Bund und Länder einigen sich auf Reform der Grundversorgungsvereinbarung
Leistungskürzungen bei mangelnder Mitwirkung und Arbeitswilligkeit als Voraussetzung für Grundversorgung sind zentrale Punkte der neuen Vereinbarung.
Österreich reformiert seine Grundversorgung für Asylwerber grundlegend. Bund und Länder haben sich auf eine Verschärfung der Grundversorgungsvereinbarung geeinigt, die als wichtiger Baustein zur Umsetzung des europäischen Asylpakts gilt. Die neue Vereinbarung sieht deutliche Leistungskürzungen bei mangelnder Mitwirkung vor und macht Arbeitswilligkeit zur Voraussetzung für den Bezug von Grundversorgungsleistungen.
Die Anpassung der Grundversorgungsvereinbarung gemäß Artikel 15a des Bundes-Verfassungsgesetzes wurde bereits im Juni 2025 von der Landesflüchtlingsreferentenkonferenz beschlossen. Ziel der Reform ist die konsequente Umsetzung der Vorgaben des europäischen Asylpakts, insbesondere der neuen Aufnahme-Richtlinie. Gleichzeitig soll ein österreichweit einheitlicher Vollzug sichergestellt werden, um regionale Unterschiede in der Asylbetreuung zu vermeiden.
Nach dem Grundsatzbeschluss wurde eine spezielle Arbeitsgruppe eingerichtet, die den Entwurf der neuen Vereinbarung ausarbeitete. Im Dezember 2025 wurde dieser erste Entwurf allen neun Landesflüchtlingsreferenten zur Begutachtung vorgelegt.
Der Begutachtungsprozess verlief nach Angaben des Innenministeriums konstruktiv. Alle neun Bundesländer übermittelten im Dezember 2025 ihre Stellungnahmen mit Anpassungsvorschlägen in verschiedenen Bereichen. Diese Rückmeldungen wurden in die überarbeitete Fassung eingearbeitet, die am 3. März 2026 von der zuständigen Verbindungsstelle an die Länder übermittelt wurde.
"Die Verschärfung bei der Grundversorgung für Asylwerber ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Umsetzung des Asylpakts. Wir wollen mit einer harten und gerechten Asylpolitik die Bevölkerung weiter entlasten", erklärte Innenminister Gerhard Karner. Er dankte dem ehemaligen Vorsitzenden der Landesflüchtlingsreferentenkonferenz, Landesrat Christian Dörfel, sowie dem aktuellen Vorsitzenden, Landesrat Hannes Amesbauer, für die konstruktive Zusammenarbeit.
Ein Kernpunkt der neuen Vereinbarung sind klar definierte Regelungen für Leistungskürzungen oder den kompletten Leistungsentzug. Diese Maßnahmen greifen bei verschiedenen Szenarien:
Diese Verschärfung soll Anreize für eine aktive Mitarbeit im Asylverfahren schaffen und gleichzeitig das Zusammenleben in den Unterkünften verbessern.
Die neue Vereinbarung sieht unterschiedliche Leistungsmodelle für verschiedene Personengruppen vor. Besonders betroffen sind Dublin-Fälle, also Personen, die nach der Dublin-Verordnung in einem anderen EU-Staat ihren Asylantrag stellen müssten. Auch für rechtskräftig negativ entschiedene Personen werden spezielle Regelungen verankert, die eine abgestufte Leistungsgewährung vorsehen.
Eine wesentliche Neuerung betrifft die Koppelung der Grundversorgungsleistungen an die nachweisliche Arbeitswilligkeit. Diese Regelung orientiert sich an bereits bestehenden Bestimmungen in der Sozialhilfe und soll Anreize für eine aktive Arbeitssuche schaffen. Asylwerber müssen künftig dokumentieren, dass sie bereit sind zu arbeiten, um weiterhin Leistungen der Grundversorgung zu erhalten.
Die reformierte Grundversorgungsvereinbarung berücksichtigt auch die Anforderungen der Europäischen Union. So werden nationale Berichtspflichten an die Europäische Kommission eingeführt, um die Transparenz und Nachverfolgbarkeit der österreichischen Asylpolitik zu gewährleisten.
Darüber hinaus wird ein koordiniertes Vorgehen von Bund und Ländern in Krisensituationen verankert. Dies soll sicherstellen, dass bei plötzlichen Migrationsbewegungen oder anderen Ausnahmesituationen schnell und einheitlich reagiert werden kann.
Die Verschärfung der Grundversorgung ist Teil einer umfassenderen Strategie zur Reform des österreichischen Asylsystems. Durch die einheitlichen Standards soll eine gerechtere Verteilung der Lasten zwischen den Bundesländern erreicht werden. Gleichzeitig zielt die Reform darauf ab, die Attraktivität Österreichs als Zielland für Asylwerber zu reduzieren, die nicht bereit sind, aktiv an ihrem Verfahren mitzuwirken.
Die neuen Regelungen dürften auch administrative Entlastungen bringen, da klare Kriterien für Leistungskürzungen definiert werden. Dies könnte zu einer effizienteren Abwicklung der Grundversorgung führen und gleichzeitig Rechtssicherheit für alle Beteiligten schaffen.
Die Reform der Grundversorgung wird voraussichtlich kontrovers diskutiert werden. Befürworter sehen darin einen notwendigen Schritt zur Ordnung des Asylsystems und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte. Kritiker dürften hingegen Bedenken bezüglich der Menschenrechte und der sozialen Absicherung von schutzbedürftigen Personen äußern.
Die Umsetzung der neuen Vereinbarung wird zeigen, wie sich die verschärften Regeln in der Praxis bewähren und welche Auswirkungen sie auf die Asylzahlen in Österreich haben werden.
Mit der Übermittlung der überarbeiteten Vereinbarung an die Länder ist ein wichtiger Meilenstein erreicht. Die endgültige Beschlussfassung und der Beginn der Umsetzung werden in den kommenden Wochen erwartet. Die Reform der Grundversorgung stellt einen weiteren Baustein in der österreichischen Migrationspolitik dar und könnte als Modell für andere EU-Länder dienen.
Die Entwicklung zeigt, dass Österreich seine Asylpolitik konsequent an den veränderten europäischen Rahmenbedingungen ausrichtet und dabei auf eine enge Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern setzt.