Außerordentliche Versammlung des Österreichischen Journalisten Clubs reagiert auf Imageprobleme mit personellen Konsequenzen
Der Österreichische Journalisten Club hat bei einer außerordentlichen Generalversammlung weitreichende Personalentscheidungen getroffen und seine Statuten geändert.
Der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) hat am Freitag, den 13. Februar 2026, bei einer außerordentlichen Generalversammlung in Wien zwei weitreichende Personalentscheidungen getroffen. Dr. Dieter Reinisch wurde aus dem Vorstand abgewählt, während Vizepräsident John Herzog vollständig aus dem Verein ausgeschlossen wurde. Die Entscheidungen fielen vor dem Hintergrund anhaltender Medienberichte und interner Konflikte, die das Ansehen der traditionsreichen Journalistenvereinigung belastet hatten.
Die außerordentliche Generalversammlung fand unter ungewöhnlichen Umständen statt. Der ÖJC hatte Security-Personal hinzugezogen, um einen geordneten Ablauf zu gewährleisten – ein deutliches Zeichen für die angespannte Situation innerhalb des Vereins. Von den 87 anwesenden Personen, die etwa vier Prozent der Gesamtmitgliedschaft repräsentieren, waren 69 stimmberechtigt. Die Stimmberechtigung setzte den Nachweis einer journalistischen Tätigkeit sowie einen bezahlten Mitgliedsbeitrag für das Jahr 2026 voraus.
Im Fall von Dr. Dieter Reinisch ging es um dessen berufliche Verbindungen zum iranischen Auslandssender Press TV. Der Sender gilt als Sprachrohr des iranischen Regimes und wird in mehreren westlichen Ländern kritisch betrachtet. Die Vereinsführung argumentierte, dass diese Tätigkeit eine Beschädigung der Vereinsinteressen darstelle und mit den Grundsätzen des ÖJC nicht vereinbar sei.
Die Statuten des Journalisten Clubs legen in Paragraph 2, Absatz 2 fest, dass sich der Verein an den Idealen einer demokratischen Gesellschaft orientiert. Zu den erklärten Zielen gehören der Einsatz für Grund- und Freiheitsrechte, die Pressefreiheit sowie die Wahrung des Redaktionsgeheimnisses. Die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder sah diese Grundsätze durch die Vorstandstätigkeit von Reinisch in Verbindung mit seiner Arbeit für Press TV gefährdet.
Wichtig zu betonen ist dabei die vom ÖJC selbst gezogene Unterscheidung: Der Verein maßt sich nicht an, die journalistische Arbeit seiner Mitglieder inhaltlich zu bewerten. Für einfache Mitglieder gelten daher andere Standards als für Funktionäre. Dr. Reinisch bleibt trotz der Abwahl aus dem Vorstand weiterhin Mitglied des ÖJC. Seine Funktionärstätigkeit wurde jedoch mit sofortiger Wirkung beendet.
Deutlich härter traf es John Herzog, den bisherigen Vizepräsidenten. Bereits am 18. November 2025 hatte der Vorstand seinen Ausschluss aus dem Verein beschlossen. Das vereinsinterne Schiedsgericht hatte diesen Beschluss jedoch zunächst abgelehnt, woraufhin der Vorstand Berufung bei der Generalversammlung einlegte.
Die Debatte über Herzog gestaltete sich laut Vereinsangaben heftig. Im Zentrum der Vorwürfe stand ein angeblich vermehrter chinesischer Einfluss im ÖJC sowie Aktivitäten, die Herzog zunehmend am Vorstand vorbei durchgeführt haben soll. Die genauen Details dieser Vorwürfe wurden in der offiziellen Mitteilung nicht näher ausgeführt.
Mit einfacher Stimmenmehrheit gab die Generalversammlung der Berufung des Vorstands Recht. Damit wurde der ursprüngliche Ausschlussbeschluss vom November 2025 bestätigt. John Herzog ist ab sofort kein Mitglied des Österreichischen Journalisten Clubs mehr – eine im Vereinsleben seltene und weitreichende Maßnahme.
Neben den personellen Entscheidungen nutzte der ÖJC die außerordentliche Generalversammlung auch für organisatorische Weichenstellungen. Mit einer deutlichen Zweidrittelmehrheit wurde eine Statutenänderung beschlossen, die das Arbeiten im Vorstand erleichtern und bisher unklare Vorgangsweisen präzisieren soll.
Eine wesentliche Neuerung betrifft die Einführung einer Seniorenmitgliedschaft. Künftig können langjährige, verdiente Mitglieder, die nicht mehr journalistisch tätig sind, als Seniorenmitglieder im Verein bleiben. Diese behalten ihr volles Stimmrecht, erhalten jedoch keinen Presseausweis mehr, sondern einen eigenen Mitgliederausweis. Diese Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass viele Journalistinnen und Journalisten nach ihrer aktiven Berufslaufbahn weiterhin mit dem Verein verbunden bleiben möchten.
Nach den Personalentscheidungen setzt sich der Vorstand des ÖJC nun aus fünf Personen zusammen:
Der verkleinerte Vorstand steht nun vor der Aufgabe, das beschädigte Image des Vereins wiederherzustellen und die interne Zusammenarbeit auf eine neue Grundlage zu stellen. Die vergangenen Monate hatten gezeigt, dass unterschiedliche Auffassungen über die Ausrichtung des Vereins und die Aktivitäten einzelner Funktionäre zu erheblichen Spannungen geführt hatten.
Der ÖJC ist eine der bedeutenden Standesvertretungen für Journalistinnen und Journalisten in Österreich. Der Verein vergibt unter anderem Presseausweise, die als Legitimation für journalistische Tätigkeiten dienen. Die Mitgliedschaft setzt den Nachweis einer journalistischen Tätigkeit voraus, was den ÖJC von allgemeinen Medienverbänden unterscheidet.
Die Ereignisse rund um die außerordentliche Generalversammlung werfen ein Schlaglicht auf die Herausforderungen, denen sich Journalistenverbände in einer zunehmend komplexen medienpolitischen Landschaft gegenübersehen. Fragen nach dem Umgang mit Mitgliedern, die für staatliche Medien autoritärer Regime arbeiten, oder nach möglichen ausländischen Einflussnahmen auf Vereinsstrukturen betreffen nicht nur den ÖJC, sondern die gesamte Branche.
Die kommenden Monate werden zeigen, ob die drastischen Maßnahmen der Generalversammlung die gewünschte Beruhigung und Konsolidierung bringen oder ob weitere Auseinandersetzungen folgen werden. Für den Vorstand unter Präsident Stöger gilt es nun, das Vertrauen der Mitglieder zurückzugewinnen und den ÖJC als glaubwürdige Interessenvertretung des österreichischen Journalismus zu positionieren.