Die Aufhebung des Verbots für den Gebrauchshundesport Teil C beseitigt für das Bundesheer zentrale Nachteile bei Beschaffung und Ausbildung von Militärhunden.
Die Aufhebung des Verbots für den Gebrauchshundesport Teil C beseitigt für das Bundesheer zwei wichtige Nachteile. Einerseits war der Ankauf geeigneter Militärhunde aus österreichischer Zucht gefährdet; viele Züchter hätten ihre Tätigkeit eingestellt. Andererseits drohte ein Mangel an zivil erworbenem Wissen im Schutzdienst und an erfahrenen Schutzhelfern. Damit wären für das Bundesheer Merkmale wie der Schutzdiensttrieb beeinträchtigt worden, und die Qualität bei der Aufnahme künftiger Militärehundeführer an betroffenen Dienststellen geschwächt worden. Diese Nachteile sind nun beseitigt.
Insbesondere wurde im Jänner 2026 infolge eines Zuchtausfalls nach baulichen Maßnahmen am Militärhundezentrum in den Jahren 2023 bis 2024 ein Ankaufsbedarf von sieben potenziellen Militärhunden festgestellt. Die Beschaffung dieser rund einjährigen Hunde über österreichische Züchter erwies sich als schwierig; letztlich konnte nur einer der sieben benötigten Hunde in Österreich angekauft werden, die übrigen Hunde mussten aus dem Ausland (Ungarn, Deutschland und Tschechien) beschafft werden.
Das Militärhundezentrum Kaisersteinbruch ist die zentrale Einrichtung des Bundesheeres für Zucht, Ausbildung, Einsatz und Überprüfung von Diensthunden in ganz Österreich. Dort werden vor allem Schutz- und Spürhunde für den Wach-, Sicherungs- sowie Drogen- und Sprengstoffeinsatz ausgebildet. Die Einrichtung wird in der Vorlage mit über 1.800 gezüchteten Hunden als größte Rottweilerzucht der Welt bezeichnet.
Neben der frühen Prägung und umfassenden Ausbildung der Hunde spielt auch die Auswahl und Schulung der Hundeführer eine wesentliche Rolle. Regelmäßige Überprüfungen sichern dabei die Einsatzbereitschaft von Hund und Hundeführer.
„Das Militärhundezentrum Kaisersteinbruch steht für Qualität, Erfahrung und Einsatzbereitschaft in Österreich. Mit der Aufhebung des Verbotes wurde eine wichtige Grundlage für die Beschaffung und Ausbildung unserer Militärhunde gesichert. Diese Entscheidung stärkt nicht nur die heimische Verfügbarkeit geeigneter Hunde, sondern sichert auch die hohe Qualität von unseren zukünftigen Hundeführern,“ so Verteidigungsministerin Klaudia Tanner.