Eine ereignisreiche Nationalratssitzung brachte am heutigen Tag zwei bemerkenswerte Entscheidungen hervor: Ronald Faber wurde einstimmig als neues Ersatzmitglied für den Verfassungsgerichtshof gewählt, und die FPÖ scheiterte mit ihrem Antrag zur Abschaffung der Bundesstelle für Sektenfragen.
Der Nationalrat hat einstimmig Ronald Faber als neues Ersatzmitglied am Verfassungsgerichtshof (VfGH) gewählt. Die Wahl erfolgte auf Basis eines Wahlvorschlags der Regierungsparteien; die Bestellung durch den Bundespräsidenten steht noch aus.
Aufgrund der Bestellung von Andrea Julcher zur VfGH-Richterin war die Stelle eines Ersatzmitglieds vakant geworden. Bei der vom Nationalrat durchgeführten Ausschreibung hatten sich ursprünglich acht Personen beworben, sieben davon stellten sich einem nicht-öffentlichen Hearing im Parlament. Aus diesem Kreis wurde Ronald Faber gewählt. Faber ist derzeit Richter beim Verwaltungsgerichtshof und war vorher unter anderem im Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts sowie als Mitarbeiter beim Verfassungsgerichtshof tätig.
Der Nationalrat hat gemäß der Bundesverfassung ein Vorschlagsrecht für drei Mitglieder und zwei Ersatzmitglieder des Verfassungsgerichtshofs. Sechs Mitglieder sowie der Präsident und der Vizepräsident werden von der Bundesregierung nominiert, drei Mitglieder und ein Ersatzmitglied vom Bundesrat. Voraussetzung für eine Bestellung zur Verfassungsrichterin bzw. zum Verfassungsrichter ist ein abgeschlossenes Jus-Studium und eine zumindest zehnjährige juristische Berufserfahrung.
In einem mehrheitlich abgelehnten Antrag sprach sich die FPÖ dafür aus, das im Jahr 1998 beschlossene Bundesgesetz über die Einrichtung einer Dokumentations- und Informationsstelle für Sektenfragen außer Kraft zu setzen und damit die Bundesstelle für Sektenfragen aufzulösen. In dem Antrag machte die FPÖ geltend, die Stelle richte sich gegen "unliebsame weltanschauliche Gegner".
Mehrere Abgeordnete aller anderen Fraktionen sowie Bundesministerin Claudia Bauer widersprachen diesem Antrag. Paul Stich (SPÖ) sprach sich gegen eine Abschaffung aus und nannte die Sektenstelle einen "wichtigen jugendpolitischen Beitrag". Johanna Jachs (ÖVP) betonte, es gehe um eine wichtige Anlaufstelle für Betroffene und deren Angehörige, etwa beim Schutz von Kindern und Jugendlichen. Gertraud Auinger-Oberzaucher (NEOS) verwies auf den Tätigkeitsbericht der Sektenstelle, und Barbara Neßler (Grüne) kritisierte das Ansinnen der FPÖ.
Bundesministerin Claudia Bauer stellte im Plenum fest, die Bundesstelle für Sektenfragen habe einen konkreten gesetzlichen Auftrag, der 1998 mit breiter Mehrheit vom Nationalrat beschlossen worden sei. Die Sektenstelle sei dafür da, Gefährdungen für den Staat sowie für seine Bürgerinnen und Bürger zu dokumentieren.
Maximilian Weinzierl (FPÖ) forderte die vollständige Abschaffung der Bundesstelle. Nach Wortmeldungen mehrerer Abgeordneter und Überprüfung des stenografischen Protokolls erteilte Nationalratspräsident Walter Rosenkranz dem FPÖ-Abgeordneten einen Ordnungsruf.
Am Ende des Sitzungstags stimmten die Abgeordneten über mehrere Fristsetzungsanträge der Koalitionsparteien ab. Demnach wurde dem Verfassungsausschuss für die Vorberatungen des Antrags 765/A, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Volksanwaltschaftsgesetz 1982 und das Heimopferrentengesetz geändert werden soll, eine Frist bis zum 19. Mai gesetzt. Dieselbe Frist gilt für den Innenausschuss zur Behandlung der Regierungsvorlagen 443 d.B., 444 d.B. sowie 445 d.B.
HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar. In der Mediathek finden Sie auch Fotos von Plenarsitzungen.