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Politik

Notariat Österreich: Altersgrenze steigt auf 50 Jahre - Was sich ändert

17. März 2026
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Eine weitreichende Reform des österreichischen Notariats nimmt Gestalt an: Der Justizausschuss hat heute eine Fünf-Parteien-Initiative beschlossen, die die Altersgrenze für angehende Notariatskandi...

Eine weitreichende Reform des österreichischen Notariats nimmt Gestalt an: Der Justizausschuss hat heute eine Fünf-Parteien-Initiative beschlossen, die die Altersgrenze für angehende Notariatskandidaten anhebt. Statt bisher 35 Jahren können sich künftig Juristen bis zum 50. Lebensjahr für eine Laufbahn im Notariat bewerben.

Notariatsordnung: Von 35 auf 50 Jahre - Die Details der Reform

Die beschlossene Gesetzesänderung hebt die bisherige Altersobergrenze von unter 35 Jahren auf 50 Jahre für die erstmalige Eintragung in das Notariatskandidaten-Verzeichnis an. Diese Regelung wird auch für Wiedereintragungen gelten, wenn die betreffende Person nicht bereits mindestens ein Jahr als Notariatskandidat in dieses Verzeichnis eingetragen gewesen ist. ÖVP-Justizsprecher Klaus Fürlinger betont, dass diese Maßnahme eine "ausgewogene Altersstruktur bei den Notarinnen und Notaren" sicherstellen und einen "leichteren Generationenwechsel" ermöglichen soll.

Statement des ÖVP-Justizsprechers

Fürlinger: „Die Erhöhung der Altersgrenze für Notariatskandidatinnen und -kandidaten auf 50 Jahre sichert auch weiterhin ein hochwertiges österreichischen Notariat und zielt auf eine ausgewogene Altersstruktur bei den Notarinnen und Notaren und somit einen leichteren Generationenwechsel ab.“

Fürlinger: „Damit wird auch sichergestellt, dass es zu keiner unsachgemäßen Benachteiligung von bereits langjährig tätigen Notariatskandidatinnen und -kandidaten kommt. Das bedeutet gleichzeitig, dass wir so Einbußen bei der Qualität der Rechtsdienstleistungen und der Sicherstellung der unabhängigen Rechtspflege durch das Notariat wirkungsvoll vorbeugen.“

Schlagworte

#ÖVP#Justiz#Notare#Fürlinger

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