Aufhebung des Gebrauchshundesport-Verbots sichert heimische Zucht und Ausbildungsqualität
Die Aufhebung des Verbots für Gebrauchshundesport Teil C löst wichtige Beschaffungsprobleme des Bundesheeres bei Militärhunden.
Das österreichische Bundesheer hat durch eine rechtliche Anpassung im Bereich des Militärhundewesens einen Schritt zur Sicherung seiner Einsatzfähigkeit gemacht. Mit der Aufhebung des Verbots für den Gebrauchshundesport Teil C wurden Herausforderungen bei der Beschaffung und Ausbildung von Militärhunden adressiert, die das Bundesheer in den vergangenen Jahren vor Probleme gestellt hatten.
Die rechtliche Änderung beseitigt zwei Nachteile, die das Bundesheer zuvor beeinträchtigt hatten. Zum einen war der Ankauf geeigneter Militärhunde aus österreichischer Zucht erheblich erschwert worden. Obwohl für das Bundesheer eine Ausnahme vom Verbot bestanden hatte, führte die Rechtslage dazu, dass viele Züchter ihre Tätigkeit einstellten, was die Verfügbarkeit geeigneter Hunde reduzierte.
Der zweite Punkt betraf einen drohenden Mangel an zivil erworbenem Wissen im Schutzdienst und an erfahrenen Schutzhelfern. Dies hätte Merkmale wie den Schutzdiensttrieb der Hunde beeinträchtigen und die Qualität bei der Aufnahme künftiger Militärhundeführer an betroffenen Dienststellen schwächen können.
Die Problematik war Ende 2025 und Anfang 2026 deutlich spürbar geworden. Aufgrund eines Zuchtausfalls infolge baulicher Maßnahmen am Militärhundezentrum in den Jahren 2023 bis 2024 bestand im Jänner 2026 ein Ankaufsbedarf von sieben potenziellen Militärhunden.
Die Beschaffung dieser rund einjährigen Hunde über österreichische Züchter erwies sich jedoch als äußerst schwierig, da keine geeigneten Würfe mehr verfügbar waren. Letztlich konnte nur einer der sieben benötigten Hunde in Österreich angekauft werden; die übrigen Hunde wurden aus dem Ausland beschafft, namentlich aus Ungarn, Deutschland und Tschechien.
Das Militärhundezentrum Kaisersteinbruch ist die zentrale Einrichtung des Bundesheeres für Zucht, Ausbildung, Einsatz und Überprüfung von Diensthunden in ganz Österreich. Dort werden vor allem Schutz- und Spürhunde für den Wach- und Sicherungsdienst sowie für Drogen- und Sprengstoffeinsätze ausgebildet.
Neben der frühen Prägung und Ausbildung der Hunde spielt auch die Auswahl und Schulung der Hundeführer eine wesentliche Rolle. Regelmäßige Überprüfungen sichern die Einsatzbereitschaft von Hund und Hundeführer.
Mit der rechtlichen Anpassung wurde eine Grundlage für Beschaffung und Ausbildung gesichert, wodurch die zuvor beschriebenen Nachteile beseitigt sind.