 15 Prozent, deutlich niedriger als in Aufsichtsräten.

Internationale Vorbilder für Vorstands-Quoten

Frankreich führte 2012 als erstes Land eine Geschlechterquote für Vorstände ein, allerdings nur für staatsnahe Unternehmen. Kalifornien verabschiedete 2018 ein Gesetz, das bis 2021 mindestens eine Frau in jedem Vorstand börsenotierter Unternehmen vorsah. Diese Regelung wurde jedoch 2022 von einem Gericht als verfassungswidrig eingestuft. Island gilt als Vorreiter mit einer 40-Prozent-Quote sowohl für Aufsichtsräte als auch für Vorstände seit 2013.

Auswirkungen auf Österreichs Unternehmen und Arbeitnehmer

Die neue Regelung wird etwa 100 börsenotierte österreichische Unternehmen direkt betreffen. Diese beschäftigen zusammen mehrere hunderttausend Menschen und erwirtschaften einen erheblichen Teil des österreichischen Bruttoinlandsprodukts. Für Arbeitnehmerinnen könnte die Regelung langfristig neue Karrierechancen eröffnen, da sich Führungskulturen wandeln und Role Models entstehen.

Kritiker befürchten hingegen einen "Pool-Effekt": Die gleichen qualifizierten Frauen könnten in mehreren Aufsichtsräten sitzen, ohne dass sich die Gesamtzahl der Frauen in Führungspositionen wesentlich erhöht. Befürworter argumentieren dagegen, dass die höhere Sichtbarkeit von Frauen in Spitzenpositionen weitere Frauen ermutigt, Führungsrollen anzustreben.

Praktische Umsetzung und mögliche Herausforderungen

Unternehmen haben bis Ende 2026 Zeit, ihre Aufsichtsräte entsprechend anzupassen. Bei Nichteinhaltung drohen keine direkten Strafen, aber die betreffenden Wahlen oder Entsendungen sind unwirksam. Dies könnte in Extremfällen zu handlungsunfähigen Aufsichtsräten führen, wie FPÖ-Abgeordneter Michael Gmeindl befürchtete.

Die Praxis zeigt jedoch, dass Unternehmen kreative Lösungen finden: Erweiterung der Aufsichtsräte, systematische Suche nach qualifizierten Kandidatinnen oder gezielte Förderung von Nachwuchskräften. Personalberatungen haben spezialisierte Datenbanken aufgebaut, und verschiedene Initiativen arbeiten daran, den Pool potentieller Aufsichtsrätinnen zu erweitern.

Notariatsordnung: 50 Jahre als neue Altersgrenze

Einstimmig beschloss der Nationalrat auch eine Änderung der Notariatsordnung. Die Altersobergrenze für Notariatskandidaten wird von 35 auf 50 Jahre angehoben. Diese Fünf-Parteien-Initiative reagiert auf EU-rechtliche Vorgaben und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs, der die bisherige Regelung als diskriminierend einstufte.

Das österreichische Notariatssystem funktioniert nach dem sogenannten "lateinischen" Modell: Notare sind freie Berufe, aber ihre Anzahl ist begrenzt und sie werden vom Staat bestellt. Der Weg zum eigenen Notariat ist lang: Nach dem Jura-Studium folgt eine mehrjährige Ausbildung als Notariatskandidat, bevor man sich um eine freie Notarsstelle bewerben kann. Oft vergehen 15 bis 20 Jahre bis zur eigenen Kanzlei.

Auswirkungen auf Geschlechtergerechtigkeit

SPÖ-Abgeordnete Selma Yildirim sieht in der Änderung einen wichtigen Schritt gegen Altersdiskriminierung, "die Frauen stärker trifft als Männer". Tatsächlich waren Frauen von der bisherigen Altersgrenze überproportional betroffen, da sie häufiger Karrierepausen für Kinderbetreuung einlegen oder später in den Beruf einsteigen.

Die neue Regelung könnte den Frauenanteil im Notariat erhöhen, der derzeit bei etwa 30 Prozent liegt. Justizministerin Sporrer betonte, man fördere damit "den Zugang von jungen Menschen sowie von Frauen zu diesem Beruf".

Zukunftsperspektive: Wohin entwickelt sich Österreichs Gleichstellungspolitik?

Die heutigen Beschlüsse markieren einen wichtigen Meilenstein, aber nicht das Ende der Debatte. Die Diskussion um Vorstands-Quoten wird weitergehen, zumal die EU-Kommission auch für diese Gremien verbindliche Zielwerte anstrebt. Österreich könnte erneut eine Vorreiterrolle übernehmen oder abwarten, bis EU-weite Regelungen kommen.

Parallel dazu werden begleitende Maßnahmen entscheidend sein: bessere Kinderbetreuung, flexiblere Arbeitsmodelle, Mentoringprogramme und die Aufbrechung von Geschlechterstereotypen bereits in der Ausbildung. NEOS-Abgeordnete Henrike Brandstötter betonte: "Die Quote ist keine Allzweckwaffe, es braucht noch andere Instrumente wie etwa bei der Vereinbarkeit und der Kinderbetreuung."

Internationale Entwicklungen im Blick

Die globale Entwicklung zeigt einen klaren Trend zu mehr Geschlechtervielfalt in Führungspositionen. Investoren verlangen zunehmend ESG-Compliance, jüngere Arbeitskräfte erwarten moderne Führungskulturen, und die Forschung belegt die wirtschaftlichen Vorteile der Vielfalt. Unternehmen, die sich diesen Entwicklungen verschließen, riskieren langfristige Wettbewerbsnachteile.

Österreichs neue 40-Prozent-Quote positioniert das Land im europäischen Spitzenfeld und sendet ein starkes Signal an die Wirtschaft. Ob diese gesetzliche Vorgabe den gewünschten kulturellen Wandel beschleunigt oder zusätzliche Maßnahmen nötig sind, wird sich in den kommenden Jahren zeigen. Fest steht: Die österreichische Unternehmenslandschaft steht vor einem historischen Wandel, der weit über die bloße Erfüllung von Quoten hinausgeht.

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