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Usbekistan-Abkommen: Heftige Kritik an Österreichs Abschiebeplänen

8. April 2026 um 15:24
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Die österreichische Bundesregierung sorgt mit ihrem heute im Ministerrat beschlossenen "Mobilitätsabkommen" mit Usbekistan für heftige Kontroversen. Das Abkommen zielt darauf ab, Abschiebungen in d...

Die österreichische Bundesregierung sorgt mit ihrem heute im Ministerrat beschlossenen "Mobilitätsabkommen" mit Usbekistan für heftige Kontroversen. Das Abkommen zielt darauf ab, Abschiebungen in das zentralasiatische Land zu erleichtern und stößt bei Menschenrechtsorganisationen auf scharfe Kritik. Amnesty International Österreich spricht von einem "Rückschritt für rechtliche und humanitäre Standards" und warnt vor massiven Menschenrechtsverletzungen.

Heftige Kritik von Menschenrechtsorganisationen

"Was als Fortschritt präsentiert wird, ist ein Rückschritt für rechtliche und humanitäre Standards", kritisiert Aimée Stuflesser, Expertin für Asyl und Migration bei Amnesty International Österreich. Die Organisation sieht das Abkommen als Teil einer problematischen Externalisierungspolitik, bei der Österreich seine Verantwortung für den Schutz von Menschen auf andere Länder abwälzt. Diese Politik beschreibt die Praxis westlicher Staaten, ihre Asyl- und Migrationsprobleme durch Verlagerung von Verfahren und Verantwortlichkeiten in Drittländer zu "lösen", anstatt selbst angemessene Lösungen zu entwickeln.

Die Kritik richtet sich besonders gegen die mangelnde Transparenz des Abkommens. Details über die genauen Modalitäten der geplanten Abschiebungen bleiben weitgehend im Verborgenen, was bei Experten Sorgen über rechtsstaatliche Standards aufkommen lässt. Die fehlende öffentliche Diskussion über ein so weitreichendes Abkommen verstößt nach Ansicht von Kritikern gegen demokratische Grundprinzipien.

Usbekistans problematische Menschenrechtssituation

Besonders problematisch wird das Abkommen durch die Menschenrechtslage in Usbekistan eingeschätzt. Das zentralasiatische Land mit etwa 35 Millionen Einwohnern hat eine lange Geschichte autoritärer Herrschaft und wird regelmäßig für Verletzungen grundlegender Menschenrechte kritisiert. Internationale Beobachter dokumentieren systematische Folter in Gefängnissen, willkürliche Verhaftungen und massive Einschränkungen der Meinungsfreiheit.

Unter Präsident Shavkat Mirziyoyev, der seit 2016 regiert, wurden zwar einige Reformen eingeleitet, doch Menschenrechtsorganisationen betonen, dass fundamentale Probleme fortbestehen. Die Gefahr von Folter und unmenschlicher Behandlung für abgeschobene Personen bleibt real. Besonders prekär ist die Situation für politische Oppositionelle, Journalisten und Menschenrechtsaktivisten, die bei einer Rückkehr nach Usbekistan mit Verfolgung rechnen müssen.

Rechtliche Bedenken und internationale Standards

Das geplante Abkommen steht im direkten Widerspruch zu mehreren internationalen Rechtsinstrumenten:

  • Die Europäische Menschenrechtskonvention verbietet Abschiebungen in Länder mit Folterrisiko
  • Das UN-Abkommen gegen Folter (CAT) enthält ein absolutes Abschiebeverbot bei Foltergefahr
  • Die Genfer Flüchtlingskonvention schützt vor Rückschiebung in Verfolgungsstaaten
  • Die EU-Grundrechtecharta garantiert effektiven Rechtsschutz in Asylverfahren

Österreichs Migration und Asylpolitik im Wandel

Das Usbekistan-Abkommen reiht sich in eine Serie österreichischer Initiativen ein, die auf eine restriktivere Asyl- und Migrationspolitik abzielen. Seit dem starken Anstieg der Asylantragszahlen 2015/2016 verfolgen die österreichischen Regierungen zunehmend eine Politik der Abschreckung und Externalisierung. Diese Entwicklung spiegelt einen europaweiten Trend wider, bei dem EU-Staaten versuchen, ihre Verantwortung für Schutzsuchende zu reduzieren.

Die aktuelle schwarz-grüne Bundesregierung hatte ursprünglich eine humanitärere Migrationspolitik angekündigt. Doch unter dem Druck steigender Asylzahlen und des Erstarkens der FPÖ in Umfragen schwenkte sie auf einen restriktiveren Kurs um. Das Usbekistan-Abkommen markiert einen weiteren Schritt in diese Richtung und zeigt die wachsende Bereitschaft, internationale Standards zu relativieren.

Vergleich mit anderen EU-Ländern

Österreichs Vorgehen steht nicht isoliert da. Mehrere EU-Staaten experimentieren mit ähnlichen Externalisierungsmodellen. Italien hat bereits Abkommen mit Libyen geschlossen, die international heftig kritisiert werden. Deutschland diskutiert über Asylzentren in Drittstaaten, und die Niederlande prüfen ebenfalls entsprechende Modelle. Großbritannien hatte nach dem Brexit sogar Pläne für Abschiebungen nach Ruanda entwickelt, die jedoch nach massiven rechtlichen Problemen wieder aufgegeben wurden.

Diese Vergleiche zeigen, dass österreichische Behörden offenbar nicht aus den Fehlern anderer Länder gelernt haben. Die bisherigen Externalisierungsversuche waren durchweg von rechtlichen Problemen, hohen Kosten und humanitären Katastrophen geprägt. Experten warnen, dass Österreich mit seinem Usbekistan-Abkommen die gleichen Fehler wiederholt.

Massive Kostenprobleme bei Externalisierung

Ein oft übersehener Aspekt der Externalisierungspolitik sind die enormen Kosten. Studien zeigen, dass Abschiebungen in Drittstaaten meist um ein Vielfaches teurer sind als die Bearbeitung von Asylanträgen im Inland. Die britischen Ruanda-Pläne hätten nach Schätzungen pro abgeschobene Person Kosten von über 600.000 Euro verursacht. Ähnlich hohe Summen entstehen bei anderen Externalisierungsprojekten.

Neben den direkten Abschiebungskosten entstehen hohe Ausgaben für die Einrichtung und den Betrieb von Zentren in den Partnerländern, für Entwicklungshilfe als Gegenleistung und für die langwierigen Rechtsstreitigkeiten, die solche Abkommen regelmäßig begleiten. Kritiker sprechen von einer "Verschwendung von Steuergeldern" für politisch motivierte Projekte ohne praktischen Nutzen.

Rechtlicher Schwebezustand für Betroffene

Besonders problematisch sind die Auswirkungen auf schutzbedürftige Personen. Menschen, die nach Usbekistan abgeschoben werden sollen, befinden sich in einem rechtlichen Schwebezustand ohne effektiven Rechtsschutz. Das usbekische Rechtssystem bietet nicht die Garantien und Verfahrensstandards, die in der EU üblich sind. Betroffene haben praktisch keine Möglichkeit, gegen unrechtmäßige Behandlung vorzugehen oder ihre Rechte durchzusetzen.

Besonders gefährdet sind dabei Angehörige von Minderheiten, Frauen, Kinder und LGBTIQ+-Personen. Diese Gruppen sind in Usbekistan häufig Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt, ohne dass der Staat angemessenen Schutz bietet. Das österreichische Abkommen berücksichtigt diese besonderen Gefährdungen nach Einschätzung von Kritikern nicht ausreichend.

Auswirkungen auf Familien und Integration

Die geplanten Abschiebungen haben auch schwerwiegende Folgen für in Österreich lebende Familien. Viele der von Abschiebung bedrohten Personen haben bereits jahrelang in Österreich gelebt, Deutsch gelernt, arbeiten und haben soziale Kontakte aufgebaut. Ihre zwangsweise Trennung von Familienmitgliedern und ihrer gewachsenen Lebenswelt bedeutet oft eine Zerstörung jahrelanger Integrationsarbeit.

Kinder sind besonders betroffen, wenn sie ihre Schulkameraden und gewohnte Umgebung verlassen müssen. Studien zeigen, dass solche Trennungen langfristige psychische Schäden verursachen können. Die Integration von Familienmitgliedern, die in Österreich bleiben, wird dadurch erheblich erschwert.

Österreich als europäischer Vorreiter der Verschärfung

Amnesty International kritisiert besonders, dass sich Österreich "als europäischer Vorreiter inszeniert" bei der Aufweichung von Menschenrechten. Diese Vorreiterrolle ist jedoch aus menschenrechtlicher Sicht höchst problematisch. Österreich nutzt seine Position als EU-Mitglied und wohlhabendes Land, um Druck auf andere Staaten auszuüben und internationale Standards zu relativieren.

Diese Politik untergräbt das gesamte internationale Schutzsystem und ermutigt andere Staaten, ähnliche Wege einzuschlagen. Wenn ein demokratisches EU-Land wie Österreich bereit ist, grundlegende Menschenrechtsstandards aufzugeben, kann dies eine Signalwirkung für autoritäre Regime haben, ihre repressive Politik zu rechtfertigen.

Gescheiterte Externalisierungsversuche als Warnung

Die Geschichte ist voller gescheiterter Externalisierungsprojekte, die als Warnung für das österreichische Vorhaben dienen könnten. Australiens "Pacific Solution" führte zu internationalen Skandalen wegen unmenschlicher Behandlung von Asylsuchenden auf entlegenen Inseln. Die EU-Türkei-Vereinbarung steht unter permanenter Kritik wegen Menschenrechtsverletzungen und rechtlicher Probleme.

Auch innereuropäische Verteilungsmechanismen scheiterten regelmäßig an nationalen Widerständen und praktischen Problemen. Die Dublin-Verordnung, die eigentlich eine faire Verteilung von Asylsuchenden regeln sollte, führte zu chronischen Überlastungen der Grenzstaaten und endlosen Rechtsstreitigkeiten. Experten warnen, dass das Usbekistan-Abkommen ähnliche Probleme verursachen wird.

Internationale Isolation droht

Österreichs aggressive Externalisierungspolitik könnte auch zu außenpolitischen Problemen führen. Die EU-Kommission prüft bereits mehrere österreichische Initiativen auf ihre Vereinbarkeit mit EU-Recht. Bei systematischen Verletzungen von EU-Standards drohen Vertragsverletzungsverfahren und empfindliche Sanktionen.

Auch das Verhältnis zu internationalen Organisationen wie dem UN-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) und dem Europarat könnte belastet werden. Diese Institutionen haben bereits deutliche Kritik an der österreichischen Migrationspolitik geäußert und könnten weitere Schritte einleiten.

Aufruf zu rechtskonformer Migrationspolitik

Amnesty International fordert die österreichische Bundesregierung eindringlich auf, das Usbekistan-Abkommen nicht zu unterzeichnen. Stattdessen brauche Österreich "eine Migrationspolitik, die internationales Recht einhält und Menschen schützt, statt ins Ungewisse abzuschieben", betont Expertin Stuflesser.

Die Organisation schlägt alternative Ansätze vor, die sowohl rechtlich unbedenklich als auch praktisch wirksamer wären. Dazu gehören verbesserte Integrationsmaßnahmen, faire und zügige Asylverfahren, sowie eine konsequente Rückführung nur in sichere Herkunftsländer unter Einhaltung aller rechtsstaatlichen Standards.

Zivilgesellschaftlicher Widerstand formiert sich

Neben Amnesty International haben sich weitere Organisationen gegen das Usbekistan-Abkommen positioniert. Die Asylkoordination Österreich, SOS Mitmensch und andere NGOs bereiten rechtliche Schritte vor und mobilisieren für öffentlichen Protest. Auch in der Anwaltschaft und der Wissenschaft regt sich Widerstand gegen die geplanten Maßnahmen.

Rechtsprofessoren warnen vor verfassungsrechtlichen Problemen und erwägen Klagen vor dem Verfassungsgerichtshof. Die Kritik reicht bis in Teile der Regierungsparteien, wo einzelne Abgeordnete Bedenken gegen das Abkommen äußern.

Zukunftsperspektiven und mögliche Entwicklungen

Die Entwicklung des Usbekistan-Abkommens wird voraussichtlich von langwierigen rechtlichen Auseinandersetzungen geprägt sein. Menschenrechtsorganisationen haben bereits angekündigt, alle verfügbaren rechtlichen Mittel auszuschöpfen, um das Abkommen zu verhindern oder zu stoppen. Dies könnte zu jahrelangen Verfahren vor nationalen und internationalen Gerichten führen.

Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass andere EU-Staaten dem österreichischen Beispiel folgen und ähnliche Abkommen schließen. Dies könnte zu einer weiteren Erosion des internationalen Schutzsystems führen und einen Wettlauf um die restriktivste Migrationspolitik auslösen.

Andererseits könnte der internationale Druck auf Österreich zunehmen, wenn sich die befürchteten Menschenrechtsverletzungen tatsächlich materialisieren. Die EU-Institutionen stehen unter zunehmendem Druck, einheitliche Standards durchzusetzen und nationale Alleingänge zu unterbinden.

Das Usbekistan-Abkommen steht damit symbolisch für den Zustand der europäischen Migrationspolitik: zerrissen zwischen nationalen Abschottungsreflexen und internationalen Verpflichtungen, zwischen kurzfristigen politischen Gewinnen und langfristigen rechtlichen und humanitären Kosten. Die kommenden Monate werden zeigen, ob Österreich seinen umstrittenen Kurs fortsetzt oder zu einer menschenrechtskonformen Politik zurückfindet.

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