Stabilitätspakt und Krisenvorsorge stehen ebenfalls auf der Agenda
Am 25. Februar behandelt der Nationalrat wichtige Gesetze zu Verbraucherschutz, Budgetdisziplin und Lebensmittelversorgung.
Der österreichische Nationalrat wird am 25. Februar 2026 über mehrere bedeutsame Gesetzesvorhaben beraten. Im Mittelpunkt steht das sogenannte Anti-Mogelpackungs-Gesetz, das Verbraucher vor versteckten Preiserhöhungen schützen soll. Zusätzlich stehen der neue Österreichische Stabilitätspakt sowie Maßnahmen zur Stärkung der Krisenvorsorge auf der Tagesordnung.
Das Anti-Mogelpackungs-Gesetz soll endgültig beschlossen werden, nachdem keine Einwände auf EU-Ebene eingegangen sind. Die Regelung verpflichtet den Handel ab April 2026, Produkte zu kennzeichnen, deren Inhaltsmenge bei gleicher Verpackungsgröße reduziert wurde. Diese als "Shrinkflation" bekannte Praxis führt zu versteckten Preiserhöhungen.
Die Kennzeichnung muss durch Hinweise wie "Achtung: Weniger Inhalt - höherer Preis" erfolgen und kann am Produkt selbst, am Regal oder per Informationsschild angebracht werden. Die Kennzeichnungspflicht gilt für 60 Tage und betrifft Unternehmen des Lebensmittel- und Drogerieeinzelhandels mit mehr als 400 Quadratmeter Verkaufsfläche oder mehr als fünf Filialen.
Das Gesetz ist bis Mitte 2030 befristet und sieht bei Verstößen Geldstrafen vor. Im Wirtschaftsausschuss erhielt die Vorlage trotz gewisser Bedenken auch die Zustimmung der Grünen. Die FPÖ befürchtet hingegen zusätzlichen Bürokratieaufwand ohne inflationsdämpfende Wirkung.
Nach monatelangen Verhandlungen liegt dem Nationalrat der neue Österreichische Stabilitätspakt zur Genehmigung vor. Die Bund-Länder-Vereinbarung legt fest, wie stark sich die einzelnen Gebietskörperschaften in den kommenden Jahren verschulden dürfen.
Das Hauptziel ist die Senkung des Budgetdefizits nach Maastricht-Kriterien von 4,2 Prozent auf 2,8 Prozent bis 2029. Der Bund inklusive Sozialversicherungen soll sein Minus von 3,07 Prozent auf 2,13 Prozent reduzieren. Den Ländern wird eine Verschuldung von 1,13 Prozent im Jahr 2026 und 0,67 Prozent im Jahr 2029 zugestanden.
Ab 2030 orientieren sich die Saldenziele an den EU-Fiskalvorgaben, wobei der Bundesanteil bei 76 Prozent und jener der Länder und Gemeinden bei 24 Prozent liegt. Bei Nichteinhaltung der Vorgaben müssten EU-Sanktionen nach dem Verursacherprinzip getragen werden.
Im Budgetausschuss erhielt der Stabilitätspakt nur die Zustimmung der Koalitionsparteien. Die Grünen begründeten ihre Ablehnung unter anderem mit geplanten Einsparungen beim Klimaschutz.
Eine Novelle des Lebensmittelbewirtschaftungsgesetzes soll die Krisenvorsorge verbessern. Vorgesehen ist die Erweiterung von Vorsorgemaßnahmen, insbesondere durch eine künftig per Verordnung mögliche Vorratshaltung von Lebensmitteln.
Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig betonte, die Regierung setze damit die Lehren aus den vergangenen Jahren um, um für zukünftige Krisen besser gerüstet zu sein. Das Gesetz bildet gemeinsam mit dem Versorgungssicherungs- und dem Energielenkungsgesetz den Rahmen zur Bewältigung außerordentlicher Krisenfälle.
Geplant sind auch Informationsmaßnahmen für die Bevölkerung und eine bessere Datennutzung zur Beurteilung verschiedener Maßnahmen. Für einen Beschluss ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich, wobei FPÖ und Grüne zuletzt noch Gesprächsbedarf sahen.
Der Nationalrat wird auch über das UN-Hochseeschutz-Übereinkommen beraten, das die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere regelt. Das Abkommen ist bereits im Jänner 2026 in Kraft getreten und soll die Hochsee vor Überfischung, chemischer Verschmutzung und anderen Gefahren schützen.
Weiters steht eine Resolution gegen staatliche Beihilfen Ungarns für das Atomkraftwerk Paks II zur Debatte. Der Umweltausschuss drängt die Bundesregierung, sich für eine Neubewertung der Genehmigung durch die Europäische Kommission einzusetzen.
Eine Novelle des Kulturrückgabegesetzes soll in Umsetzung einer EU-Verordnung illegalen Handel mit Kulturgütern unterbinden. Vorgesehen sind Einfuhrgenehmigungen für besonders gefährdete Kulturgüter sowie Erklärungspflichten bei der Einfuhr anderer Kulturgüter.
Das Bundesdenkmalamt soll grundsätzlich für die Erteilung von Einfuhrgenehmigungen zuständig sein. Ein zentrales elektronisches System dient dem Informationsaustausch zwischen den Behörden der EU-Mitgliedstaaten.
Die Sitzung beginnt um 9 Uhr mit einer Aktuellen Stunde der NEOS zum Thema "Zukunftsfittes Bildungssystem". Bildungsminister Christoph Wiederkehr wird über geplante Lehrplanänderungen diskutieren.
In der anschließenden Aktuellen Europastunde will die FPÖ mit Außenministerin Beate Meinl-Reisinger über Geldgeschenke an die Ukraine und die österreichische Neutralität debattieren.
Zusätzlich behandelt das Parlament den Außen- und Europapolitischen Bericht 2024, einen Monitoringbericht über Gesundheitsausgaben und einen Rechnungshofbericht über Einkommen in staatsnahen Unternehmen.
Der Rechnungshofbericht zeigt, dass 2024 bei 30 öffentlichen Unternehmen die durchschnittlichen Bezüge von 68 Führungskräften über dem Gehalt des Bundeskanzlers (333.758,60 Euro) lagen. Das durchschnittliche Einkommen in Geschäftsführungen betrug 245.100 Euro, während Beschäftigte im Schnitt 70.000 Euro verdienten.
Eine kleine Sozialversicherungsnovelle der Regierungsparteien soll außerdem diverse Klarstellungen und sprachliche Vereinheitlichungen bringen. Funktionäre der Sozialversicherungsträger müssen künftig bei Verwaltungsstrafen nicht mehr selbst zahlen, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln.