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Österreich erhöht Frauenquote in Aufsichtsräten auf 40 Prozent

25. März 2026 um 19:53
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Der Nationalrat hat heute die Frauenquote für Aufsichtsräte börsenotierter Unternehmen von 30 auf 40 Prozent angehoben und einstimmig eine Anhebung der Altersobergrenze für Notariatskandidatinnen und -kandidaten von 35 auf 50 Jahre beschlossen.

Der Nationalrat sprach sich für die Regierungsvorlage zur Anhebung der Quotenregelung in Aufsichtsräten börsenotierter Gesellschaften von 30 % auf 40 % aus.

Gesellschaftsrechtliches Leitungspositionengesetz bringt neue Standards

Ziel des "Gesellschaftsrechtlichen Leitungspositionengesetz" ist es, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen dieser Gesellschaften weiter zu erhöhen. Künftig soll unter den Aufsichtsratsmitgliedern eine Mindestquote von 40 % Frauen und 40 % Männern zu erreichen sein. Die bisherige Quotenregelung betrug 30 %.

Die nationalen Erläuterungen sehen vor, dass die Umsetzung von EU-Vorgaben über die Mindestanforderungen hinaus alle börsenotierten Gesellschaften in Österreich erfassen soll. Anzuwenden sind die neuen Vorgaben für Wahlen und Entsendungen in den Aufsichtsrat sowie auf Hauptversammlungen, die nach dem 31. Dezember 2026 stattfinden.

Ergänzend zur neuen Quotenregelung wurde eine Änderung des Unternehmensgesetzbuchs eingebracht. Demnach sollen die betreffenden börsenotierten Unternehmen künftig im Corporate-Governance-Bericht die Fortschritte zur ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern in ihren Leitungsorganen darstellen. Betroffen davon sind Corporate-Governance-Berichte für Geschäftsjahre, die nach dem 29. Juni 2026 beginnen.

Parlamentsdebatte

Im Plenum brachten die Grünen einen Antrag ein, der eine umfassendere Umsetzung der "Women-on-Boards-Richtlinie" forderte; darunter auch verpflichtende Frauenquoten für Vorstände börsenotierter Unternehmen. Dieser Antrag blieb in der Minderheit.

Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen äußerten Pro- und Contra-Argumente zur Quotenregelung. Die FPÖ sprach sich gegen die Regelung aus und kritisierte Eingriffe in die Privatautonomie der Unternehmen. Vertreterinnen und Vertreter von SPÖ, ÖVP, NEOS und Grünen betonten unterschiedliche Motive für Unterstützung oder Begleitmaßnahmen.

Fünf-Parteien-Gesetzesinitiative zur Notariatsordnung

Einstimmig gab der Nationalrat grünes Licht für eine Fünf-Parteien-Gesetzesinitiative, mit der die Altersobergrenze für Notariatskandidatinnen und -kandidaten von 35 auf 50 Jahre angehoben werden soll.

Begründet wurde die Änderung unter anderem damit, dass die bisherige Altersgrenze nicht mehr zeitgemäß sei und EU-Vorgaben und Entscheidungen des EuGH zu beachten seien. Die Änderung zielt darauf ab, eine geordnete Altersstruktur sicherzustellen und Benachteiligungen zu vermeiden.

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.

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