Wiener Berufszweigsprecherin warnt vor Pflegenotstand durch Abwanderung
Die staatliche Förderung für 24-Stunden-Betreuung ist seit 2007 kaum gestiegen. Experten fordern eine Erhöhung auf 1.600 Euro monatlich.
Die staatliche Förderung hinkt der Kostenentwicklung seit Jahren hinterher, sagen Branchenvertreterinnen. Der Grund dafür sei unter anderem das Ungleichgewicht in der finanziellen Unterstützung von Pflegeheimen und der 24-Stunden-Betreuung zu Hause.
Marcela Tichanek, Wiener Berufszweigsprecherin der Organisationen von Personenbetreuung, macht auf ein Ungleichgewicht aufmerksam: Während der Staat für einen Pflegeheimplatz jährlich rund 36.540 Euro ausgibt, fließen für die 24-Stunden-Betreuung zu Hause nur etwa 8.770 Euro pro Person und Jahr.
"Das Ungleichgewicht muss vor allem in Hinblick auf die Qualitätssicherung rasch geändert werden", erklärt Tichanek. "Alle Maßnahmen, die die Qualität rund um die 24-Stunden-Betreuung absichern, kosten die betreuten Personen Geld."
Allein in Wien versorgen rund 7.400 Betreuungskräfte Klientinnen und Klienten; österreichweit sind es etwa 57.000 Menschen.
Johannes Wallner von der Österreichischen Qualitätszertifizierung für Personenbetreuung (ÖQZ-24) sagt: "Da die Betreuungssettings stetig anspruchsvoller geworden sind, ist die Qualität in der Personenbetreuung immer wichtiger."
Die fachliche Begleitung der 24-Stunden-Betreuerinnen durch diplomierte Pflegefachkräfte wird von Tichanek als eine Maßnahme genannt, die zusätzliche Kosten verursacht und zur Qualitätssicherung beiträgt.
Familien, die eine 24-Stunden-Betreuung suchen, erhalten bei geprüften Agenturen mit ÖQZ-24 Zertifikat laut OQZ-24 u.a. folgende Sicherheiten:
Die Organisationen von Personenbetreuung sind auch Partnerinnen für Betreuerinnen, insbesondere bei Fragen der Bürokratie. Über 95 Prozent der in Österreich tätigen Personenbetreuerinnen kommen aus dem Ausland. Etwa 40 Prozent der selbständig tätigen Betreuerinnen arbeiten ohne Vermittlung durch Organisationen.
"Wir erheben auch den Anspruch, dass die in der Fachgruppe gewählten Vertreterinnen der Personenbetreuerinnen in all jenen Gremien vertreten sind, die über die Zukunft der 24-Stunden-Betreuung beraten", verlangt Tichanek.
Die staatliche Förderung wurde 2007 eingeführt und wurde laut Tichanek seitdem nur im Jahr 2023 inflationsbereinigt von 550 Euro auf 800 Euro im Monat angehoben. Tichanek nennt die zusammengerechneten Kosten für Klientinnen und Klienten — Honorare, Qualitätssicherung und anteilige Ausgaben (z.B. Verpflegung, Energie) — mit bis zu 4.000 Euro monatlich.
"Deshalb ist eine Erhöhung der Förderung auf zumindest 1.600 Euro ein Gebot der Stunde", so Tichanek. Mit einer solchen Erhöhung könnten sich Klientinnen und Klienten laut Tichanek höhere Honorare für Betreuerinnen und die Qualitätssicherung durch diplomierte Pflegekräfte leisten.
"Somit liegt der Ball beim Sozialministerium, das für die Höhe der Förderung verantwortlich ist", macht Tichanek den politischen Handlungsbedarf deutlich.
Tichanek warnt vor möglichen Folgen ausbleibender Verbesserungen: "Wenn sich die Rahmenbedingungen nicht verbessern, wandern Betreuungskräfte weiter verstärkt in besser bezahlende Nachbarländer wie Deutschland, Italien oder die Schweiz ab."
Ohne Gegenmaßnahmen drohe nach Ansicht von Tichanek ein Pflege- und Betreuungsnotstand.