Am 5. Januar 2026 erschütterte eine Nachricht die österreichische Öffentlichkeit: Der Lebensmittelriese Nestlé hat weltweit mehrere Chargen der Säuglingsnahrung BEBA zurückgerufen. Auch Österreich ist betroffen. Diese Maßnahme folgt einer Sicherheitsüberprüfung, bei der die Österreichische Agentur f
Am 5. Januar 2026 erschütterte eine Nachricht die österreichische Öffentlichkeit: Der Lebensmittelriese Nestlé hat weltweit mehrere Chargen der Säuglingsnahrung BEBA zurückgerufen. Auch Österreich ist betroffen. Diese Maßnahme folgt einer Sicherheitsüberprüfung, bei der die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) in zwei Produktchargen geringe Mengen des Toxins Cereulid feststellte. Der Rückruf hat nicht nur internationale, sondern auch nationale Bedeutung, da er die Sicherheit von Babynahrung in den Mittelpunkt rückt und Fragen zur Lebensmittelsicherheit in Österreich aufwirft.
Im Dezember 2025 wurde ein technischer Defekt in einem Zulieferbetrieb von Nestlé festgestellt. Dieser führte zu einer Verunreinigung eines Inhaltsstoffes mit dem Bakterium Bacillus cereus. Dieses Bakterium kann das hitzestabile Toxin Cereulid bilden, das bei Verzehr Übelkeit und Erbrechen verursachen kann. In sehr seltenen Fällen und bei hohen Konzentrationen kann es zu schwereren Krankheitsverläufen kommen. Wichtig ist, dass das Toxin sich im Produkt nicht weiter vermehrt und das Bakterium selbst im Herstellungsprozess abgetötet wird.
In Österreich wurden im Rahmen behördlicher Probenziehungen zwei Produktchargen positiv auf Cereulid getestet. Diese wurden umgehend aus dem Verkehr gezogen. Die nachgewiesenen Konzentrationen des Toxins waren so gering, dass eine Gesundheitsgefährdung ausgeschlossen werden kann. Zur Sicherheit hat die AGES auch Produkte anderer Hersteller stichprobenartig untersucht – alle Proben waren unauffällig.
Im Vergleich zu anderen Ländern, wie Deutschland und der Schweiz, hat Österreich schnell reagiert. In Deutschland wurden ähnliche Maßnahmen getroffen, jedoch mit einer Verzögerung von einigen Tagen. In der Schweiz hingegen war der Rückruf weniger umfangreich, da dort weniger betroffene Produkte im Umlauf waren. Diese Unterschiede zeigen, wie unterschiedlich nationale Behörden auf internationale Rückrufaktionen reagieren können und welche Rolle lokale Gesundheitsagenturen spielen.
Für österreichische Konsumenten bedeutet der Rückruf, dass betroffene Produkte nicht mehr verwendet werden sollten. Eltern, deren Kinder Symptome wie Erbrechen oder Durchfall zeigen, wird empfohlen, ärztlichen Rat einzuholen. Die betroffenen Produkte können problemlos zurückgegeben werden – auch ohne Kassenbon. Der Kaufpreis wird vollständig erstattet. Dies zeigt, wie wichtig es ist, dass Verbraucher über solche Maßnahmen informiert werden und wissen, wie sie im Falle eines Rückrufs handeln sollen.
Insgesamt betrifft der Rückruf über 800 Produkte aus mehr als zehn Nestlé-Werken – es ist die größte Rückrufaktion in der Unternehmensgeschichte. In Österreich wurden zwei spezifische Produkte zurückgerufen: BEBA expert HA PRE und BEBA supreme PRE. Diese wurden bereits am 24. Dezember 2025 durch REWE (BILLA, BIPA, Sutterlüty u. a.) aus den Regalen genommen.
Experten prognostizieren, dass dieser Vorfall die Sicherheitsstandards in der Lebensmittelproduktion weiter erhöhen wird. Nestlé hat bereits angekündigt, die Produktionsprozesse zu überprüfen und zu verbessern, um zukünftige Vorfälle zu vermeiden. Auch die österreichischen Behörden werden wahrscheinlich verstärkt auf die Sicherheit von Babynahrung achten, was zu häufigeren Kontrollen und strengeren Richtlinien führen könnte.
Der Rückruf von Nestlé zeigt, wie wichtig es ist, dass Unternehmen und Behörden schnell und transparent auf Sicherheitsprobleme reagieren. Für die Verbraucher in Österreich ist es beruhigend zu wissen, dass die betroffenen Produkte aus dem Verkehr gezogen wurden und keine Gesundheitsgefährdung besteht. Dennoch bleibt der Vorfall ein Weckruf für die gesamte Lebensmittelindustrie, die Sicherheit ihrer Produkte kontinuierlich zu überprüfen und zu verbessern. Weitere Informationen und aktuelle Entwicklungen finden sich auf der Website der AGES.