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Volksanwaltschaft deckt Missstände auf: Psychisch kranke Häftlinge

26. März 2026 um 11:41
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Ein alarmierender Befund erschüttert das österreichische Justizsystem: Psychisch erkrankte Häftlinge erhalten nicht die Betreuung, die sie dringend benötigen. Die heute von Volksanwältin Gaby Schwa...

Ein alarmierender Befund erschüttert das österreichische Justizsystem: Psychisch erkrankte Häftlinge erhalten nicht die Betreuung, die sie dringend benötigen. Die heute von Volksanwältin Gaby Schwarz präsentierte Analyse zur Versorgung psychisch kranker Insassen in österreichischen Justizanstalten offenbart gravierende Mängel und fordert das Justizministerium zum sofortigen Handeln auf. ÖVP-Justizsprecher Klaus Fürlinger zeigt sich alarmiert und kündigt parteiübergreifende Unterstützung für die Reformvorschläge an.

Dramatischer Anstieg psychisch kranker Häftlinge überfordert System

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Während die Anzahl der Häftlinge mit psychischen Erkrankungen kontinuierlich ansteigt, verschärft sich gleichzeitig der Mangel an qualifizierten Fachärztinnen und Fachärzten im Strafvollzug. Diese Entwicklung führt zu einer gefährlichen Versorgungslücke, die das gesamte System an seine Grenzen bringt. Justizwachebeamte und andere Fachdienste müssen Aufgaben übernehmen, für die sie weder ausgebildet noch ausgerüstet sind.

"Die Justizwache unterliegt bereits jetzt einer enormen Arbeitsbelastung und verfügt nicht über die notwendige Ausbildung für die Betreuung psychisch kranker Menschen", erklärt der ÖVP-Politiker die prekäre Situation. Diese Überforderung gefährdet nicht nur die Behandlungsqualität für die Betroffenen, sondern belastet auch das Personal zusätzlich.

Psychiatrische Versorgung in Österreichs Gefängnissen: Ein historisches Problem

Die mangelnde psychiatrische Betreuung in Justizanstalten ist kein neues Phänomen. Bereits in den 1990er Jahren wiesen Experten auf die unzureichende Versorgung psychisch kranker Straftäter hin. Damals wie heute stehen zu wenige Ressourcen einer stetig wachsenden Zahl betroffener Insassen gegenüber. Die Problematik verschärfte sich in den vergangenen Jahren durch gesellschaftliche Veränderungen: Psychische Erkrankungen werden häufiger diagnostiziert, gleichzeitig führen Drogenmissbrauch und soziale Probleme zu mehr psychisch auffälligen Straftätern.

Historisch betrachtet galten Gefängnisse lange Zeit primär als Verwahranstalten, nicht als Behandlungseinrichtungen. Erst allmählich setzte sich die Erkenntnis durch, dass Resozialisierung nur durch angemessene medizinische und therapeutische Betreuung gelingen kann. Dieser Wandel vom reinen Strafvollzug zur behandlungsorientierten Haft stellt das System jedoch vor enorme Herausforderungen.

Forensische Psychiatrie: Spezialgebiet mit besonderen Anforderungen

Die forensische Psychiatrie beschäftigt sich mit der Beurteilung und Behandlung psychisch kranker Straftäter. Diese hochspezialisierte Disziplin erfordert nicht nur medizinische Expertise, sondern auch Kenntnisse des Rechtssystems und der besonderen Bedingungen im Strafvollzug. Forensische Psychiaterinnen und Psychiater müssen sowohl die Behandlungsbedürftigkeit als auch die Gefährlichkeit ihrer Patienten einschätzen können.

Ein forensisch-psychiatrisches Gutachten entscheidet oft über Haftdauer, Unterbringung und Therapieformen. Diese Verantwortung erfordert jahrelange Zusatzausbildung und kontinuierliche Weiterbildung. Der Mangel an solchen Spezialisten in Österreich verschärft die Versorgungskrise erheblich. Während in freier Praxis tätige Psychiater sich ihre Patienten aussuchen können, müssen forensische Psychiater auch mit schwierigen, oft unkooperativen Patienten arbeiten.

Akutpsychiatrische Versorgung: Wenn jede Minute zählt

Besonders kritisch wird die Situation bei akutpsychiatrischen Notfällen. Psychotische Schübe, Suizidgefahr oder aggressive Durchbrüche erfordern sofortiges fachärztliches Eingreifen. In Justizanstalten fehlen jedoch oft die notwendigen Strukturen für solche Notfälle. Während in regulären Krankenhäusern rund um die Uhr psychiatrische Notfalldienste verfügbar sind, müssen Häftlinge oft stunden- oder tagelang auf fachgerechte Hilfe warten.

Diese Verzögerungen können lebensbedrohlich werden und verschlechtern die Prognose der Erkrankung erheblich. Unbehandelte Psychosen können zu dauerhaften Schäden führen, Suizidversuche werden wahrscheinlicher, und aggressive Verhaltensweisen eskalieren. Die Sicherheit aller Beteiligten – Häftlinge wie Personal – steht auf dem Spiel.

Ländervergleich: Österreich hinkt hinterher

Ein Blick über die Grenzen zeigt, dass andere Länder bereits weiter entwickelte Systeme etabliert haben. Deutschland investiert seit Jahren massiv in die forensische Psychiatrie und hat spezialisierte Maßregelvollzugsanstalten geschaffen. Dort arbeiten multiprofessionelle Teams aus Ärzten, Psychologen, Sozialarbeitern und speziell geschultem Pflegepersonal zusammen.

Die Schweiz setzt auf eine enge Vernetzung zwischen Justizanstalten und psychiatrischen Kliniken. Schweizer Häftlinge können bei Bedarf schnell in spezialisierte Einrichtungen verlegt werden. Auch die Nachbetreuung nach der Haftentlassung ist besser organisiert. Diese Modelle zeigen, dass eine qualitätsvolle Versorgung psychisch kranker Straftäter durchaus machbar ist – wenn die politischen und finanziellen Voraussetzungen stimmen.

Innerhalb Österreichs bestehen zwischen den Bundesländern erhebliche Unterschiede. Während Wien über relativ gut ausgebaute forensische Strukturen verfügt, kämpfen kleinere Bundesländer mit noch gravierenderen Personalmängeln. Diese Ungleichbehandlung verstößt gegen das Gleichheitsprinzip und führt zu einer Art "Justizlotterie" je nach Haftort.

Datenaustausch und Kooperation: Rechtliche Hürden überwinden

Ein zentrales Problem liegt im mangelhaften Informationsaustausch zwischen verschiedenen Fachdiensten. Ärzte, Psychologen, Sozialarbeiter und Justizwache arbeiten oft isoliert voneinander, obwohl gerade bei psychisch kranken Häftlingen eine koordinierte Betreuung essentiell wäre. Datenschutzbestimmungen und unklare Zuständigkeiten erschweren die Zusammenarbeit zusätzlich.

Volksanwältin Schwarz fordert deshalb eine rechtlich solide Grundlage für den Datenaustausch der Fachdienste untereinander. Nur wenn alle Beteiligten über den aktuellen Gesundheitszustand und die Behandlungsgeschichte informiert sind, kann eine effektive Therapie gelingen. Gleichzeitig müssen dabei natürlich die Persönlichkeitsrechte der Häftlinge gewahrt bleiben.

Konkrete Auswirkungen auf Häftlinge und deren Familien

Die mangelhafte Versorgung hat dramatische Folgen für die Betroffenen. Franz M., ein 34-jähriger Häftling mit bipolarer Störung, musste wochenlang auf seine dringend benötigten Medikamente warten. Ohne Behandlung verschlechterte sich sein Zustand rapide – er wurde aggressiv, konnte nicht schlafen und entwickelte Wahnvorstellungen. Seine Familie beschreibt die Zeit als "Albtraum", weil sie hilflos zusehen musste, wie sich sein Zustand verschlechterte.

Ähnlich erging es Maria K., einer Häftlin mit schweren Depressionen und Suizidgedanken. Trotz mehrfacher Hilferufe erhielt sie keine angemessene psychiatrische Betreuung. Erst nach einem Suizidversuch wurde sie in eine forensische Abteilung verlegt – ein Schicksal, das durch rechtzeitige Intervention hätte verhindert werden können.

Diese Einzelschicksale stehen stellvertretend für hunderte ähnlicher Fälle in österreichischen Justizanstalten. Die unzureichende Behandlung führt nicht nur zu menschlichem Leid, sondern auch zu höheren Rückfallquoten nach der Haftentlassung. Ohne adäquate Behandlung ihrer psychischen Probleme werden die Betroffenen kaum erfolgreich in die Gesellschaft reintegriert werden können.

Personalmangel: Überforderung auf allen Ebenen

Die chronische Unterbesetzung betrifft alle Berufsgruppen im Strafvollzug. Justizwachebeamte müssen Überstunden leisten und Aufgaben übernehmen, für die sie nicht qualifiziert sind. Sozialarbeiter betreuen viel zu viele Klienten gleichzeitig. Die wenigen vorhandenen Ärzte sind hoffnungslos überlastet und können nur die allernotwendigsten Behandlungen durchführen.

Diese Situation führt zu einem Teufelskreis: Überfordertes Personal wird krank oder kündigt, was die Belastung für die Verbleibenden noch weiter erhöht. Viele erfahrene Fachkräfte verlassen den Strafvollzug und wechseln in besser bezahlte Positionen im regulären Gesundheitswesen. Der Nachwuchs bleibt aus, weil die Arbeitsbedingungen unattraktiv sind.

Volksanwältin Schwarz: Umfassender Reformplan vorgelegt

Gaby Schwarz, seit 2019 Volksanwältin und zuständig für Justizangelegenheiten, hat nach monatelangen Untersuchungen einen detaillierten Reformplan vorgelegt. Ihre Empfehlungen umfassen mehrere Kernbereiche: personelle Erweiterung, verbesserte Ausbildung, rechtliche Reformen und Kapazitätserweiterung in spezialisierten Einrichtungen.

Die personelle Aufstockung soll nicht nur mehr Fachärzte umfassen, sondern auch spezialisierte Pflegekräfte, Psychologen und Sozialtherapeuten. Diese multiprofessionellen Teams sollen in jeder größeren Justizanstalt etabliert werden. Kleinere Anstalten sollen durch mobile Teams oder Kooperationen mit nahegelegenen Einrichtungen versorgt werden.

Besondere Aufmerksamkeit widmet Schwarz der Ausbildung des vorhandenen Personals. Justizwachebeamte sollen in Grundlagen der Psychiatrie geschult werden, um psychische Krisen früh zu erkennen und angemessen zu reagieren. Diese Schulungen sollen verpflichtend und regelmäßig stattfinden.

Kapazitätserweiterung: Neue Behandlungsplätze schaffen

Ein zentraler Punkt des Reformplans ist die Schaffung zusätzlicher Behandlungskapazitäten. Österreich verfügt über zu wenige forensische Betten in psychiatrischen Kliniken. Häftlinge mit akuten psychischen Erkrankungen müssen oft wochenlang warten, bis ein Platz frei wird. In der Zwischenzeit verschlechtert sich ihr Zustand häufig dramatisch.

Schwarz schlägt den Ausbau bestehender forensischer Abteilungen und die Schaffung neuer Spezialkliniken vor. Diese sollen nicht nur der Akutbehandlung dienen, sondern auch langfristige Therapien ermöglichen. Dabei müssen sowohl die Sicherheitsaspekte als auch die therapeutischen Bedürfnisse berücksichtigt werden.

Parallel dazu sollen auch die ambulanten Behandlungsmöglichkeiten in den Justizanstalten selbst ausgebaut werden. Nicht jeder psychisch kranke Häftling benötigt eine stationäre psychiatrische Behandlung. Viele könnten bei entsprechender fachärztlicher Betreuung in der Haft verbleiben und dort behandelt werden.

Politische Reaktionen: Parteiübergreifende Zustimmung

Die Empfehlungen der Volksanwaltschaft stoßen auf breite politische Zustimmung. ÖVP-Justizsprecher Klaus Fürlinger betont die "gemeinsame Verantwortung" aller politischen Kräfte für eine menschenwürdige Behandlung von Häftlingen. Seine Partei signalisiert Bereitschaft zur Unterstützung der vorgeschlagenen Reformen, auch wenn diese erhebliche finanzielle Mittel erfordern werden.

Auch aus anderen Parteien kommen zustimmende Signale. Die SPÖ fordert seit langem eine Reform des Strafvollzugssystems und sieht in den Vorschlägen der Volksanwaltschaft einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Die Grünen betonen den menschenrechtlichen Aspekt und fordern zusätzlich präventive Maßnahmen zur Verhinderung von Straftaten durch psychisch kranke Menschen.

Entscheidend wird jedoch die Haltung des Justizministeriums sein. Ministerin Alma Zadić hat bereits angekündigt, die Empfehlungen "sorgfältig zu prüfen". Konkrete Zusagen für die Umsetzung sind jedoch noch nicht erfolgt. Beobachter gehen davon aus, dass vor allem die Finanzierungsfrage zu intensiven Verhandlungen mit dem Finanzministerium führen wird.

Finanzierungsfrage: Millionen-Investitionen notwendig

Die Umsetzung der Reformvorschläge wird erhebliche finanzielle Mittel erfordern. Experten schätzen die Kosten für die nötigen personellen Erweiterungen auf mehrere Millionen Euro jährlich. Hinzu kommen Investitionen in neue Behandlungseinrichtungen und die Ausbildung des vorhandenen Personals.

Kritiker wenden ein, dass bei den angespannten öffentlichen Finanzen andere Bereiche vernachlässigt werden könnten. Befürworter argumentieren jedoch, dass die Investitionen langfristig Kosten sparen werden – durch geringere Rückfallquoten und weniger Folgeschäden. Zudem sei die menschenwürdige Behandlung aller Menschen, auch von Straftätern, eine gesellschaftliche Verpflichtung.

Internationale Standards und Menschenrechte

Die Europäische Menschenrechtskonvention und andere internationale Abkommen verpflichten Österreich zur angemessenen medizinischen Versorgung aller in Haft befindlichen Personen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in mehreren Urteilen klargestellt, dass unzureichende psychiatrische Betreuung eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung darstellen kann.

Die UN-Antifolterkonvention und die Mindestgrundsätze der Vereinten Nationen für die Behandlung von Gefangenen setzen ebenfalls klare Standards. Diese internationalen Verpflichtungen machen deutlich, dass es sich nicht nur um eine moralische, sondern auch um eine rechtliche Verpflichtung handelt, psychisch kranke Häftlinge angemessen zu behandeln.

Österreich steht damit unter internationalem Druck, sein System zu reformieren. Andere EU-Länder haben bereits ähnliche Reformen durchgeführt und könnten als Vorbilder dienen. Eine weitere Verzögerung könnte zu internationaler Kritik und möglicherweise sogar zu Verfahren vor europäischen Gerichten führen.

Zukunftsperspektive: Paradigmenwechsel im Strafvollzug

Die aktuellen Reformbestrebungen könnten den Beginn eines grundlegenden Paradigmenwechsels im österreichischen Strafvollzug markieren. Weg vom reinen Verwahrvollzug hin zu einem behandlungsorientierten System, das Resozialisierung und gesellschaftliche Wiedereingliederung in den Mittelpunkt stellt.

Dieser Wandel erfordert nicht nur strukturelle Reformen, sondern auch ein Umdenken bei allen Beteiligten. Justizwache, Verwaltung und Politik müssen akzeptieren, dass die Behandlung psychisch kranker Straftäter eine spezialisierte Aufgabe ist, die entsprechende Ressourcen und Expertise erfordert.

Langfristig könnte diese Reform auch die Kriminalitätsprävention stärken. Wenn psychisch kranke Straftäter während ihrer Haftzeit angemessen behandelt werden, sinkt das Risiko von Rückfällen erheblich. Dies würde nicht nur die Sicherheit der Gesellschaft erhöhen, sondern auch Kosten für weitere Strafverfahren und Haftstrafen sparen.

Fazit: Handlungsbedarf unbestritten, Umsetzung entscheidend

Der Schwerpunktbericht der Volksanwaltschaft hat ein drängendes Problem ins Bewusstsein gerückt, das lange Zeit ignoriert wurde. Die mangelhafte Versorgung psychisch kranker Häftlinge in österreichischen Justizanstalten ist nicht nur ein menschliches Drama, sondern auch ein Sicherheitsrisiko und ein Verstoß gegen internationale Standards.

Die von Volksanwältin Gaby Schwarz vorgelegten Reformvorschläge bieten einen realistischen Weg zur Verbesserung der Situation. Personelle Aufstockung, bessere Ausbildung, rechtliche Reformen und Kapazitätserweiterung sind die richtigen Ansätze – wenn sie konsequent umgesetzt werden.

Entscheidend wird nun sein, ob die Politik den Worten auch Taten folgen lässt. Die parteiübergreifende Zustimmung ist ermutigend, aber die wahre Probe kommt bei den Budgetverhandlungen. Österreich hat die Chance, sein Strafvollzugssystem zu modernisieren und zu einem Vorbild für andere Länder zu werden. Diese Chance darf nicht vertan werden – zu groß ist das menschliche Leid, das durch weiteres Zögern entstehen würde.

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