Dreierkoalition hebt Quote von 30% auf 40% an - Notariatsreform einstimmig beschlossen
Österreich verstärkt Gleichstellung in Unternehmen: Börsennotierte Gesellschaften müssen ab 2027 40% Frauenanteil in Aufsichtsräten erreichen.
Der Nationalrat sprach sich heute für die entsprechende Regierungsvorlage mit Mehrheit der Koalitionsparteien aus. Ziel des "Gesellschaftsrechtlichen Leitungspositionengesetz" ist es, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen börsenotierter Gesellschaften weiter zu erhöhen. Künftig soll unter den Aufsichtsratsmitgliedern eine Mindestquote von 40 % Frauen und 40 % Männern erreicht werden. Die bisherige Quotenregelung betrug 30 %.
Die neuen Vorgaben sind auf Wahlen und Entsendungen in den Aufsichtsrat sowie auf Hauptversammlungen anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2026 stattfinden. Für nicht börsenotierte Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern soll die bestehende Quotenregelung im Aufsichtsrat unverändert beibehalten werden.
Justizministerin Anna Sporrer zeigte sich überzeugt, dass Vielfalt in Führungsetagen die Qualität von Entscheidungen verbessere und die langfristige Zukunftsfähigkeit von Unternehmen sichere. Im OTS hieß es, die Gleichstellung der Geschlechter sei daher auch ein Zeichen der ökonomischen Vernunft.
Ergänzend zur neuen Quotenregelung hat die Dreierkoalition im Ausschuss eine Änderung des Unternehmensgesetzbuchs eingebracht: Börsenotierte Unternehmen sollen künftig im Corporate-Governance-Bericht die Fortschritte zur ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern in ihren Leitungsorganen darstellen. Betroffen sind Corporate-Governance-Berichte für Geschäftsjahre, die nach dem 29. Juni 2026 beginnen.
Ein Antrag der Grünen, in dem sie sich für eine umfassendere Umsetzung der "Women-on-Boards-Richtlinie" aussprachen, blieb in der Minderheit, ebenso ein im Plenum eingebrauchter Abänderungsantrag. Die Grünen forderten damit eine verpflichtende Frauenquote auch für Vorstände börsenotierter Unternehmen und kein weiteres Aufschieben der Regelung.
Die Freiheitlichen sprachen sich gegen die Regelung aus. Kritisiert wurde unter anderem ein Eingriff in die Privatautonomie der Unternehmen. Vertreterinnen und Vertreter der SPÖ hoben hervor, dass Frauen in Führungspositionen nach Ansicht der Partei unterrepräsentiert seien und entsprechende Maßnahmen nötig seien. Weitere Wortmeldungen aus ÖVP, NEOS und Grünen wurden im OTS berichtet.
Einstimmig gab der Nationalrat grünes Licht für eine Fünf-Parteien-Gesetzesinitiative zur Altersobergrenze für Notariatskandidatinnen und -kandidaten, die künftig von 35 Jahren auf 50 Jahre angehoben werden soll. Die bisherige Altersobergrenze von 35 Jahren galt für die erstmalige Eintragung in das Verzeichnis der Notariatskandidatinnen und -kandidaten sowie für eine neuerliche Eintragung unter bestimmten Bedingungen.
Im OTS wurde berichtet, dass die Anhebung mit Verweis auf EU-Vorgaben und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs begründet wurde und als Interessenausgleich dargestellt wurde. Verschiedene Abgeordnete äußerten sich dazu, unter anderem dass die Änderung als pragmatisch sinnvoll angesehen werde und dass sie gegen Altersdiskriminierung wirken könne.