Mehrheitliche Zustimmung zur EU-Verordnung - FPÖ-Anträge abgelehnt
Der österreichische Nationalrat stimmt für strengere Einfuhrbestimmungen bei Kulturgütern aus Nicht-EU-Ländern. Nur die FPÖ stimmte dagegen.
Der österreichische Nationalrat hat mit breiter Mehrheit eine wichtige Novelle zum Kulturgüterrückgabegesetz beschlossen. Die Änderungen setzen eine EU-Verordnung um, die den illegalen Handel mit Kulturgütern eindämmen soll. Lediglich die FPÖ stimmte gegen die Maßnahmen und kritisierte sie als "Bürokratiemonster".
Hintergrund der verschärften Bestimmungen ist die zunehmende Plünderung archäologischer Stätten weltweit. Diese Raubgrabungen bedrohen nicht nur das kulturelle Erbe der Menschheit, sondern sind auch zu einer bedeutenden Finanzierungsquelle für terroristische Organisationen geworden. Besonders in Krisengebieten werden historische Stätten systematisch geplündert, um mit den erbeuteten Kulturgütern illegale Geschäfte zu machen.
Die Europäische Union hat daher 2019 eine Verordnung erlassen, die strengere Regeln für die Einfuhr von Kulturgütern aus Nicht-EU-Ländern festlegt. Diese EU-Bestimmungen müssen nun von allen Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.
Mit der Novelle zum Kulturgüterrückgabegesetz werden die österreichischen Zollbestimmungen und die Erteilung von Einfuhrgenehmigungen an die EU-Vorgaben angepasst. Ein zentraler Punkt ist die bessere Nachvollziehbarkeit der Herkunft von Kulturgütern. Seit 2025 ist dafür ein zentrales elektronisches Einfuhrsystem der Europäischen Union online gegangen.
Das Bundesdenkmalamt wird künftig generell für die Erteilung von Einfuhrgenehmigungen zuständig sein. Eine Ausnahme bilden Archivalien nach dem Denkmalschutzgesetz – hier übernimmt das Österreichische Staatsarchiv die Zuständigkeit. Außerdem werden mit dem Gesetz die Strafzahlungen bei Verstößen gegen die gesetzlichen Vorschriften neu festgelegt.
Die FPÖ übte scharfe Kritik an der Gesetzesnovelle. Kultursprecher Wendelin Mölzer bezeichnete das Gesetz als "Bürokratiemonster", das die Beweislast für den Kunsthandel umkehre und den Standort für den Kunsthandel gefährde. Sein Parteikollege Thomas Spalt bezweifelte, dass das Gesetz tatsächlich etwas gegen die Gefährdung von Kulturgütern bewirken werde.
Die anderen Fraktionen wiesen diese Kritik zurück. SPÖ-Abgeordnete Katrin Auer betonte, dass Kulturgüter vor Diebstahl, Plünderung und illegalem Handel geschützt werden müssten. Wer seriös und legal kaufen wolle, könne das selbstverständlich weiterhin tun. Die Befürchtungen der FPÖ seien daher unbegründet.
ÖVP-Abgeordneter Rudolf Taschner räumte ein, dass ein Übermaß an Bürokratie zu vermeiden sei, unterstützte aber die Intention des Gesetzes. NEOS-Sprecherin Gertraud Auinger-Oberzaucher stellte klar, dass es nicht um den Handel mit Kunstwerken per se gehe, sondern speziell um den Handel mit gefährdeten Kulturgütern.
Staatssekretärin Michaela Schmidt unterstrich die Bedeutung der neuen Bestimmungen. In vielen Ländern seien Kulturgüter durch Krieg, Bürgerkriege und terroristische Organisationen gefährdet. Der Kampf gegen den illegalen Handel mit Kulturgütern aus Raubgrabungen und Plünderungen sei daher von größter Wichtigkeit.
"Das kulturelle Gedächtnis der Menschheit muss bewahrt und der Zerstörung des kulturellen Erbes von Ländern außerhalb der EU entgegengetreten werden", erklärte Schmidt. Die Republik Österreich nehme diesen Schutz sehr ernst und setze deshalb die EU-Verordnung konsequent um.
Neben der Kulturgüter-Novelle behandelte der Nationalrat auch zwei Entschließungsanträge der FPÖ, die beide keine Mehrheit fanden.
FPÖ-Abgeordneter Wendelin Mölzer forderte, dass Österreich einen stärkeren Beitrag zur Bewahrung und Förderung des kulturellen Erbes deutschsprachiger Minderheiten im Ausland leisten solle. Die dafür nötigen Mittel sollten durch Umschichtungen im Budget für internationalen Kulturaustausch bereitgestellt werden.
Die anderen Fraktionen lehnten diesen Antrag ab. Grünen-Abgeordnete Olga Voglauer erinnerte daran, dass der Schutz deutschsprachiger Volksgruppen in Osteuropa bereits von Deutschland übernommen werde. Für Slowenien gebe es bereits ein Kulturabkommen Österreichs, das auch die Förderung der deutschsprachigen Minderheit beinhalte.
SPÖ-Sprecherin Silvia Kumpan-Takacs wandte sich dagegen, die Förderung deutschsprachiger Minderheiten gegen den internationalen Kulturaustausch auszuspielen. Die FPÖ wolle offenbar weiter spalten und provozieren, was die gutnachbarschaftlichen Beziehungen gefährde.
In einem zweiten Antrag forderte die FPÖ einen "Masterplan Musikstandort Österreich". Die Freiheitlichen beriefen sich dabei auf eine Studie zur Wertschöpfung der Musikwirtschaft von Mai 2024. Wendelin Mölzer kritisierte, dass seit der ursprünglichen FPÖ-Forderung von 2023 nichts passiert sei und der Kulturminister sich "ambitionslos" zeige.
Auch dieser Antrag wurde von den anderen Fraktionen abgelehnt. NEOS-Abgeordnete Gertraud Auinger-Oberzaucher wies darauf hin, dass bereits ein Prozess zur Erarbeitung einer Musikstrategie laufe. Dieser sei mit einer breiten Online-Umfrage gestartet, an der sich über 6.000 Personen aus der Branche beteiligt hätten.
SPÖ-Sprecher Antonio Della Rossa erinnerte daran, dass die Koalition den FPÖ-Antrag ernst genommen und einen gemeinsamen Antrag formuliert habe. Es gebe das ambitionierte Ziel, im Herbst eine Strategie vorlegen zu können. ÖVP-Abgeordnete Agnes Totter betonte, dass sich die Koalition im Regierungsprogramm klar zum Musikstandort Österreich bekenne und das Musikleben in seiner ganzen Breite fördere.
Die Beschlüsse des Nationalrats haben verschiedene Auswirkungen auf Österreich als Kulturstandort. Mit der Umsetzung der EU-Verordnung zu Kulturgütern setzt das Land hohe Standards für den Schutz des kulturellen Erbes und positioniert sich klar gegen illegalen Handel.
Gleichzeitig zeigen die Debatten um die FPÖ-Anträge, dass es unterschiedliche Ansichten über kulturpolitische Prioritäten gibt. Während die Regierungsparteien auf bestehende internationale Kooperationen und laufende Prozesse verweisen, sieht die Opposition Handlungsbedarf bei spezifischen Themen wie der Förderung deutschsprachiger Minderheiten und der Musikwirtschaft.
Die neue Gesetzeslage zu Kulturgütern wird voraussichtlich Auswirkungen auf den österreichischen Kunsthandel haben. Händler müssen sich auf verschärfte Dokumentationspflichten einstellen, wenn sie Kulturgüter aus Nicht-EU-Ländern importieren wollen. Für seriöse Händler dürfte dies jedoch kein Problem darstellen, da sie ohnehin auf eine lückenlose Herkunftsdokumentation angewiesen sind.