Der Justizausschuss des Nationalrats beschloss eine Anpassung der Quotenregelung für Aufsichtsratsmitglieder in börsenotierten Gesellschaften von 30 % auf 40 %.
Der Justizausschuss des Nationalrats sprach sich mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS für eine Anhebung der Quotenregelung für Aufsichtsratsmitglieder in börsenotierten Gesellschaften von 30 % auf 40 % aus. Im Ausschuss wurden von der Dreierkoalition Anpassungen zu den zeitlichen Bestimmungen sowie zur Berichterstattung der Unternehmen vorgenommen. Ein mitverhandelter Vorschlag der Grünen zur umfassenderen Umsetzung der "Women-on-Boards-Richtlinie" samt Regelungen für Vorstände blieb in der Minderheit.
Mit dem "Gesellschaftsrechtlichen Leitungspositionengesetz" (367 d.B.) soll für börsenotierte Gesellschaften in Österreich künftig eine Mindestquote von 40 % Frauen und 40 % Männern in Aufsichtsräten festgelegt werden. In den Erläuterungen heißt es, die Umsetzung erfasse alle börsenotierten Gesellschaften in Österreich und gehe über die Mindestanforderungen hinaus.
Vorgesehen war im Entwurf ein Inkrafttreten am 30. Juni 2026. Mit einem Abänderungsantrag der Koalitionsparteien wurde jedoch festgelegt, dass die neuen Vorgaben erst für Wahlen und Entsendungen in den Aufsichtsrat sowie auf Hauptversammlungen anzuwenden sein sollen, die nach dem 31. Dezember 2026 stattfinden.
Zusätzlich zur Quote wird festgehalten, dass der Aufsichtsrat individuelle quantitative Zielvorgaben zur Verbesserung der ausgewogenen Vertretung der Geschlechter unter den Vorstandsmitgliedern festlegen kann. Für nicht börsenotierte Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern soll die bestehende Quotenregelung im Aufsichtsrat unverändert beibehalten werden.
Die Dreierkoalition legte zudem eine Änderung des Unternehmensgesetzbuchs vor: Betroffene börsenotierte Unternehmen sollen künftig im Corporate-Governance-Bericht die Fortschritte zur ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern in ihren Leitungsorganen darstellen. Diese Angaben sollen erstmals in Berichte für Geschäftsjahre aufgenommen werden, die nach dem 29. Juni 2026 beginnen.
Justizministerin Anna Sporrer betonte, die ausgewogene Vertretung der Geschlechter sei ein Gebot der ökonomischen Vernunft und verwies darauf, dass die Quote im öffentlichen Dienst laut ihrer Aussage schon lange wirke. Sie erläuterte, dass für die Besetzung der Vorstände Aufsichtsräte die Möglichkeit erhalten sollen, eigenständige Vorgaben zu setzen.
Kritik kam von Seiten der FPÖ und Teilen der Opposition. Markus Tschank (FPÖ) sprach von "Gold Plating" und kritisierte einen Eingriff in Unternehmen. Die Grünen forderten weitergehende Regelungen, unter anderem auch für Vorstände, und äußerten, dass die vorgesehene Quote nicht direkt auf Vorstände wirke.
Sabine Schatz (SPÖ) sagte, man bleibe an einer Quotenregelung auch für Vorstände dran. Henrike Brandstötter (NEOS) verteidigte die Maßnahme mit dem Argument, sie korrigiere ein gesellschaftliches Versagen.
Im Ausschuss wurden eine Reihe von Anträgen der Opposition vertagt. Die Grünen brachten eine Initiative zur Verankerung des Prinzips "Nur Ja heißt Ja" im Sexualstrafrecht als Initiativantrag (632/A) ein. Die FPÖ verlangte mit einem Antrag für ein "Gewaltschutzpaket II" (721/A(E)) unter anderem eine Absenkung der Strafmündigkeit und weitere Maßnahmen; diese Anträge wurden vertagt. Die FPÖ brachte auch Anträge zur Entlastung der Justizanstalten sowie ein Paket zur Behebung der Personalnot im Strafvollzug ein (572/A(E), 573/A(E)).
Die Grünen forderten die Bundesregierung zudem auf, die Grundrechte auf freie Meinungsäußerung und Datenschutz zu wahren und sprachen sich gegen Pläne zu einer Klarnamenpflicht im Internet aus (725/A(E)).
(Schluss Justizausschuss)