FPÖ Kärnten wirft Landesregierung Sabotage des Verfassungsgerichtshof-Verfahrens vor
Nach der VfGH-Entscheidung zur Kärntner Windkraft-Volksbefragung erhebt die FPÖ schwere Vorwürfe gegen die Landesregierung und fordert Respekt für das Abstimmungsergebnis.
Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) über die Anfechtung der Kärntner Windkraft-Volksbefragung hat eine heftige politische Kontroverse ausgelöst. Der Kärntner FPÖ-Chef und Klubobmann Erwin Angerer erhebt schwere Vorwürfe gegen die Kärntner Landesregierung und spricht von einer gezielten Sabotage des Verfahrens.
Im Zentrum der Kritik steht das Verhalten der Kärntner Landesregierung im Verfahren vor dem Höchstgericht. Nach Darstellung Angerers habe die Landesregierung dem Verfassungsgerichtshof eine unrichtige Stellungnahme übermittelt, um das Verfahren in eine bestimmte Richtung zu lenken. Der FPÖ-Politiker bezeichnet dieses Vorgehen als bewusste Sabotage.
Besonders kritisch sieht Angerer, dass der Verfassungsgerichtshof die Stellungnahme der Landesregierung ohne weitere Prüfung zur Kenntnis genommen habe. Weder sei eine mündliche Verhandlung durchgeführt worden, noch habe man den Sachverhalt durch die Befragung der zuständigen Beamten der Landesregierung aufgeklärt – obwohl die FPÖ dies ausdrücklich angeregt habe.
Die freiheitliche Kritik richtet sich auch gegen die Verfahrensführung des Höchstgerichts selbst. Eine mündliche Verhandlung hätte nach Ansicht der FPÖ offene Fragen klären und wichtige Erkenntnisse für zukünftige Volksbefragungen liefern können. Dies sei insbesondere für die Beamtenschaft von Bedeutung, die bei künftigen direktdemokratischen Abstimmungen eine korrekte Durchführung gewährleisten müsse.
Der Kärntner FPÖ-Chef zeigt sich enttäuscht über das Verhalten der Landesregierung im Gesamtverfahren. Es sei mehr als traurig, dass die Landesregierung die von ihr selbst verordnete Volksbefragung vor dem Verfassungsgerichtshof nicht verteidigen wollte, so Angerer. Damit stelle sich die Frage, welchen Stellenwert direktdemokratische Instrumente in Kärnten tatsächlich hätten.
Die Windkraft-Volksbefragung in Kärnten war ein Novum in der österreichischen Energiepolitik und sorgte bereits im Vorfeld für kontroverse Diskussionen. Die Bevölkerung wurde dabei befragt, ob sie den weiteren Ausbau von Windkraftanlagen in bestimmten Regionen des Bundeslandes befürwortet oder ablehnt.
Das Ergebnis der Abstimmung fiel – zumindest nach Darstellung der FPÖ – in den betroffenen Gemeinden eindeutig aus. Gerade dort, wo die Errichtung weiterer Windkraftanlagen konkret geplant war, hätten sich die Bürgerinnen und Bürger klar gegen neue Windräder ausgesprochen.
Unabhängig von der rechtlichen Bewertung durch den Verfassungsgerichtshof pocht die FPÖ Kärnten auf die Umsetzung des Abstimmungsergebnisses. Angerer betont, dass das demokratische Votum der Kärntnerinnen und Kärntner zu respektieren und umzusetzen sei. Die Botschaft der Bevölkerung sei unmissverständlich: Keine weiteren Windräder auf Kärntens Bergen und Almen.
Diese Position fügt sich in die generelle Haltung der FPÖ zur Windkraft ein, die den Ausbau dieser Energieform in alpinen Regionen kritisch sieht. Argumente wie der Schutz des Landschaftsbildes, Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf Flora und Fauna sowie der Erhalt traditioneller Almwirtschaft werden dabei ins Feld geführt.
Die Debatte um Windkraftanlagen in Kärnten steht exemplarisch für ein Spannungsfeld, das in ganz Österreich zu beobachten ist. Einerseits erfordert die Energiewende und der Ausstieg aus fossilen Brennstoffen einen massiven Ausbau erneuerbarer Energien. Andererseits gibt es in vielen Regionen Widerstand gegen konkrete Projekte, sei es aus Gründen des Landschaftsschutzes, des Naturschutzes oder aufgrund von Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf Tourismus und Lebensqualität.
In Kärnten hat dieser Konflikt nun eine zusätzliche rechtliche und politische Dimension erhalten. Die Frage, wie mit dem Ergebnis der Volksbefragung umzugehen ist und welche rechtliche Bindungswirkung es entfaltet, dürfte die Landespolitik noch länger beschäftigen.
Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes markiert zwar einen formalen Abschluss des Anfechtungsverfahrens, die politische Debatte ist damit aber keineswegs beendet. Die FPÖ Kärnten hat angekündigt, weiterhin auf die Umsetzung des Volksbefragungsergebnisses zu drängen und das Thema im Kärntner Landtag zu behandeln.
Für die Landesregierung stellt sich nun die Frage, wie sie mit den erhobenen Vorwürfen umgeht und welche energiepolitischen Entscheidungen sie in Bezug auf den Windkraftausbau trifft. Die Kärntner Bevölkerung wird genau beobachten, ob ihre Stimme bei der Volksbefragung tatsächlich Gewicht hat oder ob das Instrument der direkten Demokratie letztlich folgenlos bleibt.
Die Kontroverse zeigt einmal mehr, wie komplex die Umsetzung der Energiewende in der Praxis ist und welche demokratiepolitischen Fragen damit verbunden sind. Die Balance zwischen übergeordneten Klimazielen und lokaler Mitbestimmung bleibt eine der großen Herausforderungen der österreichischen Energiepolitik.