Am 9. Mai 2026 nahm Vizekanzler Andreas Babler gemeinsam mit dem Schauspieler und Präsidenten der Aktion gegen Antisemitismus in Österreich, Cornelius Obonya, an der Befreiungsfeier im ehemaligen A...
Am 9. Mai 2026 nahm Vizekanzler Andreas Babler gemeinsam mit dem Schauspieler und Präsidenten der Aktion gegen Antisemitismus in Österreich, Cornelius Obonya, an der Befreiungsfeier im ehemaligen Außenlager Gunskirchen teil. Die Gedenkveranstaltungen anlässlich des 81. Jahrestags der Befreiung Europas vom nationalsozialistischen Terror stehen in diesem Jahr unter besonders mahnendem Zeichen: „Nie wieder“ war und ist als Auftrag an Politik, Bildung und Zivilgesellschaft in Österreich präsent. Die Reden in Gunskirchen, so Babler und Obonya, richten den Blick auf aktuelle Entwicklungen des Antisemitismus und fordern, Erinnerung in Haltungen und demokratisches Handeln umzuwandeln. Am selben Wochenende setzt Babler seine Teilnahme an Gedenkfeiern in Gusen und Mauthausen fort, um damit die Bedeutung des kollektiven Erinnerns in unterschiedlichen Orten des Leids hervorzuheben.
Die Rede- und Erinnerungsarbeit in Gunskirchen am 9. Mai 2026 machte deutlich: Erinnern ist kein rein ritueller Akt, sondern ein praktisches Instrument gegen das Wiedererstarken nationalsozialistischer Ideologien. Babler sprach von Todesmärschen, von Menschen, denen zunächst Würde und Rechte genommen und schließlich Name und Leben geraubt worden seien. Cornelius Obonya betonte die Notwendigkeit, Erinnerung in Kraft für demokratisches Engagement umzuwandeln. Diese Botschaft richtet sich ausdrücklich an Politik, Schulen, Kulturinstitutionen, Medien und jede einzelne Bürgerin und jeden einzelnen Bürger in Österreich.
Der Begriff „Befreiung“ bezeichnet historisch das Ende der unmittelbaren Herrschaft und Gewalt eines Regimes über eine Bevölkerung. Im Kontext des 8. und 9. Mai 1945 steht „Befreiung“ für das Ende der nationalsozialistischen Herrschaft in Europa durch die militärische Niederlage des Dritten Reiches. Für Betroffene und ihre Nachkommen ist „Befreiung“ jedoch ambivalent: Sie bedeutete das Ende von Gewalt, nicht aber automatisch die unmittelbare Rückkehr zu normalem Leben. Viele Überlebende waren schwer traumatisiert, hatten Angehörige verloren und standen vor dem Wiederaufbau eines Lebens in zerstörter Umgebung. In der historischen und gesellschaftlichen Erinnerung ist „Befreiung“ deshalb zugleich Anlass zu Trauer, Gedenken und politischem Lernen.
„Nationalsozialismus“ bezeichnet die politische Ideologie und Herrschaftspraxis, die in Deutschland in den 1930er und 1940er Jahren zur Machtübernahme durch die NSDAP führte. Diese Ideologie verband autoritäre Staatsvorstellungen mit rassistischen, antisemitischen und expansionistischen Zielen. Für Laien: Nationalsozialismus bedeutete staatlich organisierte Verfolgung, Entrechtung und Vernichtung von Menschen aufgrund ihrer Herkunft, Religion oder politischen Überzeugung. In Österreich ist die Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus zentral für historische Bildung und Erinnerungskultur, weil viele der Verbrechen auch auf heimischem Boden oder im Einflussbereich österreichischer Institutionen begangen wurden.
Todesmärsche waren erzwungene und oft tödliche Verlegungen von Häftlingen aus überfüllten Konzentrations- und Vernichtungslagern gegen Ende des Zweiten Weltkriegs. Diese Märsche zeichnen sich durch extreme Entbehrung aus: Es gab kaum Nahrung, medizinische Versorgung war nicht vorhanden, und Gewalt gegenüber den Transportierten war an der Tagesordnung. „Todesmarsch“ bedeutet konkret, dass viele Menschen unterwegs starben oder an Erschöpfung und Misshandlungen zusammenbrachen. Solche Märsche fanden auch in Österreich statt und prägen die Erinnerungslandschaft, weil sie Orte der letzten Leidenswege sind.
Zwangsarbeit war ein System, bei dem Menschen unter Androhung von Gewalt oder Haft zur Arbeit gezwungen wurden, oft ohne Bezahlung und unter katastrophalen Bedingungen. Während des Zweiten Weltkriegs wurden Millionen Menschen aus besetzten Gebieten für die Kriegswirtschaft ausgebeutet. Zwangsarbeit bedeutet für die Opfer nicht nur körperliche Erschöpfung, sondern auch den Verlust von Freiheit, Identität und sozialen Bindungen. In der Erinnerungskultur ist es wichtig, die Verbindung zwischen ökonomischer Ausbeutung und rassistischer Ideologie sichtbar zu machen.
Antisemitismus bezeichnet eine Ablehnung, Diskriminierung oder Feindseligkeit gegenüber Jüdinnen und Juden als Gruppe. Er kann sich in Vorurteilen, Verunglimpfungen, struktureller Diskriminierung oder in gewalttätigen Taten äußern. Für Laien heißt das: Antisemitismus ist nicht nur individuelle Feindseligkeit, sondern kann in Gesetzen, Propaganda und gesellschaftlichen Normen verankert sein. Die systematische Verfolgung von Jüdinnen und Juden durch den Nationalsozialismus ist ein Extrembeispiel, das zeigt, wie gefährlich und tötetlich antisemitische Ideologien werden können. Die aktuellen Mahnungen in Gunskirchen zielen darauf ab, solche Einstellungen schon im Keim zu erkennen und zu bekämpfen.
Die historischen Ereignisse, auf die in Gunskirchen Bezug genommen wurde, sind Teil einer langen und komplexen Erinnerungsgeschichte in Österreich. Nach 1945 war die unmittelbare Nachkriegszeit von schwierigen Fragen geprägt: Wie geht eine Gesellschaft mit Täterschaft, Mitwisserschaft und Opferschaft um? In Österreich gab es Phasen der Vergangenheitsverarbeitung, der Verdrängung, aber auch der bewussten Aufarbeitung. Die Einrichtung von Gedenkstätten wie Mauthausen und die kontinuierliche historisch-wissenschaftliche Forschung haben im Laufe der Jahrzehnte dazu beigetragen, mehr Wissen zu gewinnen und Erinnerung zu institutionalisieren.
In den 1970er und 1980er Jahren begannen zivilgesellschaftliche Initiativen und historisch-politische Bildungsarbeit, das staatliche Narrativ herauszufordern und eine differenziertere Erinnerungskultur zu fördern. Seit den 1990er Jahren ist das Gedenken an die Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung in Österreich stärker mit Fragen von Verantwortung und Prävention verknüpft worden. Die Gedenkfeiern in Gunskirchen, Gusen und Mauthausen stehen in dieser Tradition: Sie sind sowohl Erinnerung als auch politisches Signal.
Konkretes Beispiel: In Schulen können Exkursionen zu Gedenkstätten mit vorbereitenden Workshops kombiniert werden, damit Schülerinnen und Schüler die historischen Zusammenhänge verstehen. Lokale Gemeinden können Stolpersteine oder Informationstafeln anbringen, um die Erinnerung im öffentlichen Raum zu verankern. Auf politischer Ebene können Präventionsprogramme gegen Hass und Radikalisierung gestärkt werden, etwa durch Fortbildungsangebote für Lehrkräfte und Beschäftigte im Kulturbereich.
Der Anlass der Gedenkfeiern ist der 81. Jahrestag der Befreiung Europas vom nationalsozialistischen Terrorregime (81. Jahrestag, 2026). Konkrete Zahlen zu Opfern einzelner Lager variieren je nach Quelle und Forschung, sind jedoch Teil intensiver historischer Arbeit. Offizielle Gedenkstätten und historisch-wissenschaftliche Institutionen in Österreich dokumentieren die Opferzahlen und individuellen Schicksale in regionalen Archiven. Für die aktuelle Berichterstattung verweist dieser Artikel auf die Presseinformation des Bundesministeriums für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport sowie die dort verlinkten Fotodienste, die die Gedenkveranstaltung in Gunskirchen dokumentieren (Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport; Fotoservice: https://www.picdrop.com/bmwkms/2SCRzmNUrL).
Die Berichterstattung basiert auf der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport und den dort veröffentlichten Materialien (Fotoservice: https://www.picdrop.com/bmwkms/2SCRzmNUrL). Für vertiefende Lektüre empfehlen wir die Gedenkstätte Mauthausen, einschlägige Publikationen zur österreichischen Erinnerungsgeschichte sowie Bildungsangebote lokaler Zeitzeugenprojekte.
Weiterführende Artikel auf pressefeuer.at:
Quellenhinweis: Original-Presseinformation des Bundesministeriums für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport; Fotoservice-Link: https://www.picdrop.com/bmwkms/2SCRzmNUrL (Abruf 9. Mai 2026).
Kontaktinformationen der Herausgeberin sind in der ursprünglichen Pressemitteilung enthalten: Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport, Simon Doujak, Telefon: +4366488461875, E-Mail: [email protected].