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Greenpeace: UWG-Novelle gegen Greenwashing verletzt EU-Recht

Rechtsgutachten von Franz Leidenmühler sieht dreijährige Schonfrist als europarechtswidrig; Greenpeace fordert Streichung

6. Juli 2026
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Ein Gutachten konstatiert EU-Rechtsverletzung bei der geplanten UWG-Novelle zur EmpCo-Umsetzung; Greenpeace fordert Streichung der dreijährigen Übergangsfrist.

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Kurz vor der Abstimmung im Nationalrat legt Greenpeace ein Rechtsgutachten vor, das erhebliche europarechtliche Bedenken gegen die geplante Novelle des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) erhebt. Der Europarechtsexperte Univ.-Prof. Dr. Franz Leidenmühler kommt demnach zu dem Ergebnis, dass die vorgesehene dreijährige Übergangsfrist für bestimmte Waren unionsrechtliche Umsetzungsverpflichtungen aus der EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 verletzen würde.

Greenpeace kritisiert in seiner Aussendung, dass die Bundesregierung die offizielle Umsetzungsfrist mit 27. März 2026 bereits verpasst habe und verlangt eine unionsrechtskonforme Nachbesserung ohne die im Entwurf enthaltene Schonfrist. Sollte das Gesetz in der vorliegenden Form verabschiedet werden, kündigt Greenpeace an, eine Beschwerde bei der EU-Kommission einzulegen, um ein Vertragsverletzungsverfahren anzustrengen.

Greenpeace-Gutachten zum UWG-Entwurf

Das für Greenpeace erstellte Rechtsgutachten stammt laut Aussendung vom Institut für Europarecht der Johannes Kepler Universität Linz unter Leitung von Univ.-Prof. Dr. Franz Leidenmühler. Im Gutachten heißt es, dass die in der Regierungsvorlage vorgesehene dreijährige Übergangsfrist für Waren, die vor dem 27. September 2026 in den Verkehr gebracht wurden, unionsrechtliche Umsetzungsverpflichtungen aus der EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 verletzen würde. Leidenmühler stellt demnach ausdrücklich die Verletzung der Umsetzungsverpflichtungen fest, sollte die Übergangsfrist in der geplanten Form beschlossen werden.

Die geplante dreijährige Übergangsfrist im Gesetzesentwurf

Nach Darstellung von Greenpeace sieht der Gesetzesentwurf vor, dass Waren, die vor dem 27. September 2026 in Verkehr gebracht werden, für weitere drei Jahre ungehindert verkauft werden dürfen. Die Übergangsregel soll dem Entwurf zufolge für diese Produkte eine Ausnahme vom neuen Regelwerk schaffen.

In der Aussendung weist Greenpeace zudem darauf hin, dass es, mit Ausnahme von verderblichen Produkten mit Datumstempel, praktisch nicht überprüfbar sei, wann ein Produkt erstmals in den Verkehr gebracht worden sei. Greenpeace beschreibt dies als Folge, die in den kommenden drei Jahren faktisch einen „Freibrief für Greenwashing-Produkte“ darstellen könne.

Rechtsfolgen laut Greenpeace und Leidenmühler

Das Gutachten konstatiert nach Angaben von Greenpeace eine mögliche Verletzung unionsrechtlicher Umsetzungsverpflichtungen durch die vorgesehenen Bestimmungen zur Übergangsfrist. Greenpeace warnt davor, dass die Verzögerung und die Ausnahmebestimmung die EU-Kommission veranlassen könnten, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich einzuleiten.

In der Aussendung führt Greenpeace weiter aus, dass bei einem Vertragsverletzungsverfahren finanzielle Sanktionen drohen könnten, deren Folgen nach Auffassung der Organisation letztlich von den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern zu tragen wären. Die Organisation sieht hierin sowohl eine rechtliche als auch eine finanzielle Problemlage, sollte das Gesetz nicht nachgebessert werden.

Positionen, Beteiligte und parlamentarische Reaktionen

Greenpeace nennt Wirtschaftsminister Hattmannsdorfer als Verantwortlichen für den Entwurf, mit dem die EmpCo-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden soll. Die Umweltorganisation kritisiert, dass die Regierungsparteien ÖVP, SPÖ und NEOS mit dem vorliegenden Entwurf eine mehrjährige Schonfrist für Konzerne vorsehen würden.

Weiterhin verweist Greenpeace darauf, dass in parlamentarischen Stellungnahmen auch der Verein für Konsumenteninformation (VKI) sowie die Bundesarbeitskammer (AK) ähnliche Bedenken geäußert hätten. Greenpeace nennt darüber hinaus als Vergleich, dass andere EU-Mitgliedstaaten wie Deutschland oder Italien die Richtlinie laut Mitteilung bereits fristgerecht und ohne Schonfrist umgesetzt hätten.

EmpCo, UWG, Greenwashing, Vertragsverletzungsverfahren, Übergangsfrist erklärt

EmpCo (Empowering Consumers-Richtlinie): Die EmpCo-Richtlinie ist die europäische Vorgabe, deren Umsetzung durch die UWG-Novelle erfolgen soll. Greenpeace weist darauf hin, dass die Richtlinie bereits 2024 verabschiedet worden sei und eine Umsetzungsfrist bestand.

UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb): Die Novelle des UWG ist laut Greenpeace der gewählte nationale Umsetzungsakt für die EmpCo-Richtlinie. In der Aussendung kritisiert Greenpeace insbesondere die in der Regierungsvorlage enthaltene Übergangsregelung.

Greenwashing: In der Mitteilung wird Greenwashing als irreführende Öko-Versprechen beschrieben, gegen die die Novelle gerichtet sein soll. Greenpeace äußert die Auffassung, dass die geplante Schonfrist solchen irreführenden Werbeversprechen vorübergehend Raum geben würde.

Vertragsverletzungsverfahren: Dieses Verfahren kann durch die EU-Kommission gegen einen Mitgliedstaat eingeleitet werden, wenn die Umsetzung einer Richtlinie nicht den unionsrechtlichen Vorgaben entspricht. Greenpeace führt aus, dass ein solches Verfahren finanzielle Sanktionen nach sich ziehen könne.

Übergangsfrist / Schonfrist: Unter diesem Begriff versteht die Regierungsvorlage laut Greenpeace die geplante Regel, wonach Produkte, die vor dem 27. September 2026 in Verkehr gebracht wurden, für drei weitere Jahre unter die bisherigen Regeln fallen würden. Greenpeace betont, dass diese zeitliche Ausnahme die Anwendbarkeit der neuen Regelungen für einen Zeitraum aussetze.

Was die dreijährige Übergangsfrist konkret bedeutet

Würde die Übergangsfrist in der vorgeschlagenen Form in Kraft treten, bliebe die Anwendung der neuen Bestimmungen für bestimmte Produkte für drei Jahre ausgesetzt. Greenpeace zufolge entstünde dadurch eine Phase, in der die neuen Vorgaben gegen irreführende Öko-Aussagen nicht durchgreifen würden.

Die Organisation macht außerdem aufmerksam auf die praktische Schwierigkeit, den Zeitpunkt des Inverkehrbringens von Produkten zu überprüfen, sodass die vorgesehene Ausnahme in der Praxis weitreichende Wirkung haben könnte. Gleichzeitig weist Greenpeace darauf hin, dass die Richtlinie bereits seit 2024 bekannt sei und eine fristgerechte Umsetzung möglich gewesen wäre.

Was Greenpeace konkret fordert

Greenpeace verlangt laut Aussendung eine umgehende Nachbesserung der UWG-Novelle, damit diese unionsrechtskonform sei, und fordert die Streichung der vorgeschlagenen dreijährigen Schonfrist. Die Organisation kündigt an, im Falle einer Verabschiedung des Gesetzes in der aktuellen Form offiziell Beschwerde bei der EU-Kommission einzulegen, um ein Vertragsverletzungsverfahren zu erreichen.

Ursula Bittner, Wirtschaftsexpertin bei Greenpeace in Österreich, wird in der Mitteilung mit vorbehaltener Kritik zitiert: Sie bezeichnet das Vorgehen der Bundesregierung als Verpassen von EU-Fristen und kritisiert, dass Konzernen jahrelange Schonfristen eingeräumt werden sollen. Bittner verweist demnach darauf, dass nach ihrer Darstellung bereits seit März 2024 die Ausrichtung der neuen Regelung für Unternehmen bekannt gewesen sei.

FAQ zur UWG-Novelle und EmpCo

Was besagt das vorgelegte Rechtsgutachten?
Das Gutachten von Univ.-Prof. Dr. Franz Leidenmühler kommt laut Greenpeace zu dem Ergebnis, dass die in der Regierungsvorlage vorgesehene dreijährige Übergangsfrist unionsrechtliche Umsetzungsverpflichtungen aus der EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 verletzen würde. Diese juristische Feststellung bildet die Grundlage für die kritische Bewertung des Gesetzesentwurfs durch Greenpeace.

Welche Regelung ist besonders umstritten?
Laut Greenpeace sieht der Entwurf vor, dass Waren, die vor dem 27. September 2026 in Verkehr gebracht wurden, noch drei Jahre weiterverkauft werden dürfen. Greenpeace bezeichnet diese Übergangsfrist als das zentrale Element, das im Gutachten als unionsrechtswidrig bewertet wird.

Welche Konsequenzen nennt Greenpeace bei Nicht-Umsetzung?
Greenpeace warnt vor einem möglichen Vertragsverletzungsverfahren durch die EU-Kommission und weist auf die Gefahr hoher Geldstrafen hin. Die Organisation schreibt, dass solche finanziellen Folgen nach ihrer Auffassung letztlich von den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern getragen werden müssten.

Wer ist Univ.-Prof. Dr. Franz Leidenmühler?
Im Text wird Leidenmühler als Vorstand des Instituts für Europarecht der Johannes Kepler Universität Linz genannt; er hat das für Greenpeace erstellte Rechtsgutachten verfasst. Das Gutachten stellt laut Mitteilung fest, dass die beabsichtigte Übergangsfrist unionsrechtliche Umsetzungsverpflichtungen verletzen würde.

Welche weiteren Organisationen äußern Bedenken?
Greenpeace nennt in der Aussendung parlamentarische Stellungnahmen des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) sowie der Bundesarbeitskammer (AK) und schreibt, diese hätten die von Greenpeace geäußerten Bedenken geteilt. Zudem verweist die Mitteilung darauf, dass andere Mitgliedstaaten die Richtlinie bereits umgesetzt hätten.

Was würde Greenpeace als nächsten Schritt unternehmen?
Die Organisation fordert die Bundesregierung auf, die Novelle nachzubessern und kündigt an, im Falle ihrer Verabschiedung in der aktuellen Form eine Beschwerde bei der EU-Kommission einzulegen, um ein Vertragsverletzungsverfahren auszulösen. Greenpeace macht damit die Einleitung eines formalen Rechtsweges gegen die nationale Umsetzung der Richtlinie geltend.

Quellen und Kontakt

Das von Greenpeace erwähnte Rechtsgutachten ist laut Aussendung unter folgender Adresse verfügbar: https://act.gp/Rechtgutachen-EmpCo

Für Rückfragen nennt Greenpeace folgende Kontakte:

  • Ursula Bittner, Wirtschaftsexpertin, Greenpeace Österreich; Telefon: +43 (0) 664 96 06 429; E-Mail: ursula.bittner [at] greenpeace.org
  • Magnus Reinel, Pressesprecher, Greenpeace in Österreich; Telefon: +43 (0) 664 8817 2210; E-Mail: magnus.reinel [at] greenpeace.org

Für juristische Rückfragen zum Kurzgutachten steht laut Greenpeace Univ.-Prof. Dr. Franz Leidenmühler, Institut für Europarecht, JKU Linz, für Interviews zur Verfügung.

Schlagworte

#Greenpeace#Greenwashing#UWG-Novelle#EmpCo#EU-Recht#Konsumentenschutz#Umwelt

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