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Privatschulgesetz-Reform: Schulavatare für kranke Kinder kommen

15. April 2026 um 18:03
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Eine wegweisende Entscheidung für Österreichs Bildungssystem wurde heute im Bildungsausschuss des Nationalrats getroffen. Nach jahrelangen Diskussionen beschlossen die Abgeordneten eine umfassende ...

Nach jahrelangen Diskussionen beschlossen die Abgeordneten im Bildungsausschuss eine Reform des seit 1962 geltenden Privatschulgesetzes. Im Zuge der Beratungen wurde zudem ein gemeinsamer Antrag von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen zur Ausarbeitung praxisnaher Regelungen zum Einsatz von Telepräsenzsystemen (sogenannten Schulavataren) eingebracht und unterstützt. Der Bildungsminister wird ersucht, diese Fragen zu klären und eine Handreichung auszuarbeiten.

Verfahrensvereinfachungen und Zuständigkeiten

Ab nächstem Jahr soll ein Genehmigungsverfahren für die Gründung und Führung von Privatschulen geschaffen werden, das an die Stelle der bisherigen Errichtungsanzeige tritt. Im Zuge dessen kann gleichzeitig auch ein Antrag auf Verleihung des Öffentlichkeitsrechts gestellt werden; die Zuständigkeit wird den Bildungsdirektionen übertragen. Außerdem sollen die Regelungen nun auch auf private Schülerheime, die bisher ausgenommen waren, weitgehend Anwendung finden.

Entlastung der Verwaltung

Martina von Künsberg Sarre (NEOS) verwies darauf, dass durch die Verfahrensvereinfachungen ein Großteil der bisherigen Verfahren entfallen werde. Bei Standortwechseln von Privatschulen sei künftig nicht mehr das gesamte Genehmigungsverfahren erneut zu durchlaufen. Im Gesetz ist zudem festgeschrieben worden, dass Privatschulen die "Werte und Aufgaben der österreichischen Schule nicht nachteilig beeinflussen dürfen".

Telepräsenzsysteme und rechtliche Klärung

Auf Basis einer Initiative der Grünen wurde ein gemeinsamer Antrag zur Ausarbeitung von Regelungen zum Einsatz von Telepräsenzsystemen in Schulen eingebracht. Im Antrag wird der Minister ersucht, bis zum Beginn des Schuljahrs 2026/27 ein Unterstützungspaket vorzulegen, das unter anderem die Klärung datenschutzrechtlicher und schulrechtlicher Voraussetzungen umfasst. In der Debatte berichtete Ralph Schallmeiner (Grüne) von einem Fall, in dem ein schwer an ME/CFS erkrankter Schüler aufgrund datenschutzrechtlicher Einwände nicht mehr über Zoom am Unterricht teilnehmen konnte.

Aufgaben des Ministers

Romana Deckenbacher (ÖVP) begrüßte die Initiative und betonte, dass das Ressort eine Handreichung zum Einsatz von Avataren an Schulen ausarbeiten und praktikable Regeln vorgeben solle. Der Vierparteien-Antrag wurde bei der Abstimmung von allen Fraktionen unterstützt.

Kritische Punktes der Reform

Die Grünen stimmten der Novelle nicht zu, da ihrer Ansicht nach die zentrale Frage der Finanzierung nichtkonfessioneller Privatschulen weiterhin ungelöst sei. Sigrid Maurer (Grüne) forderte, dass öffentliche Subventionen für Privatschulen an die Wahrnehmung gesellschaftlicher Verantwortung geknüpft werden sollen; dies beinhaltete u. a. Vorgaben zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und zu unentgeltlichen Plätzen für sozioökonomisch benachteiligte Familien. Diese Initiative wurde vertagt.

Parlamentsdebatte

Christian Schandor (FPÖ) begrüßte die Einbeziehung privater Schülerheime und die Festschreibung der Werteorientierung im Gesetz. Andere Punkte, darunter Fragen zur Finanzierung und zu weiteren bildungspolitischen Themen wie Fremdsprachenunterricht oder digitale Souveränität, blieben Bestandteil der weiteren Debatten und wurden teilweise vertagt.

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