Ein jahrelanges Problem im österreichischen Asylsystem findet endlich eine Lösung: Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge erhalten künftig bereits ab dem ersten Tag ihres Asylverfahrens die Betreuung durch die Kinder- und Jugendhilfe.
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge erhalten künftig bereits ab dem ersten Tag ihres Asylverfahrens die Betreuung durch die Kinder- und Jugendhilfe. Die Bundesjugendvertretung (BJV) begrüßt diese Regelung als einen längst überfälligen Schritt. BJV-Vorsitzender Ahmed Naief betont: „Jahrelang wurden Asylverfahren von minderjährigen Geflüchteten eingestellt, weil die Kinder und Jugendlichen nicht mehr auffindbar waren. Das war aus kinderrechtlicher Sicht längst nicht mehr tragbar.“
Um die bestmögliche Umsetzung der Obsorge ab Tag 1 zu gewährleisten, ist es aus Sicht der BJV notwendig, die Ressourcen in den Bundesländern zu erhöhen. „Wie erfolgreich das Gesetz unbegleitete Minderjährige schützt und unterstützt, hängt entscheidend davon ab, wie gut die zuständigen Kinder- und Jugendhilfen ausgestattet sind. Deshalb braucht es mehr personelle und finanzielle Mittel sowie eine bundesweit einheitliche Gesetzgebung und verbindliche Qualitätsstandards in der Kinder- und Jugendhilfe“, betont die BJV-Vorsitzende Lejla Visnjic.
Handlungsbedarf sieht die BJV beim Prozess der Altersfeststellung. Besitzen Jugendliche keine verlässlichen Dokumente, die ihr Alter bestätigen, kommt es zunächst zu einer Einschätzung durch die Kinder- und Jugendhilfe, ob es Zweifel an der Minderjährigkeit gibt. Werden Jugendliche dann als volljährig eingeschätzt, müssen diese oft ohne gesetzliche Vertretung selbst ein Verfahren beantragen. „Deshalb ist es wichtig, dass bei einer Altersfeststellung alle Beteiligten unabhängig handeln, und es eine verpflichtende gerichtliche Klärung gibt, bei der die Kinder- und Jugendhilfe auch stets involviert bleibt, um den Schutz und die Vertretung der Jugendlichen sicherzustellen“, betonen Naief und Visnjic.
Die Bundesjugendvertretung sieht in der Einführung der Obsorge ab Tag 1 einen wichtigen Schritt zum Schutz minderjähriger Geflüchteter, fordert aber zugleich, dass dieser Schutz durch ausreichende Ressourcen und verbindliche Standards in der Praxis gesichert wird.